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# taz.de -- taz-adventskalender: Frohe Botschaft (10): Bring your families!
> Jugendliche Geflüchtete dürfen jetzt nicht nur ihre Familie nach Berlin
> nachholen, sondern sogar ihre Geschwister. Klingt selbstverständlich, war
> es aber lange nicht.
Bild: Alte Forderung, jetzt wird sie in Teilen wahr
Nach dem christlichen Kalender wird die Frohe Botschaft ja erst am 24.
Dezember verkündet. Weil es in diesem irdischen Jammertal aber so selten
Grund zur Freude gibt, präsentieren wir bis Weihnachten täglich eine gute
Nachricht.
Für viele jugendliche Flüchtlinge, die ohne ihre Familien in Berlin leben,
gibt es Grund zur Freude: Werden sie als Asylberechtigte anerkannt, dürfen
sie nicht nur ihre Eltern, sondern auch die jüngeren Geschwister nach
Berlin holen. Klingt selbstverständlich – war es aber bis Oktober in Berlin
nicht. „Wir haben hartnäckig immer wieder an die Berliner Innenverwaltung
und den Leiter der Ausländerbehörde appelliert, hier die landesrechtlichen
Spielräume zu nutzen“, freut sich Nora Brezger vom Flüchtlingsrat über den
Erfolg.
Bisher galt: Wer allein nach Berlin floh und Asyl bekam, durfte zwar die
Eltern im Familiennachzug nachholen. Doch minderjährige Geschwister mussten
etwa in Syrien oder dem Libanon bleiben; es sei denn, der Jugendliche in
Berlin konnte für sie Wohnraum bereitstellen und den Lebensunterhalt
erarbeiten. Praktisch war das nie möglich. Seit Ende Oktober verzichtet die
Ausländerbehörde nun auf diese Forderung.
Einer der Härtefälle, auf die der Flüchtlingsrat immer wieder hingewiesen
hatte, war Ali K. Er kam Ende 2015 als sogenannter minderjähriger
unbegleiteter Flüchtling aus Syrien nach Berlin; eineinhalb Jahre später
wurde er als Asylberechtigter anerkannt. Dem Antrag auf Familiennachzug
legte der Gymnasiast Nachweise über Integrationsleistungen bei: Seine
Klassenlehrerin bestätigte seine gute soziale Integration; der Junge
übersetzt ehrenamtlich; er konnte sogar eine Mietzusage für eine Wohnung
für die gesamte Familie nach deren Ankunft vorlegen.
Aber die Ausländerbehörde entschied im Sommer, dass Ali K.s Geschwister im
Alter von sechs Monaten bis 16 Jahren nicht nach Berlin kommen durften.
Alis Eltern standen vor der Wahl: entweder nach drei Jahren Trennung ihren
Sohn Ali wiederzusehen und ihre anderen Kinder einschließlich des sechs
Monate alten Säuglings in Syrien zurückzulassen oder im lebensgefährlichen
Syrien zu bleiben und Ali auf unbestimmte Zeit nicht wiederzusehen. Sie
entschieden sich, dass die Mutter mit den Geschwistern in Syrien bleiben
sollte; der Vater hingegen reiste zu seinem ältesten Sohn.
Ob auch Alis Mutter und Geschwister nun bald eine „frohe Botschaft“
erhalten, ist noch offen. Das hängt davon ab, ob die neue Regelung auch für
sogenannte Altfälle gilt. Für Neufälle sieht es dagegen gut aus.
10 Dec 2018
## AUTOREN
Marina Mai
## TAGS
Geflüchtete
Minderjährige Geflüchtete
Familienzusammenführungen
Andreas Geisel
Schwerpunkt Flucht
Ton Steine Scherben
Advent
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