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# taz.de -- Keine Entlastung bei Netzentgelt: Gewinne für Konzerne bleiben hoch
> Netzbetreiber müssen keine Absenkung ihrer staatlich garantierten
> Renditen akzeptieren. Strom- und Gaskunden müssen weiterhin dafür zahlen.
Bild: Wenn Stromkonzerne in neue Netze investieren, zahlen die Kunden auch daf�…
Die Hoffnung auf niedrigere Strom- und Gasrechnungen hat sich zunächst
zerschlagen, denn eine angekündigte Entlastung der Verbraucher bei den
Netzentgelten fällt aus: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am Donnerstag
einer Beschwerde zahlreicher Netzbetreiber stattgegeben, die gegen eine
Absenkung ihrer staatlich vorgegebenen Renditen durch die Bundesnetzagentur
geklagt hatten.
Bisher haben die Unternehmen eine Eigenkapitalverzinsung von 9,05 Prozent
für Investitionen in neue Netze und von 7,14 Prozent auf bestehende Anlagen
bekommen. Diese Werte wollte die Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde
von 2018 bzw. 2019 an auf 6,91 für neue und 5,12 Prozent für alte Anlagen
senken. Das hat das Gericht für unzulässig erklärt. Die Netzagentur habe
sich auf historische Daten gestützt und die „Sondersituation des
gegenwärtigen Marktumfelds“ nicht ausreichend berücksichtigt, teilte das
Oberlandesgericht mit.
Bezahlt werden die Renditen der Netzbetreiber von den KundInnen über die
sogenannten Netzentgelte, die Teil der Strom- und Gasrechnung sind.
Verbraucherschützer übten deshalb scharfe Kritik an der Entscheidung. „Die
Bundesnetzagentur war mit der geplanten Absenkung der Traumrenditen auf dem
richtigen Kurs“, sagte Udo Sieverding, Energieexperte der
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, der taz. „Wir bedauern das Urteil,
denn es wird die Verbraucher viel Geld kosten.“
Die Politik müsse jetzt der Regulierungsbehörde den Rücken stärken, meint
Sieverding. „Denn für die Kunden werden die Netzgebühren perspektivisch
eine größere Rolle spielen als die EEG-Umlage.“ Mit dieser Umlage nach dem
Erneuerbare-Energien-Gesetz, über die es in der Vergangenheit viel Streit
gab, wird der Ökostrom-Ausbau finanziert.
Auch das Ökostrom-Unternehmen Lichtblick kritisierte die Entscheidung. „Das
Oberlandesgericht hat sich ohne Not dem Druck der einflussreichen Kläger um
Eon und RWE gebeugt“, erklärte Geschäftsführer Gero Lücking. Er forderte
die Bundesnetzagentur auf, vor den Bundesgerichtshof zu ziehen. „Denn die
Renditen im risikofreien Geschäft der Netzmonopolisten sind auch angesichts
niedriger Marktzinsen viel zu hoch.“
Die Pläne der Agentur hätten die Stromkunden laut Lichtblick in den Jahren
2019 bis 2023 um rund 2,1 Milliarden Euro entlastet. Der vom Gericht
bestellte Gutachter hielt hingegen nur eine Absenkung um 1,3 Milliarden
Euro für angemessen. Zwei von Lichtblick beauftragte Gutachten hatten
dagegen sogar eine Kostensenkung von 4 Milliarden Euro für möglich
gehalten.
Die Bundesnetzagentur teilte mit, sie prüfe, ob sie vor den
Bundesgerichtshof ziehen wird.
22 Mar 2018
## AUTOREN
Malte Kreutzfeldt
## TAGS
Netzbetreiber
Stromkonzerne
Rendite
Stromanbieter
Lichtblick
Strompreis
Ökostrom
Flächenverbrauch
Energieversorgung
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