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# taz.de -- BGH-Urteil zu Lebensversicherungen: Wer bekommt wieviel?
> Der Bundesgerichtshof entscheidet am Mittwoch darüber, ob
> Versicherungsgesellschaften mehr Geld an KundInnen ausschütten müssen.
Bild: Mehr für wenige oder mehr für viele? Der BGH entscheidet
Statistisch gesehen haben jede und jeder in Deutschland Lebende mindestens
eine Kapitallebens- oder eine private Rentenversicherung abgeschlossen –
die meisten, um fürs Alter vorzusorgen. Für die BesitzerInnen dieser
Policen spricht der Bundesgerichtshof (BGH) heute ein wegweisendes Urteil.
Fällt es zugunsten der Kläger vom Bund der Versicherten (BdV) aus, können
viele Kunden auf eine höhere Auszahlung hoffen.
Es geht um die Beteiligung der Versicherten an den sogenannten
Bewertungsreserven. Diese Rücklagen entstehen, wenn der aktuelle Marktwert
der Kapitalanlagen einer Versicherungsgesellschaft höher ist als der
Buchwert. Das ist bei festverzinslichen Anlagen zum Beispiel der Fall, wenn
das Zinsniveau sinkt und dadurch der Kurswert der Papiere steigt.
An diesen Bewertungsreserven mussten die Kunden bis 2014 zur Hälfte
beteiligt werden. Dann hat die Bundesregierung das Gesetz angesichts der
anhaltenden Niedrigzinsphase auf Betreiben der Versicherungswirtschaft
geändert. Seither dürfen die Unternehmen die Beteiligung kürzen, wenn dies
nötig ist, um alle Garantiezusagen an die übrigen Kunden einzuhalten.
Im Fall vor dem BGH geht es um den Vertrag eines Kunden der Victoria
Lebensversicherung, die zum Ergo-Konzern gehört. Ihm waren kurz vor der
Gesetzesänderung 2.821,35 Euro von der Victoria in Aussicht gestellt
worden. Nach der Änderungen standen in der Abrechnung nur noch 148,95 Euro
als Beteiligung an den Bewertungsreserven. Die Klage scheiterte in den
Vorinstanzen.
Nun hat der BGH das letzte Wort. Vermutlich werden die Richter die
Gesetzesänderung wohl billigen, weil es das Gemeinwohl über die
individuellen Interessen von Versicherten stellt. Wenn ein Unternehmen
durch die anhaltende Niedrigzinsphase nicht genug erwirtschaften kann, um
seine garantierten Leistungen zu erbringen, kann eine Kürzung der
Beteiligung an der Reserve denkbare Schieflagen verhindert. Davon
profitiert die Gemeinschaft aller Versicherten zu Lasten der Kunden, deren
Vertrag gerade ausläuft.
27 Jun 2018
## AUTOREN
Wolfgang Mulke
## TAGS
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