| # taz.de -- Kommentar Freilassung Puigdemonts: Keine Rücksicht auf Spanien | |
| > Das Oberlandesgericht Schleswig entlässt Carles Puigdemont aus der Haft. | |
| > Die Auslieferung wegen Rebellion hat es überzeugend abgelehnt. | |
| Bild: Vor dem Gefängnis Neumünster steht das Empfangskommittee für Puigdemon… | |
| Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig [1][hat am Donnerstagabend | |
| entschieden], dass eine Auslieferung des katalanischen Ex-Präsidenten | |
| Carles Puigdemont wegen Rebellion „von vornherein unzulässig ist“. In | |
| Betracht komme nur eine Auslieferung wegen Veruntreuung öffentlicher | |
| Gelder. Statt 30 Jahren Haft bei Rebellion drohen Puigdemont in Spanien nur | |
| noch maximal 8 Jahre Haft. Deshalb nahm das OLG auch eine verminderte | |
| Fluchtgefahr an. Es ordnete zwar Auslieferungshaft an, ermöglicht aber | |
| Haftverschonung, falls Puigdemont 75.000 Euro Kaution hinterlegt. | |
| Diese Entscheidung ist ausgewogen, gut begründet und könnte auch in Spanien | |
| nachvollzogen werden. Denn auch unter vielen spanischen Juristen stieß der | |
| Vorwurf der Rebellion auf Kritik: Schließlich hat Puigdemont immer | |
| Gewaltfreiheit postuliert. Das OLG rechnete ihm nun zwar die Gewalt | |
| katalonischer Demonstranten durchaus zu und folgte damit der spanischen | |
| Argumentation im Ansatz. Allerdings sei das Ausmaß der Gewalt nicht | |
| geeignet gewesen, so starken Druck auf die spanische Regierung auszuüben, | |
| dass er ihren Willen hätte beugen können. | |
| Das OLG nahm dabei auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshof von 1983 | |
| Bezug. Damals war der Frankfurter Startbahn West-Gegner Alexander Schubart | |
| vom Vorwurf der Nötigung von Verfassungsorganen freigesprochen worden. Er | |
| hatte im November 1981 aufgerufen, den Frankfurter Flughafen gewaltfrei | |
| „dicht“ zu machen, worauf es erwartbar zu gewalttätigen | |
| Auseinandersetzungen kam. Letztlich wurde Schubart nur wegen | |
| Landfriedensbruch verurteilt, weil das Maß der Gewalt nicht geeignet war, | |
| den Willen eines Verfassungsorgans zu beugen. | |
| Überraschend an der aktuellen OLG-Entscheidung ist, dass die Richter das | |
| Auslieferungsbegehren als „von vornherein“ unzulässig einstuften und nicht | |
| einmal die eigentliche Zulässigkeit prüften. Von diplomatischer | |
| Zurückhaltung gegenüber der spanischen Justiz ist an diesem Punkt nichts zu | |
| spüren. Das zeigt aber auch, dass das Verfahren in Deutschland tatsächlich | |
| nur nach den Regeln der Justiz und ohne politische Einflussnahme ablief. | |
| Und nach den Regeln des Rechts ist es nicht zulässig, einen Menschen | |
| unnötig lange in Haft zu halten, nur um auf Empflindlichkeiten im Ausland | |
| Rücksicht zu nehmen. | |
| Spannend wird nun allerdings noch die Prüfung des Untreue-Vorwurfs. Die | |
| Schleswiger Richter verlangen von Spanien Belege dafür, dass der | |
| Staatskasse überhaupt ein Schaden entstanden ist. Bisher wurde | |
| offensichtlich noch nicht einmal dargelegt, dass die Kosten des | |
| katalanischen Unabhängigkeitsreferendums wirklich aus der Staatskasse (und | |
| nicht von privaten Unterstützern) bezahlt wurden. | |
| Gut möglich, dass sich Spanien auf diese Prüfung aber auch gar nicht mehr | |
| einlässt und den europäischen Haftbefehl gegen Puigdemont erneut aussetzt. | |
| So war Spanien im Dezember 2017 schon einmal verfahren, als sich in Belgien | |
| abzeichnete, dass wohl nur eine Auslieferung wegen Untreue zugelassen wird. | |
| Die Schleswiger Entscheidung ist so überzeugend, dass ihr wohl auch | |
| Gerichte in anderen EU-Staaten folgen würden, falls Spanien später | |
| andernorts erneut versuchen wird, die Auslieferung Puigdemonts zu | |
| erzwingen. | |
| 6 Apr 2018 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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