# taz.de -- AfD gewinnt in Karlsruhe: Kein „Recht auf Gegenschlag“ | |
> Im Fall Johanna Wanka gegen die AfD mahnt Karlsruhe Neutralität an. Auf | |
> polemische Angriffe dürfe die Regierung nicht mit Polemik antworten. | |
Bild: Zeigt der AfD die Rote Karte: Johanna Wanka | |
Karlsruhe taz | Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU) hätte der AfD nicht | |
symbolisch die „rote Karte“ zeigen dürfen, stellte das | |
Bundesverfassungsgericht fest (Az. 2 BvE 1/16). Die Ministerin habe damit | |
ihre Pflicht zur staatlichen Neutralität verletzt. | |
Im November 2015 hatte die AfD zu einer Demonstration gegen die | |
Flüchtlingspolitik der Regierung aufgerufen. Motto der Demo: „Rote Karte | |
für Merkel“. Darauf konterte Wanka auf der Homepage ihres Ministeriums | |
[1][„Rote Karte für die AfD“]. Die Demo unterstütze „Rechtsextreme, die | |
offen Volksverhetzung betreiben“, hieß es in der Pressemitteilung des | |
Ministeriums. Die AfD ging damals sofort zum Bundesverfassungsgericht und | |
erwirkte eine einstweilige Anordnung. Wanka musste die Mitteilung von ihrer | |
Homepage entfernen. | |
In der mündlichen Verhandlung argumentierte die Bundesregierung voriges | |
Jahr, sie sei nur im Wahlkampf zur Neutralität verpflichtet. Auf polemische | |
Angriffe müsse eine Ministerin auch polemisch antworten können. Die | |
Regierung habe ein „Recht auf Gegenschlag“. Diese Argumentation hat das | |
Bundesverfassungsgericht nun in vollem Umfang zurückgewiesen. | |
Die staatliche Neutralitätspflicht gelte auch außerhalb des Wahlkampfs. | |
„Nach der Wahl ist vor der Wahl“, sagte Andreas Voßkuhle, der Präsident d… | |
Gerichts. Zwar dürfe die Regierung politischer Kritik entgegentreten, aber | |
dabei müsse sie das Regierungshandeln sachlich darstellen und sich mit der | |
Kritik sachlich auseinandersetzen. | |
## Recht auf Chancengleichheit | |
Auch auf polemische Angriffe dürfe die Regierung nicht mit einem | |
polemischen Gegenschlag antworten. Schon in der Verhandlung hatte Voßkuhle | |
spöttisch gefragt: „Wenn die Regierung mit Fake News angegriffen wird, darf | |
sie dann auch mit Lügen antworten?“ | |
Die Verfassungsrichter stellten nun fest, Wanka habe das Recht der AfD auf | |
Chancengleichheit verletzt. Ihre Pressemitteilung habe die AfD abgewertet. | |
Mit der „roten Karte“ habe Wanka faktisch dazu aufgerufen, nicht an der | |
AfD-Kundgebung teilzunehmen. Das hätte sie auf der Homepage des | |
Ministeriums nicht tun dürfen. | |
27 Feb 2018 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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