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# taz.de -- Aus Le Monde diplomatique: Assads Gesetz Nr. 10
> Während in Syrien Hunderttausende vor der Armee fliehen, enteignet Assad
> seine Kritiker und spielt die Grundstücke seinen Verbündeten zu.
Bild: Im Südwesten von Damaskus macht Assad ein ganzes Viertel zum Investition…
Nach sieben Jahren Krieg liegt Syrien am Boden. Schätzungen zufolge hat der
Konflikt bislang mindestens 350.000 Menschenleben gekostet. Über 12
Millionen der rund 21 Millionen Syrer mussten ihre Heimat verlassen, 6,6
Millionen von ihnen leben als Vertriebene im eigenen Land. In vielen
Städten liegen ganze Viertel in Trümmern; 30 Prozent der Wohnhäuser sind
ganz oder teilweise zerstört.
Das Assad-Regime hat mit Hilfe seiner Verbündeten die meisten der
ehemaligen Rebellengebiete zurückerobert und kontrolliert mittlerweile
wieder rund 60 Prozent des syrischen Territoriums. Und obwohl der Konflikt
noch lange nicht beendet ist, sprechen viele bereits vom Wiederaufbau des
Landes.
Vor allem das Regime möchte möglichst schnell zu einer vermeintlichen
Normalität zurückkehren. Aber Assad will den Wiederaufbau auch dazu nutzen,
das Land nach seinen Vorstellungen neu zu gestalten, Feinde zu bestrafen
und Freunde zu belohnen.
Diese Absicht macht auch ein Gesetz deutlich, das Assad am 2. April 2018
unterzeichnet hat. Das Gesetz Nr. 10 über die „Einrichtung von
Entwicklungszonen in Verwaltungseinheiten“ ermöglicht den Gouvernements,
Distrikten und Städten, Gebiete innerhalb ihres Verwaltungsbereichs zu
sogenannten Entwicklungszonen zu erklären. Aufgrund dessen kann dann der
gesamte Besitz enteignet werden – Immobilien, Grundstücke oder
Agrarflächen. Es sei denn, er ist in den Katastern registriert.
Ist dies nicht der Fall, müssen die Betroffenen ihren Besitzanspruch durch
Vorlage der entsprechenden Dokumente nachweisen. Für diese Nachweise sah
das Gesetz zunächst vor, dass sie innerhalb von 30 Tagen nach Deklaration
einer Entwicklungszone eingereicht werden müssen. Nach heftigen
internationalen Protesten verkündete der syrische Außenminister Walid
al-Muallim Anfang Juni, man werde diese Frist auf ein Jahr verlängern.
## Rückkehr bedeutet Verfolgung und Folter
Für die Millionen Geflüchteten macht das jedoch kaum einen Unterschied: Nur
wenige von ihnen können von dieser Möglichkeit überhaupt Gebrauch machen:
„70 Prozent der syrischen Geflüchteten haben gar keine Dokumente, mit denen
sie ihren Besitz belegen könnten“, erklärt Sara Kayyali, Syrien-Expertin im
Beiruter Büro von Human Rights Watch. Zudem lege das Gesetz gar nicht fest,
welche Dokumente für den Besitznachweis überhaupt akzeptiert würden. „Damit
ist der Willkür Tür und Tor geöffnet.“
Unabhängig davon, ob ein Besitztitel existiert oder nicht, kommt es für die
meisten Betroffenen ohnehin nicht infrage, in ihre Heimat zu reisen. Um
ihre Besitzansprüche geltend zu machen, müssten sie Verfolgung, Verhaftung
oder Folter riskieren. Dass solche Ängste nicht unbegründet sind, zeigt
eine Liste mit den Namen von 1,5 Millionen syrischen Staatsbürgern, die vom
syrischen Geheimdienst gesucht werden. Die schwarze Liste wurde Ende März
2018 von der oppositionellen syrischen Website Zaman al-Wasl
veröffentlicht.
