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# taz.de -- Sänger hat mit Klage Erfolg: Naidoo laut Gericht kein Antisemit
> Öffentlich hatte die Referentin einer Stiftung den Sänger Xavier Naidoo
> als Antisemiten bezeichnet. Dagegen zog der Sänger vor Gericht.
Bild: Darf nicht Antisemit genannt werden: Xavier Naidoo
Regensburg dpa | Popsänger Xavier Naidoo hat sich erfolgreich gegen
Antisemitismus-Vorwürfe gewehrt. Das Landgericht Regensburg untersagte es
einer Referentin der Amadeu-Antonio-Stiftung, den Sänger als Antisemiten zu
bezeichnen. Sie habe diesen Vorwurf nicht ausreichend belegen können, sagte
Richterin Barbara Pöschl am Dienstag bei der Urteilsverlesung. Die
Referentin hatte im vergangenen Jahr in Straubing vor Publikum gesagt: „Er
ist Antisemit, das ist strukturell nachweisbar.“
Die Stiftung setzt sich gegen Rechtsextremismus ein. Weder Naidoo noch die
Referentin waren bei der Urteilsverkündung anwesend. In der Verhandlung vor
drei Wochen hatte sich Naidoo auf die Kunstfreiheit berufen und betont,
dass er sich gegen Rassismus einsetze. Den Vorwurf antisemitischer
Ressentiments wies er im Gerichtssaal zurück. Sein Sohn trage zudem einen
hebräischen Namen. Die Beklagte hatte dargelegt, dass Naidoo in seinen
Liedtexten auch antisemitische Codes und Chiffren verwende. Diese seien ihm
nicht bekannt, hielt der Musiker dagegen.
Der Vorwurf, ein Antisemit zu sein, greife in Naidoos Persönlichkeitsrecht
ein, zudem sei bei dem Sänger der Schutz der Kunstfreiheit zu
berücksichtigen, erläuterte die Richterin. Die Beklagte könne sich auf das
Recht auf Meinungsfreiheit berufen, jedoch wiege hier das Recht auf Schutz
der Persönlichkeit schwerer.
Der Satz „Er ist Antisemit“ sage, dass Naidoo in ganzer Person ein
Antisemit sei – über die zitierten Liedtexte hinaus. Das habe die Beklagte
nicht ausreichend belegen können. Der Sänger dagegen habe sich glaubhaft
von der Verwendung antisemitischer Ressentiments und Codewörter in seinen
Texten distanziert.
## Gericht beurteilte nicht die Texte des Sängers
Die Richterin betonte, dass das Gericht nicht beurteilt habe, ob die Texte
von Naidoo antisemitisch sind oder nicht. „Man kann ihn nicht festlegen.“
Aber: Er habe die Texte anders verstanden haben wollen und seine
Distanzierung sei glaubwürdig gewesen. Antisemit zu sein, sei in
Deutschland ein „sehr grober Vorwurf“, die Beklagte habe diesen zu
unterlassen. Gegen das Urteil ist eine Berufung möglich.
Naidoos Anwalt Frank Wolf kommentierte, das Urteil komme nicht unerwartet,
weil die herabwürdigende Bezeichnung jeder Grundlage entbehre. „Die aus der
Luft gegriffene Bezeichnung stellt nicht nur eine absolut unzutreffende
Tatsachenbehauptung dar, sie ist in ihrer Abwegigkeit auch von der durchaus
weit zu verstehenden Meinungsfreiheit nicht mehr erfasst.“
Die Referentin will nach Angaben der Amadeu Antonio Stiftung in Berlin
gegen das Urteil in Berufung gehen. „Die Entscheidung des Gerichts ist
enttäuschend und greift in die Meinungsfreiheit ein. Das Urteil ist ein
fatales Signal für die politische Bildung“, sagte sie. Die Stiftung hält
die jetzt vom Landgericht Regensburg verbotene Äußerung für von der
Meinungsfreiheit gedeckt.
## Vorwurf: rechtspopulistische Töne
Der Sänger aus Mannheim gilt wegen politischer Äußerungen als umstritten.
Am Tag der Deutschen Einheit 2014 sprach er in Berlin bei einer
Demonstration der sogenannten Reichsbürger, die die staatliche Ordnung in
Deutschland ablehnen. Naidoo betonte später, dass er mit den
„Reichsbürgern“ nichts zu tun habe.
Im Jahr 2015 bot ihn der NDR als einzigen deutschen Kandidaten für den
Eurovision Song Contest 2016 in Schweden auf, [1][zog seine Nominierung
aber nach erheblichen Protesten zurück.] Im vergangenen Jahr geriet Naidoo
[2][wegen seines Songs „Marionetten“] in die Kritik. Ihm wurde vorgeworfen,
in dem Lied mit abfälligen Bemerkungen über Politiker rechtspopulistische
Töne anzuschlagen.
17 Jul 2018
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