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# taz.de -- Radverkehr: Die Bahn hält am Südkreuz dicht
> Der jahrelang mögliche, doch seit Monaten gesperrte Durchgang durch den
> Bahnhof soll geschlossen bleiben. Das kappt den de facto ersten
> Radschnellweg der Stadt.
Bild: Das neue Mobilitätsgesetz verspricht Radfahrern mehr Schutz vor Autos
Der Blick geht nach rechts oben, zu dem Gerüst über dem Hintereingang:
Wieder keine Arbeiten zu sehen, und doch immer noch alles abgesperrt, wie
seit Monaten. Also immer noch kein Durchkommen durch den Bahnhof Südkreuz
hin zum glatten Asphalt längs der S-Bahnlinien 2 und 25.
Seit Monaten ist das so, und stets gab es unter Radlern die Hoffnung, dass
damit doch irgendwann mal Schluss und die Tür wieder auf sein müsse wie in
all den Jahren zuvor. Damit scheint es aber endgültig vorbei. Denn die
Deutsche Bahn beantwortet eine taz-Anfrage dazu nun so: „Der genannte Weg
war niemals ein offizieller bzw. öffentlicher Zugang zum Bahnhof. Nach
Beendigung der Baumaßnahmen (voraussichtlich Ende 2018) wird dieser Zugang
weiterhin nicht öffentlich zu nutzen sein.“
Erst vor knapp zwei Wochen hat das Abgeordnetenhaus das neue
Mobiltätsgesetz beschlossen, in dem auf Seite 30 unter § 44 steht: „Es
sollen 100 km Radschnellverbindungen errichtet werden.“ Zentrales
Kriterium: Autofreiheit. Knapp sechs Kilometer davon aber gab es de facto
schon: nördlich und südlich des Bahnhofs, vom S-Bahnhof Priesterweg gleich
am Insulaner in Schöneberg bis zum Anhalter Bahnhof.
Die Betonung liegt auf: Gab es. Denn durch Baugerüst und Türsperrung können
Radler nicht mehr durch den Bahnhof schieben, sondern müssen erst den von
Taxis und Bussen intensiv genutzten Vorplatz queren und dann auf die stark
befahrene Wilhelm-Kabus-Straße ausweichen, die nur in Süd-Nord-Richtung
einen Radstreifen hat. Vorbei die Illusion, auf einem fast autofreien
Leitstrahl unterwegs zu sein.
Der Weg durch den Bahnhof werde „weiterhin nicht öffentlich zu nutzen
sein“, schreibt die Deutsche Bahn also. Weiterhin nicht? Durch welche Tür
sind dann die vielen hundert Radler und Fußgänger in den vergangenen Jahren
regelmäßig gegangen? Tatsächlich steht zwar an der Tür „Kein öffentlicher
Durchgang“. Die Bundespolizei aber, mit ihrer Wache gleich neben der Tür,
hatte mit dem Durchgangsverkehr vor ihren Augen kein Problem – immer
vorausgesetzt, dass die Radler schoben.
## Fahrlässig oder pragmatisch?
„Bei dem Zugang handelt es sich um eine reine Bahnfläche, die nur zur
betrieblichen Nutzung freigegeben ist“, schreibt die Pressstelle auch noch.
Das hieße im Umkehrschluss, dass die Bahn da über Jahre höchst fahrlässig
gehandelt hätte, weil sie Hunderte Betriebsfremde nicht darin hinderte,
diese „reine Bahnfläche“ zu betreten.
Gut möglich, dass Gestalten der Kategorie Kampfradler, die im Bahnhof nicht
abstiegen und durch die Menge preschten, die Toleranz der Bahn stark
belasteten. Doch mutet es schon skurril an, dass sich so etwas ausgerechnet
an dem deutschlandweit meistüberwachten Bahnhof – wo die Bundespolizei 2017
ihr Pilotprojekt zur Gesichtserkennung startete – nicht ohne Türverschluss
verhindern lassen sollte.
11 Jul 2018
## AUTOREN
Stefan Alberti
## TAGS
Mobilitätsgesetz
Schwerpunkt Radfahren in Berlin
Bahnhof Südkreuz
Gesichtserkennung
Mobilitätsgesetz
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