| # taz.de -- Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Kirchenwillkür beschränkt | |
| > Kirchliche Arbeitgeber dürfen nicht frei wählen, ob für eine Stelle nur | |
| > Christen gesucht werden. Eine Bewerberin hatte gegen die Diakonie | |
| > geklagt. | |
| Bild: Staatliche Gerichte sollen bei kirchlichen Arbeitgebern mitsprechen | |
| Freiburg taz | Arbeitgeber mit kirchlichem Hintergrund dürfen nicht frei | |
| bestimmen, bei welchen Tätigkeiten ein Mitarbeiter Kirchenmitglied sein | |
| muss. Dies entschied jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem | |
| Grundsatzurteil. Staatliche Gerichte müssen im Konfliktfall die Einstufung | |
| der Kirche überprüfen. | |
| Konkret ging es um eine befristete Stelle beim Diakonischen Werk der | |
| evangelischen Kirche. Gesucht wurde 2012 ein Referent, der einen Bericht zu | |
| Rassismus in Deutschland schreiben würde. Verlangt wurde, dass Bewerber | |
| einer christlichen Kirche angehören. Dabei bewarb sich auch die | |
| konfessionslose Sozialpädagogin Vera Egenberger, die trotz guter Referenzen | |
| erst gar nicht zur Vorstellung eingeladen wurde. | |
| Egenberger klagte deshalb gegen das Diakonische Werk auf Schadenersatz in | |
| Höhe von knapp 10.000 Euro. Sie sei nur deshalb nicht eingeladen worden, | |
| weil sie keiner Kirche angehöre. Dies verstoße gegen EU-Recht. | |
| In Deutschland war bisher das Selbstverständnis der Kirchen maßgeblich. | |
| Eine gerichtliche Überprüfung war nicht vorgesehen. Das gab auch die | |
| Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor. | |
| Damit ist jetzt Schluss, entschied der EuGH unter Berufung auf die | |
| EU-Antidiskriminierungsrichtlinie von 2000. Deren Schutz liefe leer, so die | |
| Richter, wenn die Kirchen ohne jede Prüfung entscheiden könnten, für welche | |
| Tätigkeit eine Kirchenmitgliedschaft verlangt werden kann. | |
| ## Gerichte können prüfen | |
| Künftig können staatliche Gerichte prüfen, ob die Kirchenmitgliedschaft für | |
| die Arbeit „objektiv geboten“ ist. Erforderlich ist demnach zum Beispiel | |
| ein „Beitrag zum Verkündigungsauftrag“ oder die „Mitwirkung bei der | |
| Bestimmung des Ethos“ der Einrichtung. Auch die „glaubwürdige Vertretung | |
| der Kirche oder Organisation nach außen“ genügt als Anforderung. | |
| Es gilt allerdings das Verhältnismäßigkeitsprinzip. Das heißt, die | |
| kirchlichen Anforderungen dürfen „nicht über das zur Erreichung des | |
| angestrebten Ziels Erforderliche“ hinausgehen. Ob das Diakonische Werk für | |
| die Erstellung eines Anti-Rassismus-Berichts eine Kirchenmitgliedschaft | |
| fordern durfte, muss nun das Bundesarbeitsgericht entscheiden. | |
| 18 Apr 2018 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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