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# taz.de -- Plädoyers im NSU-Prozess: Verteidiger sehen keine Mittäterschaft
> Wochenlang führten juristische Streitigkeiten zu Verzögerungen im
> NSU-Prozess. Nun haben Beate Zschäpes Verteidiger mit ihren Plädoyers
> begonnen.
Bild: Beate Zschäpe sitzt neben ihren Anwälten im Gerichtssaal im Oberlandesg…
München dpa | Im [1][NSU-Prozess] haben die Wunschverteidiger der
Hauptangeklagten Beate Zschäpe den Anklagevorwurf zurückgewiesen, die heute
43-Jährige sei Mittäterin an den Morden und Anschlägen des NSU gewesen. Was
die Bundesanwaltschaft aufgezählt habe, reiche weder im Einzelnen noch in
der Gesamtschau aus, um eine Mittäterschaft seiner Mandantin zu begründen,
sagte Zschäpes Vertrauensanwalt Hermann Borchert am Dienstag vor dem
Münchner Oberlandesgericht.
Die Bundesanwaltschaft und die Nebenkläger hatten ihre Plädoyers bereits
Anfang Februar beendet. Die Anklagebehörde fordert für Zschäpe lebenslange
Haft und anschließende Sicherungsverwahrung. Die heute 43-Jährige war nach
Überzeugung der Ankläger eines von drei gleichberechtigten Mitgliedern des
„Nationalsozialistischen Untergrunds“ und sollte deshalb als Mittäterin an
sämtlichen Verbrechen der Gruppe bestraft werden. Dazu zählen zehn Morde,
neun davon aus rassistischen Motiven, einer an einer deutschen Polizistin.
Mit den Verteidiger-Plädoyers soll das seit Mai 2013 laufende
Mammutverfahren in die letzte Etappe gehen – auch wenn noch ein möglicher
neuer Beweisantrag eines Mitangeklagten im Raum steht. Befangenheitsanträge
und juristische Streitereien hatten deren Beginn in den [2][vergangenen
Wochen immer weiter verzögert]. Die beiden Wunschverteidiger Zschäpes,
Borchert und Mathias Grasel, werden für ihr Plädoyer nach eigener Aussage
rund eineinhalb Prozesstage brauchen. Anschließend sollen nach bisheriger
Planung des Oberlandesgerichts die drei Altverteidiger Zschäpes das Wort
für ihre Schlussvorträge bekommen, dann die Anwälte der insgesamt vier
Mitangeklagten.
Noch nicht entschieden hat das Gericht, ob das Verfahren gegen einen der
vier Mitangeklagten, André E., abgetrennt werden soll. Das hatten die
Bundesanwaltschaft und der Anwalt des mutmaßlichen Terrorhelfers Ralf
Wohlleben beantragt. Bundesanwalt Herbert Diemer warf E.s neuem Anwalt
Daniel Sprafke vor, den Prozess „bis zum Sankt-Nimmerleinstag“ verzögern zu
wollen. „Das kann so nicht weitergehen“, sagte Diemer. Auslöser für die
neue Debatte waren neue Beweisanträge Sprafkes.
24 Apr 2018
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