Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Angeklagt wegen einer Abtreibung: Freispruch für Imelda Cortez
> El Salvador hat eines der strengsten Abtreibungsverbote der Welt. Eine
> junge Frau, die deshalb wegen versuchten Mordes angeklagt war, wurde nun
> freigesprochen.
Bild: Kommt nach 20 Monaten Untersuchungshaft endlich frei: Imelda Cortez
Frankfurt a.M./San Salvador epd | In El Salvador ist eine jahrelang sexuell
missbrauchte junge Frau, die einer versuchten Abtreibung angeklagt war,
nach 20 Monaten Untersuchungshaft freigelassen worden. Ihr Baby war im
April 2017 gesund zur Welt gekommen. Ein Gericht hob am Montag den
Tatvorwurf des versuchten Mordes auf, [1][wie die Tageszeitung El Mundo in
San Salvador berichtete]. Im Fall eines Schuldspruchs hätten Imelda Cortez
20 Jahre Haft gedroht. Die heute 20-Jährige war als Folge von
Vergewaltigungen durch ihren Stiefvater schwanger geworden.
Cortez hatte ihre Schwangerschaft zunächst nicht bemerkt und schließlich zu
Hause auf der Toilette ein Mädchen zur Welt gebracht. Als die junge Mutter
zu verbluten drohte und ins Krankenhaus kam, informierten die Ärzte die
Polizei. El Salvador hat [2][eines der strengsten Abtreibungsverbote der
Welt], das erst 1998 verschärft wurde. Der Fall Cortez hatte international
Empörung ausgelöst. Frauengruppen feierten ihre Freilassung.
Nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Amnesty International sitzen
derzeit in El Salvador mehr als 30 Frauen wegen Schwangerschaftsabbruchs in
Haft. Im Fall der jungen Imelda Cortez hat inzwischen ein DNA-Test
bestätigt, dass ihr Stiefvater sie geschwängert hatte. Er wurde
festgenommen und muss sich vor Gericht verantworten. Die junge Frau wird
mit Unterstützung von Frauenrechtsorganisationen mit ihrem Kind
zusammenleben.
In El Salvador sind Abtreibungen auch nach Vergewaltigungen oder bei
gesundheitlichen Risiken für die Mutter verboten. [3][Selbst Fehlgeburten
können als Abtreibungen angesehen werden]. Ärzte sind verpflichtet, einen
Verdacht auf einen Schwangerschaftsabbruch umgehend anzuzeigen. Tun sie das
nicht, riskieren sie ebenfalls hohe Haftstrafen. Auch in Honduras,
Nicaragua, Haiti und der Dominikanischen Republik gilt ein strenges
Abtreibungsverbot mit hohen Strafen.
18 Dec 2018
## LINKS
[1] https://elmundo.sv/liberan-a-imelda-cortez-acusada-de-homicidio-de-su-bebe/
[2] /Diskussion-in-El-Salvador/!5412072
[3] /Frauenrechte-in-El-Salvador/!5427960
## TAGS
Schwerpunkt Paragraf 219a
El Salvador
Schwerpunkt Abtreibung
Lesestück Recherche und Reportage
El Salvador
El Salvador
El Salvador
El Salvador
El Salvador
## ARTIKEL ZUM THEMA
Rigides Abtreibungsverbot in El Salvador: Wo Fehlgeburt ein Verbrechen ist
El Salvador hat eines der schärfsten Abtreibungsgesetze weltweit. Bis zu 30
Jahre Haft droht Schwangeren. Doch es gibt Widerstand.
Urteil wegen Abtreibung in El Salvador: Frauen nach 10 Jahren freigelassen
Drei Frauen, die in El Salvador wegen angeblicher Abtreibungen zu 30 Jahren
Haft verurteilt wurden kamen frei. Ein Gericht reduzierte ihre Strafe auf
ein Drittel.
El Salvador hat neuen Präsidenten: Bukele bricht Zweiparteien-System auf
In El Salvador wird erstmals ein Politiker Präsident, der nicht einer
traditionellen Partei angehört. Damit verliert Venezuelas Maduro einen
Verbündeten.
Frauenrechte in El Salvador: 30 Jahre Haft für Missbrauchsopfer
In El Salvador wurde wieder eine Frau verurteilt, weil sie ihr Kind
verloren hat. Gesundheitliche Aufklärung und Hilfe sind oft nicht
verfügbar.
Diskussion in El Salvador: Ein Fanal für legale Abtreibungen
In El Salvador werden Frauen selbst nach einer Fehlgeburt wegen Mordes
verurteilt. Eine Filmemacherin setzt ein sehr persönliches Zeichen.
Sexistische Gesetze in El Salvador: Für eine Fehlgeburt vierzig Jahre Haft
Der Fötus starb im Mutterleib, die Mutter wird wegen Mordes verurteilt: In
El Salvador muss eine Frau nach einer Fehlgeburt Jahrzehnte ins Gefängnis.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.