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# taz.de -- Abholzung verstößt gegen EU-Recht: Der polnische Urwald bleibt st…
> Aktivisten kämpfen seit Monaten um den Erhalt des Urwalds in Polen. Nun
> entschied der EuGH: Die Abholzung war illegal.
Bild: Das darf nicht sein, sagt die EU-Kommission
Polen hat mit seinen Maßnahmen im Urwald Białowieża gegen die
Habitat-Richtlinie und die Vogelschutz-Richtlinie der EU verstoßen. Das
stellte jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg fest.
Der Urwald Białowieża an der Grenze zu Weißrussland ist seit 2007 als
„Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung“ eingestuft. Nach Auffassung der
EU-Kommission handelt es sich um einen der am besten erhaltenen Naturwälder
Europas. Der Urwald mit seinen großen Mengen an Totholz gilt etwa als
Lebensraum für holzbewohnende (xylobionte) Käfer, wie den Goldstreifigen
Prachtkäfer und den Rothalsigen Düsterkäfer. Auch spezielle Vogelarten wie
der Dreizehenspecht und der Rauhfußkauz freuen sich über dort absterbende
Fichten.
Polen hat allerdings 2016 Maßnahmen genehmigt, die nach Ansicht von
Umweltschützern und der EU-Kommission diesen Lebensraum gefährden. So
sollte im Forstbezirk Białowieża der Holzeinschlag verdreifacht werde und
aktive waldwirtschaftliche Maßnahmen wie Sanitärhiebe in Gebieten
vorgenommen werden, die zuvor von jeglichen Eingriffen ausgenommen waren.
Polen begründete dies mit einer „nie dagewesenen“ Ausbreitung des
„Buchdruckers“, eines Borkenkäfers, der Fichten befällt. In der
Wissenschaft überwiegt aber die Auffassung, dass die phasenweise
Ausbreitung des Buchdruckers in alten Fichtenwäldern normal ist. Eine
Gefahr für den Urwald und die dortigen Lebensräume bestehe daher nicht
durch den Buchdrucker, sondern durch die Entfernung toter Fichten, die vom
Buchdrucker besiedelt sind. Diese Auffassung hatten auch polnische Behörden
noch im Jahr 2015 vertreten.
## „Großer Sieg“ für die Abholzungsgegner
Der EuGH stellte nun fest, dass Polen zumindest eine gründliche
wissenschaftliche Verträglichkeitsuntersuchung hätte vornehmen müssen,
bevor es solch riskante Maßnahmen genehmigt. Da Polen dies aber unterlassen
hatte, wurde der Klage der EU-Kommission am Dienstag jetzt in vollem Umfang
stattgegeben
Der Chef der Umweltorganisation ClientEarth, James Thornton, sprach von
einem „großen Sieg aller Verteidiger des Białowieża-Waldes“ Der seit Jan…
amtierende neue polnische Umweltminister Henryk Kowalczyk erklärte, Polen
werde das EuGH-Urteil respektieren.
Der Streit um den Urwald von Białowieża erhielt europapolitische
Bedeutung, als der EuGH im Juli 2017 weitere Eingriffe per einstweiliger
Anordnung verbot und der damalige polnische Umweltminister Jan Szyszko
erklärte, Polen werde dennoch damit fortfahren. Im November 2017 drohte der
EuGH daher Zwangsgelder in Höhe von 100.000 Euro pro Tag an. Polen stellte
daraufhin die umstrittenen Maßnahmen ein. Es war das erste Mal, dass der
EuGH Zwangsgelder schon im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes
androhte. Damit hat sich der EuGH ein neues Instrument geschaffen, mit dem
er renitente EU-Mitgliedstaaten effizient disziplinieren kann.
17 Apr 2018
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Polen
Urwald
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EuGH
Schwerpunkt Emmanuel Macron
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Bialowieza
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