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# taz.de -- „Werbung“ für Schwangerschaftsabbruch: Gericht bestätigt Hän…
> Das Gießener Landgericht hat das Urteil gegen Kristina Hänel in Höhe von
> 6.000 Euro Strafe bestätigt. Die Ärztin zeigte sich dennoch zufrieden.
Bild: Information, nicht „Werbung“: Das wollen die Demonstrant*innen vor de…
Gießen taz/epd | Das Gießener Landgericht hat das Urteil gegen die Ärztin
Kristina Hänel in Höhe von 6.000 Euro Strafe bestätigt, weil sie auf ihrer
Website unerlaubt „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche macht. „Sie m�…
das Urteil tragen wie einen Ehrentitel im Kampf für ein besseres Gesetz“,
sagte der Vorsitzende Richter Johannes Nink zu Hänel. Nink machte der
während der Verhandlung mehrfach deutlich, Zweifel an der
Verfassungsgemäßheit des [1][Paragrafen 219a] zu haben, der die „Werbung“
für Abbrüche verbietet.
Obwohl Hänels Verteidiger Karlheinz Merkel jedoch beantragt hatte, das
Verfahren auszusetzen und direkt die Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts einzuholen, folgte Nink diesem Antrag nicht. Er
sehe das Landgericht nicht als die Instanz, diese Entscheidung zu treffen,
sagte er.
Kristina Hänel zeigte sich im Anschluss an die Verhandlung dennoch
zufrieden. „Nun sind wir einen Schritt weiter im Kampf, den Paragrafen 219a
zu ändern oder abzuschaffen“, sagte sie. Zwar schlügen zwei Herzen in ihrer
Brust: „Ich bin keine Verbrecherin und möchte deshalb auch nicht verurteilt
werden“. Dennoch stehe sie hier für die „vielen tausend Frauen“, die dur…
den Paragrafen 219a beeinträchtigt werden, nötige Informationen zu finden.
„Ich will die Rechtssicherheit für ÄrztInnen und für Frauen.“
Ihr Verteidiger kündigte an, direkt in Revision zu gehen, um so schließlich
ein höchstricherlichers Urteil zu erlangen.
Im vergangenen November war Hänel vom Amtsgericht Gießen [2][zu einer
Geldstrafe verurteilt worden], weil sie auf der Internetseite ihrer Praxis
über Schwangerschaftsabbrüche informiert hatte. Nach Auffassung des
Gerichts verstieß sie damit gegen das „Werbeverbot“ für Abtreibungen nach
Paragraf 219a Strafgesetzbuch.
## Soli-Demo am Morgen für Hänel
Vor dem Gericht versammelten sich am Morgen rund 200 Menschen, um ihre
Unterstützung für Hänel auszudrückten. Sie trugen Schilder mit Aufschriften
wie „Gegen Bevormundung“ und „Frauen haben ein Recht auf Information“. …
219a in seiner heutigen Form muss weg“, sagte SPD-Vizechef Thorsten
Schäfer-Gümbel, der auch anwesend war. Die SPD sei für die Streichung des
Paragrafen.
Nach der bestätigten Verurteilung bekräftigt Familienministerin Franziska
Giffey, die derzeit gemeinsam mit Justizministerin Katarina Barley (beide
SPD), Gesundheitsminister Jens Spahn und Kanzleramtschef Helge Braun (beide
CDU) einen Kompromiss zu Paragraf 219a verhandelt, die Position der SPD:
„Wenn Frauen in so einer schwierigen Situation sind – und das ist eine
extreme Ausnahmesituation –, dann brauchen sie Beratung, Information und
Unterstützung“, erklärte Giffey am Freitag in Berlin. „Das darf man ihnen
nicht verwehren.“
Der Fall löste eine breite politische Debatte über eine mögliche
Abschaffung des Paragraphen 219a aus. „Das Recht auf Information, nicht auf
Werbung, ist elementar“, erklärte Giffey am Freitag. „Darum brauchen wir
eine Reform des Paragraphen 219a. Wir müssen die gute Arbeit von Ärztinnen
und Ärzten entkriminalisieren und ihnen Rechtssicherheit geben.“
12 Oct 2018
## LINKS
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## AUTOREN
Patricia Hecht
## TAGS
Kristina Hänel
Schwerpunkt Paragraf 219a
Schwerpunkt Abtreibung
Ärztinnen
Schwerpunkt Paragraf 219a
Kristina Hänel
Schwerpunkt Paragraf 219a
Studiengang Medizin
Kristina Hänel
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