Dass das Regime das Gesetz Nr. 10 künftig gezielt in Gebieten anwenden
wird, in denen die Opposition gegen Assad stark verankert war, legen die
Äußerungen Hussein Makhloufs von Anfang April nahe. Der syrische Minister
für Lokalverwaltung und Umwelt nannte laut der regimenahen Zeitung al-Watan
die Viertel Baba Amr in Homs, Harasta in der Region Ost-Ghuta und
informelle Stadtviertel in Aleppo. Dabei handelt es sich durchweg um
ehemalige Hochburgen der Opposition, die mittlerweile wieder unter
Kontrolle des Regimes stehen.
Enteignung und Vertreibung sind in Syrien nichts Neues. Seit Beginn des
Konflikts gehören solche gezielten Schläge gegen Oppositionsgebiete zur
Taktik des Regimes und seiner Verbündeten. In vielen Fällen – wie in
Ost-Ghuta – bedeutete dies, dass ganze Landstriche belagert und massiv
bombardiert wurden, worunter vor allem die Zivilbevölkerung litt.
Anschließend handelte das Regime dann „reconciliation deals“ aus, die den
Abzug von tausenden Bewohnern aus den betroffenen Gebieten bedeuteten.
## Beschlagnahmung ist nicht neu
Und auch das neue Gesetz Nr. 10 ist bei Weitem nicht der erste Versuch des
Regimes, solchen Maßnahmen einen legalen Anstrich zu geben. Bereits 2012
erließ Assad ein Dekret (Nr. 63), das es den Behörden erlaubt, den Besitz
von Personen zu beschlagnahmen, die unter einem im gleichen Jahr erlassenen
Antiterrorgesetz angeklagt wurden. „Dieses Gesetz wird sehr breit
angewendet“, sagt Kayyali. „Und es genügt zum Beispiel schon, humanitäre
Hilfe in Gebieten zu leisten, die nicht vom Regime kontrolliert werden, um
unter diesem Gesetz als Terrorist zu gelten.“
Ein weiteres Beispiel ist das Gesetz Nr. 33 von 2017. Es regelt die
Neuausstellung von Besitzurkunden oder anderen Dokumenten, die im Krieg
zerstört wurden. Um eine Neuausstellung zu bewirken, reicht es aus, Zeugen
zu benennen, die die Rechtmäßigkeit des Besitzes bezeugen. Auf diese Weise
können Häuser von Geflüchteten relativ einfach den Besitzer wechseln.
Es existieren keine Zahlen darüber, wie viele Syrer bislang auf diese Weise
ihren Besitz verloren haben. Allerdings geht Kayyali davon aus, dass etwa
die Hälfte der Kataster im Verlauf des Krieges zerstört wurden, was eine
Enteignung erleichtern kann. In Homs etwa ist das Grundbuchamt, in dem alle
Dokumente über Grundbesitz lagerten, im Juli 2013 abgebrannt. Das Gebäude
wurde zu diesem Zeitpunkt von Einheiten der syrischen Armee kontrolliert.
Da außerdem keine anderen Häuser in der Umgebung betroffen waren, liegt die
Vermutung nahe, dass die Zerstörung zumindest in diesem Fall absichtlich
geschah.
Das neue Gesetz Nr. 10 dürfte allerdings nicht nur für die Syrer zum
Problem werden, die ihre Häuser verlassen haben und ins Ausland oder in
andere Landesteile geflüchtet sind. Denn auch Bewohnern, deren Besitz
offiziell registriert ist, oder die diesen nachweisen können, droht ein
massiver Verlust: Zum einen verlieren laut Gesetz alle Bewohner innerhalb
eines Gebiets, das zur Entwicklungszone deklariert wurde, ihren alleinigen
Eigentümerstatus. Ab sofort dürfen sie dann ihren Grundbesitz weder
verkaufen noch neue Gebäude errichten.
Bis zum beschlossenen Abrisstermin müssen sie ihre Häuser verlassen, ein
Recht auf Einspruch gibt es nicht. Artikel 10 des Gesetzes sieht vor, dass
sich die Höhe ihrer Entschädigung am Wert ihres Besitzes unmittelbar vor
der Umwidmung zur Entwicklungszone orientieren soll; eine Berücksichtigung
der Wertsteigerung ist also ausgeschlossen.
