# taz.de -- BGH-Urteil zu Lebensversicherungen: Wer bekommt wieviel? | |
> Der Bundesgerichtshof entscheidet am Mittwoch darüber, ob | |
> Versicherungsgesellschaften mehr Geld an KundInnen ausschütten müssen. | |
Bild: Mehr für wenige oder mehr für viele? Der BGH entscheidet | |
Statistisch gesehen haben jede und jeder in Deutschland Lebende mindestens | |
eine Kapitallebens- oder eine private Rentenversicherung abgeschlossen – | |
die meisten, um fürs Alter vorzusorgen. Für die BesitzerInnen dieser | |
Policen spricht der Bundesgerichtshof (BGH) heute ein wegweisendes Urteil. | |
Fällt es zugunsten der Kläger vom Bund der Versicherten (BdV) aus, können | |
viele Kunden auf eine höhere Auszahlung hoffen. | |
Es geht um die Beteiligung der Versicherten an den sogenannten | |
Bewertungsreserven. Diese Rücklagen entstehen, wenn der aktuelle Marktwert | |
der Kapitalanlagen einer Versicherungsgesellschaft höher ist als der | |
Buchwert. Das ist bei festverzinslichen Anlagen zum Beispiel der Fall, wenn | |
das Zinsniveau sinkt und dadurch der Kurswert der Papiere steigt. | |
An diesen Bewertungsreserven mussten die Kunden bis 2014 zur Hälfte | |
beteiligt werden. Dann hat die Bundesregierung das Gesetz angesichts der | |
anhaltenden Niedrigzinsphase auf Betreiben der Versicherungswirtschaft | |
geändert. Seither dürfen die Unternehmen die Beteiligung kürzen, wenn dies | |
nötig ist, um alle Garantiezusagen an die übrigen Kunden einzuhalten. | |
Im Fall vor dem BGH geht es um den Vertrag eines Kunden der Victoria | |
Lebensversicherung, die zum Ergo-Konzern gehört. Ihm waren kurz vor der | |
Gesetzesänderung 2.821,35 Euro von der Victoria in Aussicht gestellt | |
worden. Nach der Änderungen standen in der Abrechnung nur noch 148,95 Euro | |
als Beteiligung an den Bewertungsreserven. Die Klage scheiterte in den | |
Vorinstanzen. | |
Nun hat der BGH das letzte Wort. Vermutlich werden die Richter die | |
Gesetzesänderung wohl billigen, weil es das Gemeinwohl über die | |
individuellen Interessen von Versicherten stellt. Wenn ein Unternehmen | |
durch die anhaltende Niedrigzinsphase nicht genug erwirtschaften kann, um | |
seine garantierten Leistungen zu erbringen, kann eine Kürzung der | |
Beteiligung an der Reserve denkbare Schieflagen verhindert. Davon | |
profitiert die Gemeinschaft aller Versicherten zu Lasten der Kunden, deren | |
Vertrag gerade ausläuft. | |
27 Jun 2018 | |
## AUTOREN | |
Wolfgang Mulke | |
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