# taz.de -- Keine Entlastung bei Netzentgelt: Gewinne für Konzerne bleiben hoch | |
> Netzbetreiber müssen keine Absenkung ihrer staatlich garantierten | |
> Renditen akzeptieren. Strom- und Gaskunden müssen weiterhin dafür zahlen. | |
Bild: Wenn Stromkonzerne in neue Netze investieren, zahlen die Kunden auch daf�… | |
Die Hoffnung auf niedrigere Strom- und Gasrechnungen hat sich zunächst | |
zerschlagen, denn eine angekündigte Entlastung der Verbraucher bei den | |
Netzentgelten fällt aus: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am Donnerstag | |
einer Beschwerde zahlreicher Netzbetreiber stattgegeben, die gegen eine | |
Absenkung ihrer staatlich vorgegebenen Renditen durch die Bundesnetzagentur | |
geklagt hatten. | |
Bisher haben die Unternehmen eine Eigenkapitalverzinsung von 9,05 Prozent | |
für Investitionen in neue Netze und von 7,14 Prozent auf bestehende Anlagen | |
bekommen. Diese Werte wollte die Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde | |
von 2018 bzw. 2019 an auf 6,91 für neue und 5,12 Prozent für alte Anlagen | |
senken. Das hat das Gericht für unzulässig erklärt. Die Netzagentur habe | |
sich auf historische Daten gestützt und die „Sondersituation des | |
gegenwärtigen Marktumfelds“ nicht ausreichend berücksichtigt, teilte das | |
Oberlandesgericht mit. | |
Bezahlt werden die Renditen der Netzbetreiber von den KundInnen über die | |
sogenannten Netzentgelte, die Teil der Strom- und Gasrechnung sind. | |
Verbraucherschützer übten deshalb scharfe Kritik an der Entscheidung. „Die | |
Bundesnetzagentur war mit der geplanten Absenkung der Traumrenditen auf dem | |
richtigen Kurs“, sagte Udo Sieverding, Energieexperte der | |
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, der taz. „Wir bedauern das Urteil, | |
denn es wird die Verbraucher viel Geld kosten.“ | |
Die Politik müsse jetzt der Regulierungsbehörde den Rücken stärken, meint | |
Sieverding. „Denn für die Kunden werden die Netzgebühren perspektivisch | |
eine größere Rolle spielen als die EEG-Umlage.“ Mit dieser Umlage nach dem | |
Erneuerbare-Energien-Gesetz, über die es in der Vergangenheit viel Streit | |
gab, wird der Ökostrom-Ausbau finanziert. | |
Auch das Ökostrom-Unternehmen Lichtblick kritisierte die Entscheidung. „Das | |
Oberlandesgericht hat sich ohne Not dem Druck der einflussreichen Kläger um | |
Eon und RWE gebeugt“, erklärte Geschäftsführer Gero Lücking. Er forderte | |
die Bundesnetzagentur auf, vor den Bundesgerichtshof zu ziehen. „Denn die | |
Renditen im risikofreien Geschäft der Netzmonopolisten sind auch angesichts | |
niedriger Marktzinsen viel zu hoch.“ | |
Die Pläne der Agentur hätten die Stromkunden laut Lichtblick in den Jahren | |
2019 bis 2023 um rund 2,1 Milliarden Euro entlastet. Der vom Gericht | |
bestellte Gutachter hielt hingegen nur eine Absenkung um 1,3 Milliarden | |
Euro für angemessen. Zwei von Lichtblick beauftragte Gutachten hatten | |
dagegen sogar eine Kostensenkung von 4 Milliarden Euro für möglich | |
gehalten. | |
Die Bundesnetzagentur teilte mit, sie prüfe, ob sie vor den | |
Bundesgerichtshof ziehen wird. | |
22 Mar 2018 | |
## AUTOREN | |
Malte Kreutzfeldt | |
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