# taz.de -- Trump auf Twitter: Es hat sich ausgeblockt | |
> Der US-Präsident blockiert immer wieder Kommentare unter seinen Tweets. | |
> Eine Bundesrichterin entschied nun: Das ist verfassungswidrig. | |
Bild: Auch als US-Präsident muss Trump sich Kritik gefallen lassen | |
„45th President of the United States of America“. So steht es im | |
Twitterprofil von Donald Trump. Wer [1][@realdonaldtrump] adressiert, | |
wendet sich also nicht an den privaten Donald. Sondern an den | |
US-Präsidenten Trump, der auf der Plattform gern in umstrittener Wortwahl | |
den politischen Alltag kommentiert und andere provoziert. | |
Das hat Naomi Reice Buchwald, Bundesrichterin in New York, ganz korrekt | |
erkannt. Im Namen der Meinungsfreiheit hat sie entschieden, dass Trumps | |
Twitter-Blockaden gegen die Verfassung verstoßen. Niemand dürfe wegen | |
seiner Äußerungen in einem öffentlichen Forum von politischen | |
Vertreter*innen geblockt werden, so Buchwald. Das Recht auf freie | |
Meinungsäußerung [2][gilt also auch auf Twitter]. | |
Das ist keineswegs eine banale Feststellung, sondern hat ganz praktische | |
Relevanz. Was sich auf Trumps Twitter-Profil abspielt, zieht sofort | |
Aufmerksamkeit auf sich und entwickelt sich schnell zum Politikum. Trump | |
twittert schließlich als Präsident, ob es nun um die Androhung eines | |
Atomkriegs mit Nordkorea geht oder um das kryptische Hashtag [3][#covfefe], | |
das die Netzgemeinde tagelang amüsierte. | |
Ersteres Beispiel hätte dramatische internationale Konsequenzen nach sich | |
ziehen können, zweiteres illustriert ganz deutlich, wie unbedacht der | |
US-amerikanische Präsident sich da äußert. Und das war nicht der einzige | |
Tippfehler: Erst am vergangenen Wochenende schreib Trump den Namen seiner | |
Ehefrau falsch. | |
Was Trump twittert, gefällt vielen nicht. Solange er weiter als Präsident | |
twittert, hat er die Gegenrede auszuhalten. | |
Denn es geht nicht um die Frage, mit wem und wessen kritischen Kommentaren | |
sich Trump als Privatperson herumschlagen muss. Er hat sich bewusst | |
entschieden, seinen privaten Account zu behalten und nicht wie seine | |
Vorgänger unter [4][@Potus] (President of the United States) zu twittern. | |
Der hat mit 23,2 Millionen ja auch nur halb so viele Follower. Und | |
retweetet vor allem: Donald Trump. | |
Das Urteil der New Yorker Richterin unterstreicht eine Besonderheit | |
sozialer Medien: Auf so direktem und einfachem Wege ist es sonst kaum | |
möglich, politische Vertreter*innen zu erreichen und ihnen Antworten zu | |
konkreten Themen abzuringen. Eine Chance, die Trump anscheinend nicht ganz | |
in den Kram passt. | |
24 May 2018 | |
## LINKS | |
[1] https://twitter.com/realDonaldTrump | |
[2] /Facebook-und-die-Meinungsfreiheit/!5497132 | |
[3] https://twitter.com/search?q=%23Covfefe&src=tyah | |
[4] https://twitter.com/POTUS | |
## AUTOREN | |
Susanne Brust | |
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