| # taz.de -- Gericht entscheidet über Pegida-Galgen: Verkauf nicht zulässig | |
| > Sigmar Gabriel gewinnt zivilrechtlich gegen einen sächsischen | |
| > Online-Händler. Persönlichkeitsrechte haben hier Vorrang vor | |
| > Meinungsfreiheit. | |
| Bild: Der Galgen wurde 2015 auf einer Pegida-Demo in Dresden öffentlich zur Sc… | |
| Freiburg taz | Der so genannte Pegida-Galgen darf nicht öffentlich zum | |
| Verkauf angeboten werden. Das entschied auf Klage des Ex-SPD-Vorsitzenden | |
| Sigmar Gabriel jetzt das Landgericht Hamburg. Das Urteil ist noch nicht | |
| rechtskräftig. | |
| Der Holzgalgen, um den es geht, ist 35 Zentimeter hoch und ist mit zwei | |
| Stricken versehen. Am vorderen Strick hängt ein Zettel mit der Aufschrift | |
| „Reserviert – Angela ‚Mutti‘ Merkel“ und am hinteren Strick hieß es | |
| „Reserviert – Sigmar ‚Das Pack‘ Gabriel“. Auf dem Galgen steht | |
| „Volksverräter“. Angefertigt wurde die Konstruktion von Jens Döbel, einem | |
| Online-Händler aus Schwarzenberg in Sachsen. Im Oktober 2015 brachte er den | |
| [1][Galgen nach Dresden zur wöchentlichen Pegida-Demo] mit. Dort erregte er | |
| großes Aufsehen. | |
| Nach Medienberichten gab es aber auch helle Empörung in der öffentlichkeit. | |
| Anschließend verkaufte Döbel den Galen als „Original vom Original…bekannt | |
| aus Funk und Fernsehen“ für 29.95 Euro in seinem Online-Shop. Nach eigenen | |
| Angaben wollte er gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung | |
| protestieren. Döbel verwahrte sich gegen die Einstufung als rechtsradikal. | |
| Er engagierte sich aber in der Freigeist-Bewegung, in der auch | |
| Rechtsradikale aktiv sind. | |
| Sigmar Gabriel wehrte sich als Betroffener zivilrechtlich gegen den | |
| weiteren Verkauf des Galgens. Da der Galgen im Internet angeboten wurde, | |
| konnte er sich den Gerichtsstand aussuchen. Er wählte das Landgericht | |
| Hamburg, vermutlich weil dort der Schutz von Persönlichkeitsrechten | |
| besonders streng gehandhabt wird. Das Landgericht Hamburg musste nun die | |
| Meinungsfreiheit von Jens Döbel mit den Persönlichkeitsrechten von Sigmar | |
| Gabriel abwägen und gab letzteren klar den Vorzug. | |
| Kritik an der staatlichen Flüchtlingspolitik sei zulässig, erläuterte die | |
| Vorsitzende Richterin Simone Käfer. Doch der Galgen gehe „weit darüber | |
| hinaus“. Denn hier werde die Hinrichtung Gabriels „befürwortet“ und „f… | |
| gerechtfertigt“ gehalten. Hinzu komme die Einstufung als „Volksverräter“, | |
| was auf Todesurteile des NS-Volksgerichtshofs anspiele. Dadurch werde | |
| Gabriel „der personale Wert schlechthin abgesprochen“. So etwas müsse sich | |
| auch ein Politiker nicht gefallen lassen. Zwar [2][hatte Gabriel 2015 | |
| rechte Demonstranten im sächsischen Heidenau als „Pack“ bezeichnet] und | |
| damit auch grobe Worte benutzt. Damals sei es aber um gewalttätige | |
| Ausschreitungen gegangen, so das Gericht. Gegen Döbel sprach außerdem, dass | |
| er den Galgen im Internet „in Gewinnerzielungsabsicht“ anbot. | |
| Auch die Berufung Döbels auf die Kunstfreiheit lehnte das Landgericht ab. | |
| Es handele sich hier um keine Satire. Der Galgen sei als Galgen gemeint und | |
| enthalte keine „satiretypischen Gestaltungsmerkmale wie Übertreibungen, | |
| Verfremdungen oder Überhöhungen“. | |
| Die Entscheidung kommt nicht überraschend. Schon im Dezember 2017 hatte das | |
| Hamburger Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen Döbel erlassen. | |
| Gerichtssprecher Kay Wantzen wies allerdings darauf hin, dass die jetzige | |
| Entscheidung nur für den kommerziellen Verkauf im Internet gelte. „Was | |
| gilt, wenn Demonstranten so einen Galgen mit sich führen oder eine | |
| Darstellung im Internet geliked wird, ist noch nicht geklärt.“ | |
| Die Staatsanwaltschaft Dresden hatte nach dem Vorfall im Oktober 2015 | |
| Ermittlungen aufgenommen, die sie im März 2017 aber wieder einstellte. Es | |
| liege keine eindeutige „öffentliche Aufforderung zu Straftaten“ vor. Der | |
| Galgen Döbels sei „interpretationsfähig und damit mehrdeutig“. Für eine | |
| Strafverfolgung wegen Beleidigung fehle der Strafantrag der Betroffenen. | |
| 28 Sep 2018 | |
| ## LINKS | |
| [1] /Pegida-in-Dresden/!5241064 | |
| [2] /Portraet-Sigmar-Gabriel/!5227692 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
| ## TAGS | |
| Schwerpunkt Pegida | |
| Sigmar Gabriel | |
| Sigmar Gabriel | |
| Rechter Populismus | |
| Minority Report | |
| Schwerpunkt AfD | |
| Schwerpunkt AfD | |
| ## ARTIKEL ZUM THEMA | |
| Sigmar Gabriel schreibt für Holtzbrinck: Vorbild für freie Journalisten | |
| Sigmar Gabriel verdient als Autor bei der Holtzbrinck-Gruppe zwischen | |
| 15.001 und 30.000 Euro – pro Monat. Gut verhandelt, Siggi! | |
| Politologin über Populismus: „Wahres Volk gegen angebliche Elite“ | |
| Mit dem politischen Populismus in Zeiten der sozialen Medien beschäftigt | |
| sich jetzt eine Vorlesungsreihe in Kiel. Ein Gespräch mit der Organisatorin | |
| Esther Ademmer. | |
| Kolumne Minority Report: Armutszeugnis Deutschland | |
| Wer an diesem Punkt immer noch Rassismus verharmlost, spielt der AfD in die | |
| Hände. Wieso nicht gleich das Original wählen? | |
| Analyse Männer in Ostdeutschland: Der marode Mann | |
| Der ostdeutsche Mann ist aggressiv, rechts und rassistisch? So einfach ist | |
| es nicht. Wer ihn verstehen will, muss in die Vergangenheit blicken. | |
| Die AfD und der Verfassungsschutz: Maaßen en miniature | |
| Ein AfDler arbeitet beim Verfassungsschutz, Pegida hält er für harmlos. Den | |
| AfD-Vorstand könnte er bald zum Umgang mit dem Geheimdienst beraten. |