# taz.de -- Lebensversicherer dürfen kürzen: „Verfassungswidrige Enteignung… | |
> Der BGH urteilt, dass Lebensversicherer die Beteiligung an | |
> Bewertungsreserven beschränken dürfen. Versicherte müssten die Kürzungen | |
> hinnehmen. | |
Bild: Das Victoria-Haus in Düsseldorf ist Hauptsitz des Ergo-Konzerns | |
FREIBURG taz | Der Bundesgerichtshof (BGH) kann keine unzulässige | |
Enteignung der Versicherten erkennen. Er hält das | |
Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) von 2014 für verfassungskonform. | |
Eine Klage des Bunds der Versicherten (BdV) blieb daher im Kern erfolglos. | |
Unternehmen, die Lebensversicherungen anbieten, legen die Beiträge ihrer | |
Kunden am Kapitalmarkt an und versuchen damit Gewinne zu erwirtschaften, | |
auch im Interesse der Versicherten. Der konkrete Gewinn entsteht aber erst, | |
wenn das Versicherungsunternehmen seine Wertpapiere verkauft. Bis zum | |
Verkauf spricht man von „Bewertungsreserven“ – falls Wertpapiere inzwisch… | |
mehr wert sind als beim Ankauf. An diesen Bewertungsreserven müssen | |
ausscheidende Versicherungsnehmer seit 2008 zur Hälfte beteiligt werden. | |
Auf Drängen der Versicherungsunternehmen hat der Bundestag 2014 allerdings | |
den Anspruch auf Auszahlung von Bewertungsreserven eingeschränkt. Sie dürfe | |
nicht die Auszahlung der garantierten Zinsen für andere Kunden gefährden. | |
Begründet wurde dies mit dem „lang anhaltenden Niedrigzinsumfeld“, das es | |
den Unternehmen erschwere, überhaupt Gewinne zu erwirtschaften. | |
Die Einschnitte seien erforderlich, um die Leistungsfähigkeit der | |
Versicherer mittelfristig zu erhalten. Die Zahlung der Garantiezinsen wurde | |
also dadurch gesichert, dass die Auszahlung von Bewertungsreserven | |
beschränkt wurde. | |
Der Bund der Versicherten kritisierte diese Regelung im LVRG. Es handele | |
sich hier um eine verfassungswidrige Enteignung. Der BdV ließ sich von | |
einem Kunden dessen Ansprüche gegen die Victoria-Lebensversicherung | |
abtreten, die zum Ergo-Konzern gehört. Der Kunde sollte aus seinem 2014 | |
auslaufenden Vertrag eigentlich 2.821,35 Euro Anteil an den | |
Bewertungsreserven erhalten, so eine Ankündigung der Versicherung. Dann | |
trat aber das neue Gesetz in Kraft und er erhielt nur noch 148,95 Euro. Der | |
BdV klagte diesen Fall durch die Instanzen. | |
Der BGH hält das LVRG jedoch für verfassungsgemäß. Er legte das Gesetz | |
deshalb nicht dem Bundesverfassungsgericht vor. Das LVRG sei ein | |
ausgewogener Kompromiss zwischen den Interessen der Versicherten, die | |
ausscheiden, und denjenigen, deren Verträge noch weiter laufen. Es nehme | |
auch die Aktionäre der Unternehmen in die Pflicht, weil es in bestimmten | |
Konstellationen die Auszahlung von Dividenden beschränkt. | |
## Die Konsequenz | |
Der konkrete Fall wurde vom BGH allerdings an das Landgericht Düsseldorf | |
zurückverwiesen. Dort muss noch geprüft werden, ob die Lage der | |
Victoria-Versicherung wirklich so schlecht war, dass sie den Kundenanteil | |
an den Bewertungsreserven so stark reduzieren musste. | |
Der BdV prüft nun eine Verfassungsbeschwerde gegen das BGH-Urteil. Außerdem | |
fordert der BdV den Bundestag auf, das LVRG im Interesse der Versicherten | |
nachzubessern. Das Gesetz wird zufälligerweise gerade ohnehin evaluiert. | |
27 Jun 2018 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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