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# taz.de -- Gewerkschaft prüft rechtliche Schritte: Behörde überwachte Mitar…
> Weil er Texte für die Volksinitiative gegen Pflegenotstand auf seinem
> Arbeitsrechner hatte, wurde ein Mitarbeiter der Gesundheitsbehörde
> abgemahnt.
Bild: Was passiert an diesem Computer? Kann sein, dass der Arbeitgeber mitliest
HAMBURG taz | Axel Hopfmann hat Post von seinem Arbeitgeber bekommen: Die
Hamburger Gesundheitsbehörde hat ihn abgemahnt wegen „Missbrauchs der
Arbeitszeit für die Erledigung privater Angelegenheiten“. Wie die Behörde
darauf kommt? Die Leitung hatte seinen Rechner durchsuchen lassen.
Der Sprecher der Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD), Rico
Schmidt, sagt, man könne sich zu Personalangelegenheiten nicht äußern.
„Aber Sie können sichergehen, dass die Behörde ihr Vorgehen rechtlich
geprüft hat.“
Doch an dem Vorgehen gibt es Zweifel. Der Mitarbeiter war für
Patientenbeschwerden zuständig und ist Mitglied im Personalrat. Konkret
wird ihm vorgeworfen, er sei „wiederholt und über einen längeren Zeitraum“
für das „Hamburger Bündnis für mehr Personal im Krankenhaus“ und die dar…
entstandene Volksinitiative tätig gewesen. Dies sei seinem „privaten
Lebensbereich zuzuordnen“.
Als Beleg führt die Behörde eine penible Auflistung der Zeiten an, in denen
Hopfmann ein Petitum zur Personalbemessung in Hamburger Krankenhäusern auf
seinem Rechner hatte. Hopfmann ist Sprecher der Volksinitiative gegen
Pflegenotstand, die kürzlich die erste Unterschriften-Hürde genommen hat
und ihre Forderungen für mehr Personal in Krankenhäusern im Juni im
Gesundheitsausschuss vortragen darf.
Ebenso führte die Behörde 17 E-Mails gegen ihn an, die er von seinem
Dienst-Account an andere Bündnismitglieder versandt haben soll, eine davon
mit der Bemerkung: „Liebe Alle, ich habe meine Arbeitszeit mal sinnvoll
genutzt“.
Allerdings dürfen in Hamburg Behördenmitarbeiter ihre Rechner auch privat
nutzen. „Gelegentliche Nutzungen, auch des Internetzugangs, für private
Zwecke sind zulässig, wenn hierdurch dienstliche Belange nicht
beeinträchtigt werden“, heißt es in einer Vereinbarung zwischen der Stadt
und den Gewerkschaften zur „Bürokommunikation“ von 2002.
Ebendort ist auch festgelegt, dass die Auswertung von gespeicherten Daten
der Stadtmitarbeiter nur bei „konkretem Verdacht zur Aufklärung von
Missbrauchstatbeständen“ wie „Dienstvergehen“ oder der „Verletzung
arbeitsvertraglicher Pflichten“ zulässig ist. Das heißt: Die Behörde darf
ihre Mitarbeiter nicht einfach so ausspähen. Der „auszulösende Sachverhalt
ist zu dokumentieren“, der Personalrat „möglichst vorher zu unterrichten�…
Doch der Personalrat wurde erst nach der Datendurchsuchung, am 2. März,
informiert. Und der Verdacht erschien dem Personalrat zu diesem Zeitpunkt
„nicht ausreichend spezifiziert“. Das schrieb die Personalrätin der
Gesundheitsbehörde am 14. März in einer Beschwerde gegen die Durchsuchung
des E-Mail-Accounts.
Der Vorgang ist auch aus Sicht der Hamburger Ver.di-Spitze so nicht
zulässig. „Wir kritisieren aufs Schärfste die Untersuchung der Daten, ohne
dass ein konkreter Verdacht auf missbräuchliche Nutzung beschrieben ist“,
schreiben der Bezirksleiter Berthold Bose und der Bezirksvorstand Olaf
Harms an die Amtsleitung. Denn wenn bereits vage formulierte Vorwürfe
ausreichen, um E-Mail-Konten zu durchsuchen und Rechner zu sichten,
„fürchten wir um die Sicherheit der Daten auf den Computern unserer
Personalräte“.
Hopfmann selbst will sich derzeit nicht äußern. Er hat aber deutlich
gemacht, dass er gegen die Abmahnung vorgehen will. „Der Kollege bekommt
von uns Rechtsschutz“, sagt die Ver.di-Sekretärin Sieglinde Friess.
Außerdem werde man prüfen lassen, ob die Behörde korrekt gehandelt hat,
zumal hier sensible Personalratsdaten betroffen seien.
Für Deniz Celik, den gesundheitspolitischen Sprecher der Linken, hat die
Angelegenheit eine politische Dimension. „Es wird ein Mitarbeiter
drangsaliert, dessen Arbeit vorher nie beanstandet wurde“, sagt er. Die
Sache sei „ein bisschen heftig“, findet auch der Sprecher der
Volksinitiative gegen Pflegenotstand, Christoph Kranich. „Das wirkt wie
eine Kriminalisierung.“
4 May 2018
## AUTOREN
Kaija Kutter
## TAGS
Volksinitiative
Gesundheitsbehörde Hamburg
Schwerpunkt Überwachung
Volksinitiative
Volksinitiative
Pflegenotstand
Internetnutzung
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