| # taz.de -- Trump auf Twitter: Es hat sich ausgeblockt | |
| > Der US-Präsident blockiert immer wieder Kommentare unter seinen Tweets. | |
| > Eine Bundesrichterin entschied nun: Das ist verfassungswidrig. | |
| Bild: Auch als US-Präsident muss Trump sich Kritik gefallen lassen | |
| „45th President of the United States of America“. So steht es im | |
| Twitterprofil von Donald Trump. Wer [1][@realdonaldtrump] adressiert, | |
| wendet sich also nicht an den privaten Donald. Sondern an den | |
| US-Präsidenten Trump, der auf der Plattform gern in umstrittener Wortwahl | |
| den politischen Alltag kommentiert und andere provoziert. | |
| Das hat Naomi Reice Buchwald, Bundesrichterin in New York, ganz korrekt | |
| erkannt. Im Namen der Meinungsfreiheit hat sie entschieden, dass Trumps | |
| Twitter-Blockaden gegen die Verfassung verstoßen. Niemand dürfe wegen | |
| seiner Äußerungen in einem öffentlichen Forum von politischen | |
| Vertreter*innen geblockt werden, so Buchwald. Das Recht auf freie | |
| Meinungsäußerung [2][gilt also auch auf Twitter]. | |
| Das ist keineswegs eine banale Feststellung, sondern hat ganz praktische | |
| Relevanz. Was sich auf Trumps Twitter-Profil abspielt, zieht sofort | |
| Aufmerksamkeit auf sich und entwickelt sich schnell zum Politikum. Trump | |
| twittert schließlich als Präsident, ob es nun um die Androhung eines | |
| Atomkriegs mit Nordkorea geht oder um das kryptische Hashtag [3][#covfefe], | |
| das die Netzgemeinde tagelang amüsierte. | |
| Ersteres Beispiel hätte dramatische internationale Konsequenzen nach sich | |
| ziehen können, zweiteres illustriert ganz deutlich, wie unbedacht der | |
| US-amerikanische Präsident sich da äußert. Und das war nicht der einzige | |
| Tippfehler: Erst am vergangenen Wochenende schreib Trump den Namen seiner | |
| Ehefrau falsch. | |
| Was Trump twittert, gefällt vielen nicht. Solange er weiter als Präsident | |
| twittert, hat er die Gegenrede auszuhalten. | |
| Denn es geht nicht um die Frage, mit wem und wessen kritischen Kommentaren | |
| sich Trump als Privatperson herumschlagen muss. Er hat sich bewusst | |
| entschieden, seinen privaten Account zu behalten und nicht wie seine | |
| Vorgänger unter [4][@Potus] (President of the United States) zu twittern. | |
| Der hat mit 23,2 Millionen ja auch nur halb so viele Follower. Und | |
| retweetet vor allem: Donald Trump. | |
| Das Urteil der New Yorker Richterin unterstreicht eine Besonderheit | |
| sozialer Medien: Auf so direktem und einfachem Wege ist es sonst kaum | |
| möglich, politische Vertreter*innen zu erreichen und ihnen Antworten zu | |
| konkreten Themen abzuringen. Eine Chance, die Trump anscheinend nicht ganz | |
| in den Kram passt. | |
| 24 May 2018 | |
| ## LINKS | |
| [1] https://twitter.com/realDonaldTrump | |
| [2] /Facebook-und-die-Meinungsfreiheit/!5497132 | |
| [3] https://twitter.com/search?q=%23Covfefe&src=tyah | |
| [4] https://twitter.com/POTUS | |
| ## AUTOREN | |
| Susanne Brust | |
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