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# taz.de -- Trump auf Twitter: Es hat sich ausgeblockt
> Der US-Präsident blockiert immer wieder Kommentare unter seinen Tweets.
> Eine Bundesrichterin entschied nun: Das ist verfassungswidrig.
Bild: Auch als US-Präsident muss Trump sich Kritik gefallen lassen
„45th President of the United States of America“. So steht es im
Twitterprofil von Donald Trump. Wer [1][@realdonaldtrump] adressiert,
wendet sich also nicht an den privaten Donald. Sondern an den
US-Präsidenten Trump, der auf der Plattform gern in umstrittener Wortwahl
den politischen Alltag kommentiert und andere provoziert.
Das hat Naomi Reice Buchwald, Bundesrichterin in New York, ganz korrekt
erkannt. Im Namen der Meinungsfreiheit hat sie entschieden, dass Trumps
Twitter-Blockaden gegen die Verfassung verstoßen. Niemand dürfe wegen
seiner Äußerungen in einem öffentlichen Forum von politischen
Vertreter*innen geblockt werden, so Buchwald. Das Recht auf freie
Meinungsäußerung [2][gilt also auch auf Twitter].
Das ist keineswegs eine banale Feststellung, sondern hat ganz praktische
Relevanz. Was sich auf Trumps Twitter-Profil abspielt, zieht sofort
Aufmerksamkeit auf sich und entwickelt sich schnell zum Politikum. Trump
twittert schließlich als Präsident, ob es nun um die Androhung eines
Atomkriegs mit Nordkorea geht oder um das kryptische Hashtag [3][#covfefe],
das die Netzgemeinde tagelang amüsierte.
Ersteres Beispiel hätte dramatische internationale Konsequenzen nach sich
ziehen können, zweiteres illustriert ganz deutlich, wie unbedacht der
US-amerikanische Präsident sich da äußert. Und das war nicht der einzige
Tippfehler: Erst am vergangenen Wochenende schreib Trump den Namen seiner
Ehefrau falsch.
Was Trump twittert, gefällt vielen nicht. Solange er weiter als Präsident
twittert, hat er die Gegenrede auszuhalten.
Denn es geht nicht um die Frage, mit wem und wessen kritischen Kommentaren
sich Trump als Privatperson herumschlagen muss. Er hat sich bewusst
entschieden, seinen privaten Account zu behalten und nicht wie seine
Vorgänger unter [4][@Potus] (President of the United States) zu twittern.
Der hat mit 23,2 Millionen ja auch nur halb so viele Follower. Und
retweetet vor allem: Donald Trump.
Das Urteil der New Yorker Richterin unterstreicht eine Besonderheit
sozialer Medien: Auf so direktem und einfachem Wege ist es sonst kaum
möglich, politische Vertreter*innen zu erreichen und ihnen Antworten zu
konkreten Themen abzuringen. Eine Chance, die Trump anscheinend nicht ganz
in den Kram passt.
24 May 2018
## LINKS
[1] https://twitter.com/realDonaldTrump
[2] /Facebook-und-die-Meinungsfreiheit/!5497132
[3] https://twitter.com/search?q=%23Covfefe&src=tyah
[4] https://twitter.com/POTUS
## AUTOREN
Susanne Brust
## TAGS
Meinungsfreiheit
Donald Trump
USA
Twitter / X
Soziale Medien
Meinungsfreiheit
Lesestück Recherche und Reportage
Donald Trump
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