| # taz.de -- Revision im Prozess gegen Ku’damm-Raser: Bundesgerichtshof kippt … | |
| > Der „nachträgliche Tötungsvorsatz“, den das Landgericht Berlin anführt… | |
| > sei im Strafrecht irrelevant. Das Gericht muss neu über den Fall | |
| > entscheiden. | |
| Bild: Auf der Autobahn darf gerast werden, sonst aber nicht | |
| Raser, die einen Menschen töten, sind nicht zwangsläufig Mörder. Das | |
| stellte jetzt der Bundesgerichtshof fest und hob das spektakuläre | |
| [1][Urteil des Landgerichts Berlin] gegen zwei Ku’damm-Raser auf. | |
| Im Februar 2016 kam ein unbeteiligter 69-jähriger Rentner in Berlin bei | |
| einem illegalen Auto-Wettrennen ums Leben. Zwei junge Männer (damals 24 und | |
| 26) waren nachts mit über 160 Stundenkilometern über den Ku’damm zum | |
| Kaufhaus KaDeWe gerast und ignorierten dabei mehrere rote Ampeln. An der | |
| letzten Kreuzung erfasste einer der Raser den Rentner, der gerade mit | |
| seinem Jeep bei Grün aus einer Seitenstraße einbog. Der Mann starb noch am | |
| Unfallort. Das Landgericht Berlin verurteilte beide Raser wegen Mordes zu | |
| lebenslanger Freiheitsstrafe. Sie hätten den Tod von Passanten billigend in | |
| Kauf genommen. | |
| Der BGH hob das Berliner Urteil nun auf und stellte mehrere Rechtsfehler | |
| fest, die jeweils zur Aufhebung des Urteils führten. Erstens sei das | |
| Landgericht von einem „nachträglichen Vorsatz“ ausgegangen. Laut | |
| Landgericht war der Tötungsvorsatz erst bei der Einfahrt in die letzte | |
| Kreuzung gefasst worden, als die Fahrer den Unfall eh nicht mehr verhindern | |
| konnten. Ein nachträglicher Vorsatz sei aber strafrechtlich irrelevant. Die | |
| Vorsitzende Richterin wunderte sich, warum sich das Landgericht in seiner | |
| Beweiswürdigung auf die letzte Kreuzung beschränkte. | |
| Zudem habe das Landgericht ausgeblendet, dass sich die beiden Raser bei | |
| ihrer halsbrecherischen Fahrt auch selbst gefährdeten und eventuell schon | |
| deshalb auf einen guten Ausgang vertrauten. Es gebe keinen Erfahrungssatz, | |
| dass sich Raser „absolut sicher wie in einem Panzer“ fühlten. Auch im | |
| konkreten Fall sei dies nicht bewiesen worden. Zu dieser Annahme passe auch | |
| nicht die Annahme des Landgerichts, dass die Raser sogar den Tod einer | |
| Freundin in Kauf nahmen, die als Beifahrerin in einem der Wagen saß. | |
| Das Landgericht Berlin muss nun erneut über den Fall entscheiden. Eine | |
| erneute Verurteilung wegen Mordes ist nicht ausgeschlossen, aber eher | |
| unwahrscheinlich. | |
| Zugleich hob der BGH ein Urteil des Landgerichts Frankfurt/Main vom | |
| Dezember 2016 auf. Das Landgericht hatte einen zur Tatzeit 20-Jährigen zu | |
| einer Jugendstrafe von drei Jahren verurteilt. Er war abends mit über 140 | |
| Stundenkilometern bei Rot über eine Kreuzung gerast und dabei frontal mit | |
| einen kreuzenden Pkw kollidiert. Dessen Fahrer starb. Das Frankfurter | |
| Gericht hatte nur Fahrlässigkeit angenommen, weil der junge Raser nicht | |
| einmal angeschnallt war und damit „zwangsläufig“ auch seinen eigenen Tod in | |
| Kauf genommen habe. | |
| Bestehen blieb nur ein Urteil des Landgerichts Bremen, das einen | |
| Videoblogger und Kradfahrer wegen fahrlässiger Tötung verurteilte. Er hatte | |
| mit überhöhter Geschwindigkeit einen Betrunkenen angefahren, der bei Rot | |
| über die Straße ging. | |
| 1 Mar 2018 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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