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# taz.de -- Überwachung von Mitarbeiter-PCs: Erfolgreiche Klage gegen Schnüff…
> Die Gesundheitsbehörde muss die Abmahnung gegen einen Mitarbeiter
> zurücknehmen, der sich während der Arbeitszeit für die
> Pflege-Volksinitiative engagierte.
Bild: Nutzte den Prozess für neue Kundgebung: Hamburger Volksinitiative gegen …
Hamburg taz | Erfolgreich gegen eine Abmahnung gewehrt hat sich Axel
Hopfmann, einer der Sprecher der [1][Volksinitiative gegen Pflegenotstand]
im Krankenhaus. Weil er wiederholt während seiner Arbeitszeit an Dokumenten
für das Pflegebündnis gearbeitet haben soll, hatte ihm der Personalchef der
Gesundheitsbehörde im April eine Abmahnung wegen „Missbrauchs der
Arbeitszeit“ erteilt. Doch die muss nun aus der Personalakte entfernt
werden, das hat das Hamburger Arbeitsgericht am Mittwoch entschieden.
„Für mich ist das sehr befriedigend“, sagte Hopfmann. Der
Personalratsmitarbeiter hatte noch vor Gericht eine Rede gehalten, in der
er dem rot-grünen Senat vorwarf, sich nicht inhaltlich mit der
Volksinitiative auseinander zu setzen. Diese möchte auf Landesebene bessere
Personalstandards in Krankenhäusern. Doch das lehnt Gesundheitssenatorin
Cornelia Prüfer-Storks (SPD) mit dem Verweis, man wolle keine
„Insellösung“, ab.
## Privat-Nutzung von Rechnern erlaubt
Hopfmann hatte im Winter 2017 von seinem Bürorechner aus Mails für die
Volksinitiative verschickt und sah sich im Recht. Denn eine Vereinbarung
zwischen Stadt und Gewerkschaften über Bürokommunikation von 2002 gestattet
Mitarbeitern die private Nutzung. Indes warfen seine Vorsetzten ihm vor, es
dabei übertrieben zu haben und listeten penibel die Zeiten auf, in denen
Hofmann ein Petitum zur Personalbemessung in Krankenhäusern auf seinem
Rechner hatte.
Die Frage jedoch war: Wie kamen sie an diese Daten? Laut besagter
Bürovereinbarung darf die Behörde ihre Mitarbeiter nicht einfach ausspähen.
Sie braucht dafür einen „konkreten Verdacht“ über ein Dienstvergehen und
muss diesen auch dokumentieren. Hier schwächelt die Darstellung der Stadt
etwas. In der Abmahnung heißt es, zwei Dokumente seien auf einem für alle
Mitarbeiter zugänglichen Laufwerk gefunden worden. Vor Gericht war die Rede
von einem Zufallsfund der Präsidialabteilung.
## Senat will Volks-Ini mit Klage stoppen
„Es kann nicht sein, dass Mitarbeiter ohne konkreten Verdacht ausgespäht
werden“, sagt Hopfmann. Er klagte deshalb nicht nur auf Rücknahme der
Abmahnung, sondern verlangte auch von der Behörde, in Zukunft die Einsicht
in seinen E-Mail-Verkehr zu unterlassen. Dies wäre für alle
Stadtbediensteten für die Zukunft von Bedeutung. Doch in diesem zweiten
Punkt wurde die Klage abgewiesen. Warum, wird man erst mit Erhalt der
Urteilsbegründung wissen.
Zu Beginn des Prozesses hielt die Volksinitiative eine Kundgebung vor der
Tür, und forderte „mehr Personal jetzt“. Denn der harte Kurs von Rot-Grün
zeigt sich auch darin, dass die Fraktionen die Gespräche über eine mögliche
Einigung nach nur einer Runde abbrachen. Kommende Woche wird der Senat eine
Klage vor dem Verfassungsgericht einreichen, um die Initiative zu stoppen.
25 Oct 2018
## LINKS
[1] https://www.volksentscheid-pflegenotstand.de/
## AUTOREN
Kaija Kutter
## TAGS
Volksinitiative
Datenschutz
Pflege
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Volksentscheid
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