## Ein Instrument für Kollektivstrafen
Zum anderen erfolgt die individuelle Entschädigung in Form von Anteilen an
dem Entwicklungsprojekt, mit denen die ehemaligen Besitzer auf dreierlei
Weise verfahren können: Entweder können sie sich, zusammen mit anderen
Betroffenen, als Eigentümer für eine von der lokalen Verwaltung zugewiesene
Parzelle innerhalb der Entwicklungszone registrieren lassen, um diese
selbst zu bebauen. Oder sie können bei der zuständigen Lokalverwaltung
einen Antrag auf Gründung einer Kapitalgesellschaft stellen, die dann
Anteile an Investoren verkauft, um die Zone zu „entwickeln“. Eine dritte
Möglichkeit ist, die Anteile zu verkaufen.
Die Optionen 1 und 2 sind für die allermeisten Besitzer illusorisch:
Erstens ist es schwierig, sich innerhalb der im Gesetz vorgesehenen Frist
von 6 Monaten mit anderen Eigentümern einer Parzelle auf ein gemeinsames
Vorgehen zu verständigen; zweitens dürften die meisten Betroffenen nicht
das Kapital besitzen, um selbst als Investoren aufzutreten; drittens können
die wenigsten abwarten, bis ihre Anteile an einer Kapitalgesellschaft
irgendwann Profite abwerfen. Unter diesen Umständen wird den allermeisten
Betroffenen nichts anderes übrig bleiben, als ihre Anteile an Investoren zu
verkaufen, die in der Bebauung der betroffenen Gebiete ein lukratives
Geschäft sehen.
In diesem Sinne hat das Gesetz Nr. 10 für das Regime eine doppelte
Funktion: Einerseits schafft es ein rechtliches Vehikel, um den Besitz in
ganzen Stadtvierteln zu konfiszieren und/oder die betroffene Bevölkerung
mit geringen Entschädigungen abzuspeisen. In dieser Funktion ist das Gesetz
ein Instrument für Kollektivstrafen gegen Hochburgen der Opposition. Auf
diese Weise kann das Regime auch sicherstellen, dass die geflüchtete oder
vertriebene Bevölkerung aus vormals oppositionellen Gebieten nicht in ihre
Heimat zurückkehrt.
Andererseits verfügt das Assad-Regime nun über ein Instrument, mit dem es
sich ganz legal neue Ressourcen in Form von Land erschließen kann, um
diejenigen zu belohnen, die im Kampf gegen die Opposition auf seiner Seite
standen. „Das ist nicht nur ein militärischer und politischer Kampf, es
geht auch um Geld“, sagt Makram Rabah, Historiker an der American
University in Beirut. „Es ist wie im alten Feudalsystem: Wenn du an meiner
Seite kämpfst, gebe ich dir dafür Land.“
## Iranische Milizionäre werden Staatsbürger
Wichtige Unterstützung erfuhr das Assad-Regime durch Iran. Die Schätzungen
über die Zahl iranischer Militärkräfte in Syrien liegen zwischen einigen
Hundert und einigen Tausend; die wichtigste Rolle spielen dabei Angehörige
der iranischen Revolutionsgarden, die als militärische Berater oder auch
Befehlshaber der zahlreichen schiitischen Milizen fungieren. Die Anzahl der
Kämpfer in diesen iranisch kontrollierten Gruppen wird auf etwa 20.000
geschätzt; sie kommen aus dem Irak, aus Afghanistan, dem Libanon oder
Pakistan und kämpfen in Syrien für die „Verteidigung ihres Glaubens“ oder
einfach nur für Geld.
„Auch in der Vergangenheit wurde schon Land an Iraner verteilt, die
zugleich von Assad die syrische Staatsbürgerschaft erhalten haben“,
erläutert der Historiker Rabah. Offiziell ist es Ausländern verboten, in
Syrien Land zu erwerben. Doch durch die Verleihung der Staatsbürgerschaft
lässt sich dieses Hindernis leicht umgehen. Rabah schätzt, dass auf diese
Weise inzwischen einige tausend Iraner und schiitische Milizionäre in
Syrien angesiedelt wurden.
