| # taz.de -- Umstrittene „Transitzonen“ in Ungarn: EU verklagt Budapest | |
| > Die EU zieht gegen Ungarn vor den Europäischen Gerichtshof. Die | |
| > Asylregelung der rechtskonservativen Regierung verstoße gegen EU-Recht. | |
| Bild: Pakistanische Migranten warten in einer der umstrittenen „Transitzonen�… | |
| BRÜSSEL afp | Die EU hat Ungarn vor dem Europäischen Gerichtshof wegen der | |
| an der Grenze eingerichteten Transitzonen für Asylbewerber verklagt. Zwar | |
| sei die Schaffung von Transitbereichen an den EU-Außengrenzen grundsätzlich | |
| möglich, erklärte die Europäische Kommission am Donnerstag. Ungarn verstoße | |
| aber mit seinen Asyl- und Rückführungsvorschriften in mehreren Fällen gegen | |
| EU-Recht. Die Behörde nannte unter anderem eine zu lange Inhaftierung von | |
| Asylbewerbern und die Behandlung von Minderjährigen. | |
| Ungarn [1][hatte im März 2017 begonnen], Flüchtlinge in durch | |
| Stacheldrahtzäune gesicherten Container-Lagern nahe der Grenze | |
| unterzubringen. Sie sind dort unter ständiger Aufsicht durch bewaffnete | |
| Wächter. Die Flüchtlinge müssen in den Transitzonen bleiben, bis über ihren | |
| Asylantrag entschieden ist. | |
| Die Kommission verwies auf mehrere Verstöße gegen die | |
| EU-Asylverfahrensrichtlinie. Demnach können in Ungarn Asylanträge „nur | |
| innerhalb solcher Transitzonen gestellt werden“ und nirgendwo anders. In | |
| diese Zonen werde der Zugang aber „nur einer begrenzten Zahl von Personen | |
| und erst nach übermäßig langen Wartezeiten“ gewährt. | |
| Zudem verstoße das Grenzverfahren gegen EU-Recht, „da die Höchstdauer von | |
| vier Wochen nicht eingehalten wird, während der eine Person in einem | |
| Transitzentrum festgehalten werden kann“. Die Kommission sei der | |
| Auffassung, „dass die unbeschränkte Inhaftnahme von Asylbewerbern in | |
| Transitzonen ohne Beachtung der geltenden Verfahrensgarantien“ gegen die | |
| EU-Vorschriften verstoße. | |
| Ungarn drohen hohe Geldbußen | |
| Weiterhin seien keine besonderen Garantien für schutzbedürftige | |
| Antragsteller vorgesehen, erklärte die Kommission weiter. Im April hatte | |
| der Europarat insbesondere die Lage Minderjähriger in den Transitzonen | |
| kritisiert. Demnach werden Flüchtlinge in Ungarn aufgrund der Verschärfung | |
| des Ausländerrechts bereits ab 14 Jahren als Erwachsene eingestuft werden – | |
| und nicht ab 18 Jahren, wie im internationalen Recht üblich. | |
| Darüber hinaus sei das ungarische Recht nicht mit der | |
| EU-Rückführungsrichtlinie vereinbar, erklärte die Kommission. Denn es | |
| gewährleiste nicht, „dass Rückkehrentscheidungen einzeln erlassen werden | |
| und Informationen über Rechtsbehelfe enthalten“. Daher bestehe „die Gefahr, | |
| dass Migranten ohne die entsprechenden Garantien und unter Verstoß gegen | |
| den Grundsatz der Nichtzurückweisung rückgeführt werden“. | |
| Das Vertragsverletzungsverfahren der Kommission wegen der Lage in den | |
| Transitzonen läuft seit Dezember 2017. Wird Ungarn vor dem Europäischen | |
| Gerichtshof verurteilt, können Budapest hohe Geldbußen drohen. | |
| 19 Jul 2018 | |
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