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# taz.de -- Weihnachtsamnestie für Strafgefangene: Gnadenlose Weihnacht
> Hamburg hat die Weihnachtsamnestie für Strafgefangene neu geregelt. Für
> einige Gefangene bedeutet das vermutlich, dass sie über die Feiertage in
> Haft bleiben müssen.
Bild: Mehr Gefangene als früher müssen sich auf Weihnachten im Gefängnis ein…
Hamburg taz | Kurz vor Weihnachten zeigt sich auch der Staat gerne milde
und entlässt Strafgefangene einige Wochen vor ihrem eigentlichen
Entlassungstermin, damit sie die Feiertage mit ihren Angehörigen verbringen
können. Mit der sogenannten Weihnachtsamnestie soll der gesellschaftlichen
Bedeutung des Feiertags Rechnung getragen werden. Weil Hamburg neue
Regelungen beschlossen hat, können in diesem Jahr aber voraussichtlich
deutlich weniger Menschen die Feiertage in Freiheit verbringen als in den
vergangenen Jahren.
Gefangene, die zwischen dem 24. November und 6. Januar aus der Haft
entlassen werden sollten, konnten in Hamburg bisher ein Gnadengesuch bei
der Justizbehörde stellen und auf eine frühere Entlassung hoffen. 50
Menschen stellten im letzten Jahr einen solchen Antrag, 28 durften dank der
Amnestie Weihnachten in Freiheit statt in Haft verbringen.
In diesem Jahr wurden aber laut CDU-Anfrage erst zwölf Anträge gestellt;
sechs davon wurden bewilligt. „Es ist durchaus denkbar, dass diese Anzahl
noch weiter steigt“, sagt ein Sprecher der Justizbehörde. Doch dass ähnlich
viele Gefangene amnestiert werden wie in den letzten Jahren, ist eher
unwahrscheinlich.
Denn im August hat die Bürgerschaft eine Änderung des Hamburger
Strafvollzugsgesetzes beschlossen. Ziel der Änderungen war eine
„Entbürokratisierung des Verfahrens“, so steht es in der Begründung zur
Gesetzesänderung. „Gnadenerweis und Weihnachtsamnestie klingt sehr nett und
menschlich, ist aber im Vergleich zum Verwaltungsakt, den wir jetzt haben,
weniger präzise“, sagte die Sprecherin der Justizbehörde, Marion Klabunde.
Statt der Gnadenstelle der Justizbehörde entscheiden nun die
Anstaltsleiter*innen anhand eines Kriterienkatalogs über eine mögliche
frühzeitige Entlassung der Gefangenen. Die Voraussetzungen dafür wurden
dabei deutlich verschärft. Hatten beispielsweise zuvor noch Gefangene mit
einem Strafmaß von bis zu zwei Jahren die Chance auf Weihnachtsamnestie, so
können jetzt nur noch Gefangene mit einer Haftstrafe von bis zu einem Jahr
auf eine vorzeitige Entlassung zur Weihnachtszeit hoffen. Die Gefangenen in
Fuhlsbüttel sind damit komplett von der Neuregelung ausgeschlossen.
Bernd Maelicke, Kriminologe und Professor an der Leuphana Universität
Lüneburg, findet jedoch, dass das dem Grundgedanken der Amnestie
widerspricht. „Weihnachtsamnestien haben in vielen christlich geprägten
Ländern eine lange Tradition“, sagt er.
Die Amnestie als Gnadenerweis sei ein Zeichen christlicher Versöhnung.
„Wenn nun rechtliche Regelungen Vorrang bekommen sollen, darf dies nicht
dazu führen, dass ganze Anstalten davon ausgeschlossen werden und dass ein
dramatischer Rückgang der Anträge und Entlassungen stattfindet“, findet
Maelicke. Amnestie sei ein gesamtgesellschaftliches Thema und solch
grundlegende Änderungen sollten nicht ohne parlamentarische Diskussion
realisiert werden, sagt er.
Tatsächlich wurde die Gesetzesnovelle gemeinsam mit dem Resozialisierungs-
und Opferhilfegesetz beschlossen. Die Neuregelung der Weihnachtsamnestie
war in der dazugehörigen Plenardebatte offenbar jedoch kein Thema.
11 Dec 2018
## AUTOREN
Marthe Ruddat
## TAGS
Amnestie
Weihnachten
Hamburg
Gefängnis
Forensik
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Pussy Riot
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Weihnachten
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