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# taz.de -- AfD gewinnt in Karlsruhe: Kein „Recht auf Gegenschlag“
> Im Fall Johanna Wanka gegen die AfD mahnt Karlsruhe Neutralität an. Auf
> polemische Angriffe dürfe die Regierung nicht mit Polemik antworten.
Bild: Zeigt der AfD die Rote Karte: Johanna Wanka
Karlsruhe taz | Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU) hätte der AfD nicht
symbolisch die „rote Karte“ zeigen dürfen, stellte das
Bundesverfassungsgericht fest (Az. 2 BvE 1/16). Die Ministerin habe damit
ihre Pflicht zur staatlichen Neutralität verletzt.
Im November 2015 hatte die AfD zu einer Demonstration gegen die
Flüchtlingspolitik der Regierung aufgerufen. Motto der Demo: „Rote Karte
für Merkel“. Darauf konterte Wanka auf der Homepage ihres Ministeriums
[1][„Rote Karte für die AfD“]. Die Demo unterstütze „Rechtsextreme, die
offen Volksverhetzung betreiben“, hieß es in der Pressemitteilung des
Ministeriums. Die AfD ging damals sofort zum Bundesverfassungsgericht und
erwirkte eine einstweilige Anordnung. Wanka musste die Mitteilung von ihrer
Homepage entfernen.
In der mündlichen Verhandlung argumentierte die Bundesregierung voriges
Jahr, sie sei nur im Wahlkampf zur Neutralität verpflichtet. Auf polemische
Angriffe müsse eine Ministerin auch polemisch antworten können. Die
Regierung habe ein „Recht auf Gegenschlag“. Diese Argumentation hat das
Bundesverfassungsgericht nun in vollem Umfang zurückgewiesen.
Die staatliche Neutralitätspflicht gelte auch außerhalb des Wahlkampfs.
„Nach der Wahl ist vor der Wahl“, sagte Andreas Voßkuhle, der Präsident d…
Gerichts. Zwar dürfe die Regierung politischer Kritik entgegentreten, aber
dabei müsse sie das Regierungshandeln sachlich darstellen und sich mit der
Kritik sachlich auseinandersetzen.
## Recht auf Chancengleichheit
Auch auf polemische Angriffe dürfe die Regierung nicht mit einem
polemischen Gegenschlag antworten. Schon in der Verhandlung hatte Voßkuhle
spöttisch gefragt: „Wenn die Regierung mit Fake News angegriffen wird, darf
sie dann auch mit Lügen antworten?“
Die Verfassungsrichter stellten nun fest, Wanka habe das Recht der AfD auf
Chancengleichheit verletzt. Ihre Pressemitteilung habe die AfD abgewertet.
Mit der „roten Karte“ habe Wanka faktisch dazu aufgerufen, nicht an der
AfD-Kundgebung teilzunehmen. Das hätte sie auf der Homepage des
Ministeriums nicht tun dürfen.
27 Feb 2018
## LINKS
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## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt AfD
Bundesverfassungsgericht
Karlsruhe
Johanna Wanka
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Darf die Bundesregierung das?: Gegen die AfD polemisieren
Wissenschaftsministerin Johanna Wanka hat der AfD die „rote Karte“ gezeigt.
In Karlsruhe rechtfertigt sie das mit einem „Recht auf Gegenschlag“.
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