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# taz.de -- Abgas-Manipulation bei VW: Der 9-Milliarden-Euro-Prozess startet
> Hat Volkswagen die Aktionäre zu spät über den Dieselskandal informiert?
> Das muss das OLG Braunschweig nun klären.
Bild: Die rechtliche Aufarbeitung des VW-Dieselskandal geht weiter. Jetzt klage…
Jetzt wird es ernst für VW. An diesem Montag hat der Prozess um die Klagen
von VW-Anlegern begonnen, die sich durch den Dieselskandal und die
mangelhafte VW-Informationspolitik geschädigt fühlen. Der Prozess kann den
Konzern Milliarden kosten. Den VW-Käufern nutzt er voraussichtlich nichts.
Mehr als 1.500 Aktionäre haben beim Landgericht Braunschweig von VW
Schadenersatz in Höhe von über 9 Milliarden Euro verlangt. Darunter sind
auch institutionelle Kläger, zum Beispiel Aktienfonds. Das Landgericht hat
die Verfahren im August 2016 ausgesetzt und eine Vorlage an das
Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig gemacht. Dort sollen in einem
Musterverfahren (KapMuG-Verfahren) die grundlegenden Fragen geklärt werden.
Mit diesem Montag läuft am OLG Braunschweig nun dieses Musterfahren an.
Dabei wurde die Fondsgesellschaft Deka Investment als Musterklägerin
ausgewählt. Die Deka behauptet, sie habe 200 Millionen Euro verloren.
Deka wird von Andreas Tilp vertreten, einem bekannten Spezialisten für
Kapitalmarktrecht. Er wirft VW vor, dass Informationspflichten verletzt
wurden. Nach dem Wertpapierhandelsgesetz muss eine Aktiengesellschaft
unverzüglich alles mitteilen, was den Börsenkurs erheblich beeinflussen
könnte. VW hat die Anlieger aber erst am 22. September 2015 informiert –
kurz nachdem die US-Umweltbehörde offiziell bekannt gegeben hatte, dass VW
manipulierte Motorsoftware nutzte, um strenge US-Abgasgrenzwerte einhalten
zu können.
## Prozess dürfte Jahre dauern
Doch wann entstand die Informationspflicht für VW? Das ist eine der
entscheidenden Fragen dieses Verfahrens. Als die US-Behörden im Mai 2014
Ermittlungen aufnahmen? Als VW-Manager im Juli 2015 über mögliche
Schadenersatzforderungen diskutierten? Als VW am 3. September die
Rechtsverstöße gegenüber den US-Behörden einräumte? Kläger-Anwalt Tilp wi…
mittlerweile sogar bis ins Jahr 2008 zurückgehen. Ab da sei klar gewesen,
dass VW die Grenzwerte nur mit Betrug einhalten konnte.
Zweite wichtige Frage: Auf wessen Kenntnisse kommt es an? Muss nachgewiesen
werden, was der damalige VW-Chef Martin Winterkorn wusste? Oder genügt es,
dass andere verantwortliche Manager im Bilde waren?
Als Schaden gilt der Unterschied zwischen dem Aktienwert zum Zeitpunkt der
Informationspflicht im Vergleich zum Aktienwert nach der offiziellen
VW-Mitteilung am 22. September 2015. In wenigen Tagen sackte die Aktie
damals von 162 Euro auf 106 Euro ab. Je früher der Zeitpunkt der
Informationspflicht liegt, desto mehr Anleger könnten klagen und desto
höhere Schadenersatzsummen sind möglich. Im April 2015 kostete eine
VW-Aktie noch 250 Euro.
VW bestreitet, dass vor dem betreffenden Datum überhaupt eine
Mitteilungspflicht bestand. Man habe nur mit Mehrkosten von rund 100
Millionen Euro gerechnet, das sei nicht kursrelevant gewesen. Der Prozess
dürfte wegen der Komplexität einige Jahre dauern.
10 Sep 2018
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Volkswagen
Diesel
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Dieselskandal
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Volkswagen
Martin Winterkorn
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