# taz.de -- Prozess in Plauen: Lebenslange Haft für den Brandstifter | |
> Ein Mann, der ein Plauener Wohnhaus anzündete, wurde wegen Mordes | |
> verurteilt. Ob er Kontakte im Nazi-Milieu hat, konnte nicht geklärt | |
> werden. | |
Bild: Brand in der Plauener Dürerstraße im Februar 2018 | |
BERLIN taz | Weil er in einer Plauener Dachgeschosswohnung ein Feuer gelegt | |
und so zwei seiner Freunde getötet hat, ist ein 27-Jähriger am Mittwoch | |
wegen Mordes verurteilt worden. Das Landgericht Zwickau sah es als erwiesen | |
an, dass der Angeklagte am 5. Februar in einer Dachgeschosswohnung | |
vorsätzlich ein Stück Stoff anzündete und die Wohnung an zwei verschiedenen | |
Stellen in Brand setze. | |
Eine 22-Jährige und ein 25-Jähriger – beide Freunde des Angeklagten aus dem | |
Drogenmilieu – starben an einer Kohlenmonoxidvergiftung. Ein weiterer Mann | |
erlitt schwere Verbrennungen, eine Frau wurde leicht verletzt. Zudem | |
mussten rund 15 Bewohner des Mehrfamilienhauses in Sicherheit gebracht | |
werden, unter ihnen viele Roma. | |
Die genauen Hintergründe der Tat blieben auch nach zehn Verhandlungstagen | |
größtenteils im Dunkeln. Vermutlich sei es aus Enttäuschung und Verärgerung | |
zu der Brandstiftung gekommen, weil der beste Freund dem 27-Jährigen nicht | |
genügend Aufmerksamkeit geschenkt habe, sagte der Vorsitzende Richter Klaus | |
Hartmann in seiner Urteilsbegründung. Der zuletzt in Dresden lebende | |
Angeklagte konsumierte seit seiner Jugend Alkohol und Drogen und wurde früh | |
straffällig. | |
Das Gericht ordnete die Unterbringung des Angeklagten in einer | |
Entziehungsanstalt an, weil er alkohol- und rauschgiftabhängig sei und im | |
berauschten Zustand zu erheblichen rechtswidrigen Taten neige. | |
## „Lasst die brennen!“ | |
Die Zusammenhänge zu einem weiteren Brand in Plauen waren vor Gericht nicht | |
geklärt worden, ebenso wenig wie mögliche Verbindungen des Angeklagten ins | |
Nazimilieu ([1][die taz berichtete]). In beiden Brandhäusern lebten viele | |
Roma. Bei dem ersten Brand in Plauen hatten mehrere Neonazis die Feuerwehr | |
beim Löschen behindert. „Lasst die brennen!“, rief einer. Und: „Sieg Hei… | |
Die Ermittlungen zum ersten Brand waren eingestellt worden. Die | |
Staatsanwaltschaft hielt die Verbindungen zwischen den beiden Bränden für | |
Zufall. | |
Das Gericht folgte mit seinem Urteilsspruch dem Antrag der Anklage, der | |
Verteidiger hatte hingegen einen Freispruch gefordert. Entweder habe sein | |
Mandant im Drogenwahn gehandelt oder sei zu einem „falschen Geständnis“ | |
verleitet worden, das damit nicht verwertbar sei, sagte Rechtsanwalt | |
Andreas Boine in seinem Schlussvortrag. Er hatte den ermittelnden | |
Polizisten schwere Versäumnisse vorgeworfen. | |
## Fehler bei der Vernehmung | |
Es sei nicht zu beschönigen, dass bei der Vernehmung des Mannes Fehler | |
gemacht wurden, räumte der Richter ein. Dennoch halte das Gericht das | |
Geständnis für verwertbar. Es war außerdem nicht die einzige Grundlage für | |
die Überführung des Angeklagten. Dieser habe sich unter anderem in der Nähe | |
des Tatortes aufgehalten, verfügte über Täterwissen, habe sich neue | |
Kleidung besorgt und die laut einer Zeugin nach Rauch riechenden Kleidung | |
versteckt. „Das sind weitere belastende Indizien.“ | |
Zudem habe der Beschuldigte an zwei Geldautomaten sein gesamtes verfügbares | |
Geld abgehoben, um damit vermutlich seine Flucht zu finanzieren. | |
Anschließend fuhr er mit dem Zug nach Pirna, wo er sich bei der dortigen | |
Polizeidienststelle nach dem Brand in Plauen erkundigte und nach | |
Verdächtigen fragte. Dies alles spreche gegen eine Tat im Drogenwahn. | |
Darüber hinaus sei die Wohnung von innen abgeschlossen gewesen, ein | |
alternativer Täter von außen daher nicht plausibel. | |
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger kündigte an, beim | |
Bundesgerichtshof in Revision gehen zu wollen. (mit dpa) | |
28 Nov 2018 | |
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## AUTOREN | |
Steffi Unsleber | |
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