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# taz.de -- Entschädigung für Kohleausstieg: Geld für Kohle ist nicht nötig
> Betreibern steht laut Gutachten keine Entschädigung zu, wenn ihre
> Kraftwerke stillgelegt werden. Die Kommission will trotzdem zahlen.
Bild: Auch über seine Zukunft wird verhandelt: Braunkohlekrafterk Jänschwalde
Die Betreiber von Kohlekraftwerken haben in der Regel keinen Anspruch auf
eine Entschädigung, wenn das Kraftwerk aus Klimaschutzgründen stillgelegt
wird. Zu diesem Schluss kommt ein Rechtsgutachen des wissenschaftlichen
Dienstes des Deutschen Bundestags, das der taz vorliegt; zuerst hatte der
Spiegel darüber berichtet. Die Stilllegung stelle rechtlich gesehen keine
Enteignung dar, schreiben die Bundestagsjuristen. Denn „bloße Umsatz- und
Gewinnchancen für die Zukunft“ würden „nicht von der Eigentumsgarantie
umfasst“.
Eine Kraftwerksstillegung sei lediglich eine „Inhalts- und
Schrankenbestimmung“ des Eigentums, so das Gutachten. Und diese könne der
Gesetzgeber jederzeit vornehmen, sofern das öffentliche Interesse
überwiege. Die Einschränkungen seien dann „grundsätzlich entschädigungsfr…
hinzunehmen“. Lediglich bei Anlagen, die noch nicht abgeschrieben sind oder
kürzlich modernisiert wurden, komme in Einzelfällen ein finanzieller
Ausgleich für die Betreiber infrage.
Für die Grünen, die das Gutachten angefordert hatten, begrüßte
Fraktionsvize Oliver Krischer es als „Steilvorlage für die Arbeit der
Kohlekommission“. Das Gutachten zeige, dass „Entschädigungen für
Methusalemkraftwerke von RWE“, anders als von der Branche behauptet, nicht
notwendig seien. Die Kommission, die im Auftrag der Bundesregierung bis
Ende November einen Vorschlag für die kurzfristige Stilllegung von
Kohlekraftwerken machen soll, scheint diese Vorlage aber nicht nutzen zu
wollen.
Im Entwurf eines Kapitels des Abschlussberichts, der der taz vorliegt,
empfiehlt das Gremium, die Stilllegungen durch eine „einvernehmliche
Vereinbarung möglichst auf vertraglicher Grundlage mit den Betreibern“ zu
regeln. Diese solle auch „Entschädigungsleistungen“ und Regelungen zur
„sozialverträglichen Umsetzung“ enthalten, heißt es im Entwurf.
## Breite Mehrheit für Abschaltung
Die Frage, wie viele Kraftwerke im Zeitraum von 2019 bis 2022 abgeschaltet
werden und welche dies sind, bleibt im Entwurf noch offen. Im Entwurf steht
statt Zahlen bisher an allen relevanten Stellen nur „[XX]“. Auch bei der
jüngsten Sitzung am Freitag wurde noch keine Einigung darüber erzielt. Die
in der Kommission vertretenen Umweltverbände hatten in einem Papier für 16
Gigawatt plädiert, um das deutsche Klimaziel – wenn auch etwas verspätet –
noch zu erreichen. Bei Wirtschaftsvertretern und Gewerkschaften stieß dies
aber auf deutliche Ablehnung.
Die Bevölkerung unterstützt den Vorschlag dagegen: In einer repräsentativen
Emnid-Umfrage im Auftrag von Campact stimmten 74 Prozent der Befragten der
Aussage zu, dass die Bundesregierung so viele Kohlekraftwerke abschalten
soll, dass das Klimaziel für 2020 noch erreicht wird. Dafür plant ein
Bündnis von Umwelt- und Entwicklungsorganisation für 1. Dezember auch zwei
große Demos in Berlin und Köln.
16 Nov 2018
## AUTOREN
Malte Kreutzfeldt
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