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# taz.de -- Arbeitsgericht verurteilt EKD: Antirassismus auch konfessionslos
> Nicht jede Stelle bei kirchlichen Trägern darf an die Konfession gebunden
> sein. Eine abgelehnte Bewerberin erhält in erster Instanz eine
> Entschädigung zugesprochen.
Bild: Auch kirchliche Arbeitgeber dürfen nicht ohne weiteres diskriminieren
BERLIN epd | Das Arbeitsgericht Berlin hat das Evangelische Werk für
Diakonie und Entwicklung wegen Verstoßes gegen das Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Das Werk
der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) muss einer nicht
berücksichtigten Stellenbewerberin eine Entschädigung aufgrund einer
Benachteiligung aus religiösen Gründen zahlen, teilte das Arbeitsgericht am
Montag mit. (Urteil vom 18.12.2013 - 54 Ca 6322/13)
Das Werk hatte den Angaben zufolge eine Referenten-Stelle ausgeschrieben.
Inhaltlich ging es um einen unabhängigen Bericht zur Umsetzung der
Antirassismus-Konvention der Vereinten Nationen durch Deutschland. In der
Stellenausschreibung sei entsprechend der kirchlichen Bestimmungen die
Mitgliedschaft in einer evangelischen Kirche oder einer Kirche der
Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen vorausgesetzt worden, teilte das
Gericht weiter mit.
Die Klägerin, die nicht Mitglied einer Kirche ist, habe sich erfolglos um
die Stelle beworben und sei nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen
worden. Mit ihrer Klage habe sie vom Evangelischen Werk für Diakonie und
Entwicklung die Zahlung einer Entschädigung wegen einer Benachteiligung
nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erreichen wollen.
Das Arbeitsgericht Berlin folgte dieser Argumentation und verurteilte das
Werk zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe eines Bruttomonatsgehalts.
Eine Einstellung dürfe nur dann von einer Kirchenmitgliedschaft abhängig
gemacht werden, wenn es sich um eine „wesentliche, rechtmäßige und
gerechtfertigte berufliche Anforderung“ handele.
Dies sei im vorliegenden Fall nicht so. Eine nach Paragraph 9 des AGG
zulässige unterschiedliche Behandlung liege nicht vor. Das Thema
„Antirassismus“ sei zwar auch nach „religiösen und diakonischen
Wertvorstellungen“ von Bedeutung. Eine Religionszugehörigkeit sei für die
ausgeschriebene Tätigkeit jedoch nicht erforderlich.
Das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung wollte sich zunächst
nicht zu dem Urteil äußern. Zunächst werde die schriftliche
Urteilsbegründung abgewartet, hieß es auf epd-Anfrage. Das Urteil ist nicht
rechtskräftig, eine Revision zum Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
ist möglich.
Das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung mit Sitz in Berlin
entstand im Jahr 2012 aus der Diakonie Deutschland und dem Evangelischen
Entwicklungsdienst. Dazu gehören auch die Hilfswerke Brot für die Welt und
Diakonie Katastrophenhilfe.
6 Jan 2014
## TAGS
Arbeitsrecht
Evangelische Kirche
Diakonie
Deutsche Bischofskonferenz
Schule
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