| # taz.de -- Urteil im VW-Abgas-Skandal: Kanzlei-Durchsuchung war zulässig | |
| > Das Bundesverfassungsgericht lehnt Klagen von VW und Anwälten ab. | |
| > „Interne Ermittlungen“ seien nicht gegen Beschlagnahme geschützt. | |
| Bild: Das BVerfG hat zu Ungunsten von VW entschieden: Die Beschlagnahmung der A… | |
| Karlsruhe taz | Die bei einer Münchener Kanzlei sichergestellten Unterlagen | |
| zum Audi-Abgas-Skandal dürfen nun doch ausgewertet werden. Das entschied | |
| jetzt das Bundesverfassungsgericht und legte dabei die Rechte von Anwälten | |
| und Mandanten betont eng aus. | |
| Im März 2017 ließ die Staatsanwaltschaft München II die Münchener Räume der | |
| US-Anwaltsfirma Jones Day durchsuchen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt im | |
| Zuge des [1][Diesel-Abgasskandals] wegen Betrugs und strafbarer Werbung | |
| gegen teilweise hochrangige Audi-Mitarbeiter. Damals wurden 185 Aktenordner | |
| und unzählige Dateien sichergestellt. | |
| Jones Day ist eine der weltweit größten Kanzleien mit 2500 Anwälten, davon | |
| 80 in Deutschland. Als in den USA gegen Volkswagen wegen Betrugs ermittelt | |
| wurde, beauftragte VW die Anwälte von Jones Day mit internen Ermittlungen. | |
| Sie werteten Dokumente aus und befragten über 700 Mitarbeiter. Die | |
| Unterlagen wurden zwar den US-Behörden vorgelegt, den deutschen Ermittlern | |
| aber verweigert. Nur mündlich gaben die Anwälte von Jones Day Auskunft. | |
| Das Landgericht München I billigte im Mai 2017 die Durchsuchung der | |
| Staatsanwaltschaft. Unternehmen könnten die Ergebnisse interner Ermittler | |
| nicht dem Zugriff des Staates entziehen. Hier liege kein klassisches | |
| Anwaltsmandat vor. | |
| ## Keine Berufung auf deutsche Grundrechte durch US-Firma | |
| Dem widersprachen VW und die Anwaltsfirma vehement. Auch in solchen Fällen | |
| müsse das Vertrauensverhältnis zwischen Anwälten und Mandanten vor | |
| staatlichem Zugriff geschützt werden. VW, die Kanzlei und drei beteiligte | |
| Anwälte erhoben deshalb mehrere Verfassungsbeschwerden. Die | |
| Verfassungsrichter verhinderten im Juli 2017 zunächst mit einer | |
| einstweiligen Anordnung die Auswertung der sichergestellten Akten und | |
| Dateien. Im Ergebnis blieben die Verfassungsbeschwerden nun aber in vollem | |
| Umfang erfolglos. | |
| Die Verfassungsbeschwerde von Jones Day wurde sogar als unzulässig | |
| abgelehnt. Eine amerikanische Firma könne sich in Deutschland nicht auf | |
| Grundrechte berufen. Nur deutsche und EU-europäische „juristische Personen“ | |
| sind durch das Grundgesetz den „natürlichen Personen“ (also konkreten | |
| Menschen) gleichgestellt. Auch die Klage der drei Anwälte wurde als | |
| unzulässig eingestuft. Sie könnten sich nicht auf persönliche Grundrechte | |
| berufen, weil die Kanzlei nicht zu ihrer individuellen Privatsphäre gehöre. | |
| Doch selbst wenn die Klagen zulässig gewesen wäre, hätten sie trotzdem wohl | |
| keinen Erfolg gehabt. | |
| Denn auch die (zulässige) Verfassungsbeschwerde von VW wurde in vollem | |
| Umfang als unbegründet abgelehnt. Die Verfassungsrichter billigten die | |
| Annahme des Münchener Landgerichts, dass der Schutz der Vertrauensbeziehung | |
| von Anwalt und Mandant nur dann ein Beschlagnahmeverbot erfordert, wenn der | |
| Mandant bereits im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens „beschuldigt“ ist. | |
| Das entsprechende Beschlagnahmeverbot der Strafprozessordnung sei im | |
| Interesse einer effektiven Strafverfolgung eng auszulegen. Es könnte sonst | |
| leicht missbraucht werden, indem Unterlagen über Straftaten stets bei | |
| Rechtsanwälten gelagert und so der Beschlagnahme entzogen würden. | |
| ## VW will weiter mit den Ermittlern kooperieren | |
| Für die Annahme eines besonderen Schutzbedürfnisses genüge es nicht, so die | |
| Karlsruher Richter, dass ein Unternehmen ein künftiges Ermittlungsverfahren | |
| lediglich befürchtet und sich deshalb anwaltlich beraten lässt oder eine | |
| unternehmensinterne Untersuchung in Auftrag gibt. | |
| VW könne sich auch nicht auf die gegen VW gerichteten Ermittlungen der | |
| Staatsanwaltschaft Braunschweig berufen, denn die Staatsanwaltschaft | |
| München II ermittle gegen Audi; dies sei ein anderes Verfahren. Dass VW der | |
| Mutterkonzern von Audi ist, sei hier unerheblich. | |
| VW kündigte an, man werde „weiterhin“ mit den staatlichen Ermittlern | |
| kooperieren. | |
| Az. 2 BvR 1562/17 u.a. | |
| 6 Jul 2018 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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