„Beim neuen Gesetz Nr. 10 gehen wir davon aus, dass es vor allem in den
dicht besiedelten Gebieten um die großen Städte wie Damaskus und Aleppo
Anwendung finden wird“, meint Sara Kayyali. Bei solchen Gebieten handelt es
sich oft um informell entstandene Siedlungen, deren Einwohnerzahl in den
letzten Jahrzehnten stark gewachsen ist, weil zahlreiche Menschen aus den
ländlichen Gegenden Syriens in die größeren Städte zogen. Das Regime war
nicht in der Lage, diesen Zuzug durch den Bau neuer Wohnungen aufzufangen.
Deshalb bauten die Ankömmlinge ihre Häuser ohne offizielle Genehmigung;
meist in kleineren Ortschaften im Umkreis der großen Städte, die sich nach
und nach zu eigenen Städten mit zehntausenden Einwohnern entwickelten, wie
etwa Darayya im Südwesten von Damaskus oder Duma im Nordosten der
Hauptstadt.
Vor Beginn des Kriegs [1][lebte etwa die Hälfte der Bevölkerung größerer
Städte wie Damaskus] und Aleppo in solchen informellen Siedlungen – und
deren Bewohner waren es vor allem, die 2011 als Erste gegen das Regime
aufbegehrten und später zu Opfern der Fassbomben wurden. In den informellen
Siedlungen stehen – oder besser standen – nach Angaben des syrischen
Architekten Omar Abdulaziz Hallaj [2][70 Prozent der rund 1,2 Millionen
bisher im Krieg zerstörten Wohnhäuser] in Syrien.
## Ein Stadtteil wird zum Investitionsprojekt
Wie die konkrete Umsetzung von Gesetz Nr. 10 aussehen könnte, lässt sich in
Basatin al-Razi einschätzen. In diesem informellen Stadtteil südwestlich
von Damaskus haben sich viele Bewohner zu Beginn des Konflikts an
Demonstrationen gegen das Regime beteiligt. Im Sommer 2012 übernahm die
syrische Armee die Kontrolle über das Viertel und vertrieb die Kämpfer der
Freien Syrischen Armee. Damals unterzeichnete Baschar al-Assad ein Dekret
(Nr. 66/2012), das Basatin al-Razi und andere angrenzende Stadtviertel zu
Entwicklungszonen erklärte.
Ebendieses Dekret diente nun als Grundlage für das neue Gesetz Nr. 10. Der
Unterschied: Das Dekret bezog sich nur auf zwei Viertel im Südwesten von
Damaskus, das Gesetz hingegen ermöglicht die Errichtung von
Entwicklungszonen auf dem gesamten syrischen Staatsterritorium (de facto
jedoch nur in Gebieten, die vom Regime kontrolliert werden).
Basatin al-Razi, etwa 2,1 Quadratkilometer groß, wurde inzwischen zu weiten
Teilen abgerissen. Alle Bewohner des Viertels wurden entweder ohne
irgendeine Kompensation enteignet oder mit geringen Summen entschädigt. „Es
handelt sich dabei um eine Übertragung von Vermögenswerten an private
Unternehmen“, kommentiert Jihad Yazigi, Gründer der Website The Syria
Report, die sich auf wirtschaftliche Themen in Syrien spezialisiert hat.
„Und die Leute, die davon am meisten profitieren werden, sind Unternehmer
und Investoren, die dem Regime nahestehen.“
Tatsächlich plant das Regime in Basatin al-Razi die Umsetzung des größten
Investitionsvorhabens in Syrien, dessen Volumen auf mehrere hundert
Millionen US-Dollar geschätzt wird. Allein die Investitionssumme für die
geplante Bebauung mit Wohnhäusern bezifferte ein Beamter des Gouvernements
Damaskus auf 100 Milliarden Syrische Pfund (etwa 185 Millionen US-Dollar).
## Regimetreue bauen Marota City
Wie sich das syrische Regime die Zukunft in Marota City – so der offizielle
Name des Projekts – vorstellt, führt ein [3][Werbevideo auf YouTube vor]:
Zwischen den akkurat ausgerichteten Wohnblocks gibt es weitläufige
Parkanlagen, plätschernde Springbrunnen, Sportplätze, Krankenhäuser und
Kindergärten. Unweit der Shoppingmall erhebt sich das pompöse neue
Parlamentsgebäude. Überragt wird diese urbane Idylle von drei riesigen
Wohntürmen mit über 50 Stockwerken. 60.000 Menschen sollen hier einmal
leben, verspricht das Werbevideo.
