# taz.de -- Überhöhte Abo-Zahlen: Weser-Kurier vor Gericht | |
> Das Bremer Landgericht hat festgestellt, dass der Weser-Kurier mit | |
> falschen „Abo“-Zahlen für die Beilagen wirbt. Parallel gibt es eine | |
> Strafanzeige wegen Betrugs. | |
Bild: Wie hoch war die Auflage noch gleich? Beim Weser-Kurier hat man zu hohe A… | |
BREMEN taz | Um die Werbe-Einnahmen von Zeitungen tobt eine erbitterte | |
Konkurrenz, auch zwischen Weser-Report und Weser-Kurier. Der Weser-Report | |
hat nun einen großen Punkt gemacht gegenüber dem Weser-Kurier: Das Bremer | |
Landgericht hat in einem Urteil festgestellt, dass der Weser-Kurier mit | |
überhöhten Angaben über seine Abonnenten Kunden werbe. | |
Konkret geht es um die Beilagen-Werbung, die dem Weser-Report ein | |
besonderer Dorn im Auge ist. Zum Beispiel für das Gebiet des Syker Kuriers, | |
so erläutert der Pressesprecher des Gerichts, sei in Unterlagen, die an | |
Kunden gegeben worden sind, fast 25 Prozent mehr unter „Abo“ angegeben | |
worden, als an tatsächlichen Abonnements vorhanden seien. Bei anderen | |
Regionalausgaben seien die Abweichungen geringer, aber auch erheblich. | |
Zudem darf der Weser-Kurier nicht mehr in der bisherigen Form behaupten, er | |
erreiche 227.000 Leser und damit jeden zweiten Bremer. | |
Bei dem Richterspruch handelt es sich um eine einstweilige Verfügung. Erst | |
wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, könne man entscheiden, ob | |
man ins Hauptsache-Verfahren geht, erklärte dazu der Marketing-Chef der | |
Bremer Tageszeitungen-AG, David Koopmann. | |
Antragsteller für das Verfahren war die KPS-Gruppe, zu dem der Weser-Report | |
gehört. Da geht es um Wettbewerb und Wettbewerbsverzerrung. Bei der | |
Urteilsverkündung war allerdings auch ein Anwalt anwesend, der verschiedene | |
größere Werbekunden des Weser-Kuriers vertritt. Die könnten auf Grundlage | |
des Urteils Schadenersatz-Ansprüche gelten machen – und das für mehrere | |
zurückliegende Jahre. Nähere Angaben zu seinen Mandanten und möglichen | |
Schadensersatz-Summen wollte der Anwalt gegenüber der taz nicht machen. | |
Parallel zu dem zivilgerichtlichen Verfahren ist eine Strafanzeige wegen | |
gewerbsmäßigen Betrugs bei der Staatsanwaltschaft eingegangen, erklärte der | |
Sprecher der Staatsanwaltschaft, Frank Passade. Angeblich gibt es Zeugen, | |
die sogar etwas zu der permanenten Beseitigung überzähliger angelieferter | |
Beilagen sagen könnten. | |
Konkret sind in der „Tourenliste“ für die Ausgaben des Kuriers am Sonntag | |
in Achim und Verden unter der Rubrik „Abo“ 11.050 Stück angegeben, der | |
offiziellen Liste der IVW („Informationsgemeinschaft zur Feststellung der | |
Verbreitung von Werbeträgern“) zufolge betrug die Abo-Auflage im ersten | |
Quartal 2018 aber nur 8.022 Stück. Für das Osterholzer Kreisblatt gibt die | |
„Tourenliste“ 11.600 Stück an, die Zahl der IVW liegt deutlich darunter. | |
Bei der Norddeutschen wird in der Tourenliste unter „Abo“ 22.000 angegeben, | |
laut IVW sind es aber 18.600. | |
Insgesamt sind die Zahlen, die den Beilagen-Kunden vorgelegt werden, nicht | |
einfach durchschaubar, weil die Bezeichnungen nicht immer übereinstimmen | |
und zum Beispiel bestimmte Gebiete „doppelt“ gezählt werden aufgrund von | |
Überschneidungen. Auch in diesem Zusammenhang gibt es eine Rüge des | |
Gerichts. Die Angaben des Weser-Kuriers seien zumindest „grob irreführend“ | |
für die Werbekunden, meinte der Geschäftsführer des Weser-Reports, Peter | |
Führing. Insofern ist er zufrieden mit dem Urteil, das dem Weser-Kurier das | |
in Zukunft untersagt. | |
## „Abo“ heißt beim Weser-Kurier auch Kiosk | |
Koopmann als Vertreter der Bremer Tageszeitungen-AG sieht in dem Verfahren | |
einen unfreundlichen Akt des Konkurrenten Weser-Report, der durch das | |
Abdeckblatt Kurier der Woche unter Druck geraten sei. Darum ging es in dem | |
Verfahren zwar nicht, die Werbekunden werden aber darauf hingewiesen, dass | |
sie neben der – schwindenden – Auflage des Weser-Kuriers oder Kuriers am | |
Sonntag auch den Kurier der Woche belegen können. | |
Konkret seien mit dem Stichwort „Abo“ auf der Tourenliste, so Koopmann, | |
nicht nur die effektiven Abonnements gemeint, sondern die gesamte | |
verbreitete Auflage, also auch Kiosk-Exemplare und andere besondere | |
Vertriebsformen. Diese Erläuterung hat das Gericht nicht überzeugt, zumal | |
zu der „verbreiteten Auflage“ auch „E-Paper“ zählen, denen man partout | |
nichts beilegen kann. Wenn das das Problem sei, so Koopmann, dann müsse man | |
die drei Buchstaben „Abo“ zum Beispiel durch „KaS“ für Kurier am Sonnt… | |
ändern. | |
3 Sep 2018 | |
## AUTOREN | |
Klaus Wolschner | |
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