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# taz.de -- taz-adventskalender (18): Es wird eng für Kriminelle
> Die Staatsanwaltschaft will härter gegen die organisierte Kriminalität
> vorgehen und hat eine neue Abteilung dafür eingerichtet. Die wird viel
> Beifang machen
Bild: Neukölln 2017: Polizei beschlagnahmt, was sie kriegen kann: In diesem Fa…
Nach dem christlichen Kalender wird die Frohe Botschaft ja erst am 24.
Dezember verkündet. Weil es in diesem irdischen Jammertal aber so selten
Grund zur Freude gibt, präsentieren wir bis Weihnachten täglich eine gute
Nachricht.
Teure Immobilien, Nobelkarossen und andere Luxusgüter, in denen Gelder aus
der organisierten oder der Wirtschaftskriminalität stecken, sind künftig
weniger sicher vor dem staatlichen Zugriff. Eine neue Abteilung der
Staatsanwaltschaft, die sich um ihre Beschlagnahmung kümmern soll, hat am
Montag ihre Arbeit aufgenommen. Ihr Ziel sei es, die organisierte
Kriminalität noch wirksamer zu bekämpfen, [1][teilte die Staatsanwaltschaft
am Montag mit].
Für die Startphase hat Berlin zwei Staatsanwält*innen und vier
Rechtspfleger*innen bereitgestellt, zwei weitere Staatsanwält*innen werden
die Abteilung im kommenden Jahr verstärken. Sie sollen den
Ermittlungsbehörden zuarbeiten und ihnen helfen, eine Gesetzesänderung vom
Juli 2017 konsequenter umzusetzen.
Seit der Änderung darf die Staatsanwaltschaft noch bei laufenden
Ermittlungen Vermögen vorläufig beschlagnahmen, von denen sie annimmt, dass
sie durch Betrug, Erpressung oder andere Straftaten in den Besitz der
Verdächtigen gelangt sind. Im Falle einer Verurteilung geht das ergaunerte
Gut dann endgültig in den Besitz des Landes über oder kann, je nach Urteil,
auch dem Opfer zugesprochen werden.
## Staatsanwaltschaft hat 30 Jahre Zeit zur Strafverfolgung
Allerdings zielt die neue Abteilung nicht speziell auf organisierte
Kriminalität, sondern auf jede Art von Strafdelikten. „Der Grundsatz ist:
Kriminalität darf sich nicht mehr lohnen“, sagt die stellvertretende
Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Mona Lorenz, der taz. Das heißt: Auch
wer eine Packung Zigaretten klaut, sie aufraucht und hinterher wegen
Diebstahls belangt wird, muss nicht nur die Strafe für den Diebstahl
zahlen, sondern ebenfalls die 6,50 Euro für die Zigaretten.
Die Spanne, innerhalb deren die Delikte verjähren, hat sich durch die
Gesetzesnovelle drastisch verlängert: „Die Staatsanwaltschaft hat jetzt 30
Jahre Zeit, von einem Schwarzfahrer die 2,80 Euro für das Ticket
einzutreiben“, erklärt Lorenz.
Ob das noch eine frohe Botschaft ist? Es dürfte wohl eher einen absurden
Verwaltungsaufwand bedeuten. Ob die Schwarzfahrerin 60 Euro Strafe zahlt
oder 62,80 Euro, dürfte ihr auch halbwegs egal sein. Organisierten
Großkriminellen, die ihren Porsche hergeben müssen oder ihre Villa im
Grunewald, dürfte es mehr wehtun. Das ist immerhin doch eine gute Nachricht
oder ein „positiver Nebeneffekt“, wie es die Staatsanwaltschaft nennt.
Und auch, dass der gesunde Menschenverstand bei der Strafverfolgung dann
doch noch zum Tragen kommt: Das Gesetz enthält eine Klausel, nach der die
Behörden wegen Geringfügigkeit von der Verfolgung absehen können.
18 Dec 2018
## LINKS
[1] https://twitter.com/GStABerlin/status/1074590233470095360
## AUTOREN
Katharina Schipkowski
## TAGS
taz-Adventskalender
Organisierte Kriminalität
Fahren ohne Fahrschein
Strafverfolgung
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Schwerpunkt Obdachlosigkeit in Berlin
Mafia
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