Bisher existiert diese Vision nur als Computeranimation. Nachdem der
Baubeginn für Marota City zunächst ausgesetzt wurde, weil das Regime ums
Überleben kämpfte, kam jedoch nach 2015 und der Intervention Russlands auf
Seiten Assads wieder Bewegung in das Projekt: Mit dem Dekret Nr. 19 vom
Juli 2015 gestattete das Regime den syrischen Verwaltungseinheiten,
Kapitalgesellschaften zu gründen, um Neubauprojekte innerhalb ihrer
Verwaltungsgebiete anzugehen. 2016 entstand eine erste solche Gesellschaft
mit der Damascus Cham Holding, die für Neubauprojekte in der Hauptstadt
Damaskus – also auch für das Basatin-Projekt – zuständig ist.
Mitte März 2016 legte Assad schließlich den Grundstein für Marota City.
Seitdem hat Damascus Cham mehrere Joint Ventures mit privaten syrischen
Investoren gegründet, wobei die Holding das Land zur Verfügung stellt und
die Investoren das Kapital für den Bau der Immobilien beisteuern. Es
verwundert nicht, dass alle Investoren, die sich bisher am
Marota-City-Projekt beteiligen, regimenahe Unternehmer sind.
Den Anfang machte die Aman Group des syrischen Unternehmers Samer Foz,
dessen Vater ein enger Vertrauter von Baschars Vater Hafiz al-Assad war: Im
Juli 2017 gründete Aman zusammen mit Damascus Cham die Aman Damascus Joint
Stock Company, mit einem Kapital von 10 Milliarden Syrischen Pfund (knapp
19 Millionen US-Dollar). Vor Beginn des Konflikts 2011 war Samer Foz
weitgehend unbekannt. Erst in den vergangenen Jahren stieg er zu einem der
wichtigsten Geschäftsleute in Syrien auf – was sich auch daraus erklärt,
dass er bisher nicht auf den Sanktionslisten der USA und Europas steht.
Neben der Amman Group von Samer Foz ist inzwischen auch Rami Makhlouf in
das Marota-City-Projekt eingestiegen. Makhlouf ist ein Cousin ersten Grades
von Baschar al-Assad und kontrollierte bereits vor dem Krieg weite Teile
des syrischen Privatsektors. Er gilt als der reichste Mann des Landes und
ist unter anderem Hauptanteilseigner der Telefongesellschaft Syriatel. Im
März 2018 verkündete Damascus Cham die Gründung eines Joint Ventures unter
dem Namen Rawafed, an dem mehrere Firmen Makhloufs beteiligt sind.
Ob Marota City jemals fertiggestellt wird, steht in den Sternen. Denn alle
bisherigen Versuche des Regimes – auch vor Beginn des Kriegs –, solche
Hochglanzimmobilienprojekte zu realisieren, sind kläglich gescheitert. Der
Plan macht allerdings deutlich, wie sich das Regime den Wiederaufbau des
Landes vorstellt: als einen von privatwirtschaftlichen Interessen gelenkten
Prozess, mit dem man einerseits Oppositionelle bestrafen und andererseits
Pfründe verteilen kann.
Sollte das Gesetz Nr. 10, dem Vorbild von Marota City folgend, tatsächlich
im großen Maßstab Anwendung finden, dann werden die Leidtragenden nicht nur
die geflüchteten Syrer sein, sondern alle, die zufällig im falschen Viertel
wohnen. Das zeigt auch, dass sich an einer zentralen Ursache des
Syrien-Konflikts bis heute nichts geändert hat: der Verachtung eines
korrupten Regimes gegenüber der eigenen Bevölkerung.
23 Jul 2018
## LINKS
[1] https://syrianechoes.com/2017/12/21/urban-housing-and-the-question-of-prope…
[2] https://syrianechoes.com/2017/07/30/omar-abdulaziz-hallajs-presentation-on-…
[3] http://www.youtube.com/watch?v=8S44lkOMx4Y.
## AUTOREN
Jakob Farah
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