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# taz.de -- NSU-Prozess, Folge 417: Schlussplädoyers verschoben
> André Eminger hat einen neuen Anwalt und Richter Götzl soll mal wieder
> befangen sein. Letzterem fällt es sichtlich schwer, die Contenance zu
> bewahren.
Bild: „Verwirrte Prozessdestruktion“: Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten (r…
München taz | Man muss es sich zur Sicherheit noch einmal in Erinnerung
rufen: Es geht hier im Sitzungssaal A 101 des Landgerichts München um zehn
Morde, zwei Sprengstoffanschläge und 15 Raubüberfälle. Denn was sich hier
am Vormittag des 417. Verhandlungstages des NSU-Prozesses abspielt,
vermittelt zunächst kaum das Bild einer ernsthaften Veranstaltung.
Nach rund fünf Jahren Prozessdauer soll an diesem Morgen die Verteidigung
der Hauptangeklagten Beate Zschäpe beginnen. Eigentlich. Stattdessen
dominiert zunächst ein gänzlich neuer Akteur das Prozessgeschehen: Daniel
Sprafke. Der Anwalt soll künftig die Verteidigung von André Eminger
übernehmen, nachdem der das Vertrauen in seinen früheren Wahlverteidiger
und seine beiden Pflichtverteidiger verloren hat. Eminger gilt als enger
Vertrauter des NSU-Trios und soll beispielsweise ein Wohnmobil für die
Terroristen besorgt haben.
Sprafke fordert nun mehrfach eine Unterbrechung des Verfahrens, zunächst um
zwei Stunden, dann bis zum Mittwoch um 12 Uhr. Er wolle mit seinem
Mandanten über mindestens drei Befangenheitsanträge beraten.
Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten bezeichnet sein Vorgehen als „verwirrte
Prozessdestruktion“. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl lehnt die
Anträge des Anwalts gleich mehrfach, jedes Mal nach kürzeren
Unterbrechungen ab.
## Prozessuales Hin und Her
Als Richter Götzl schließlich Borchert bitten will, mit seinem
Schlussvortrag zu beginnen, meldet sich Wolfgang Stahl, einer der
Pflichtverteidiger Zschäpes, zu Wort und fordert nun seinerseits eine
Unterbrechung. Angesichts der vorangeschrittenen Zeit und der drohenden
Ablehnungsanträge Sprafkes würden die Schlussvorträge auseinandergerissen.
Ein Anwalt eines weiteren Angeklagten schlägt dann vor, das Verfahren gegen
Eminger abzutrennen, dessen Pflichtverteidiger beschwert sich, dass er auf
der Leinwand zu sehen ist, mittels derer die Zuschauer auf der Empore auch
den hinteren Teil des Sitzungssaals einsehen können. Und Bundesanwalt
Herbert Diemer wendet ein, die Anklage habe ihr Plädoyer auch unterbrechen
müssen, worauf ihr von einem Verteidiger vorgehalten wird, sie habe ohnehin
nur „ohne Plan und Abstimmung vor sich hin plädiert“. Richter Götzl hat
sichtlich Mühe, seine Contenance zu bewahren.
Während der Mittagspause schließlich geht schon mal ein Befangenheitsantrag
gegen ihn ein. Die Verhandlung wird noch mehrfach unterbrochen, zuletzt bis
Mittwoch, 12 Uhr. Dann soll endlich das Plädoyer beginnen. Oder auch nicht.
10 Apr 2018
## AUTOREN
Dominik Baur
## TAGS
Schwerpunkt Rechter Terror
NSU-Prozess
Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)
Manfred Götzl
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NSU-Prozess
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