| # taz.de -- Anti-Nazi-Rufe beim Fußballspiel: Babelsberg zahlt nicht für Anti… | |
| > Der SV Babelsberg 03 verweigert eine Strafzahlung für „Nazischweine | |
| > raus“-Parolen von Fans. Nun droht dem Regionalligisten der Ausschluss. | |
| Bild: Nach Hitlergrüßen aus dem Cottbus-Fanblock: Ein Cottbuser Fan wird auf … | |
| Beim Nordostdeutschen Fußballverband (NOFV) liegen die Nerven blank. Sein | |
| Sportgerichtsurteil gegen den Regionalligisten SV Babelberg 03 ist längst | |
| zu einem Politikum geworden und das Rechtsverständnis des Regionalverbandes | |
| ruft in den letzten Tagen vermehrt bundesweites Interesse hervor. Nach dem | |
| Heimspiel gegen Energie Cottbus vergangenen April wurde der Verein vom NOFV | |
| zu einer Geldstrafe von 7.000 Euro verurteilt. Und in der Urteilsbegründung | |
| wurden neben dem Abbrennen von Pyrotechnik zuvörderst die Rufe der Fans in | |
| Richtung Cottbuser Gästeblock „Nazischweine raus“ angeführt. Dort waren | |
| zuvor der Hitlergruß gezeigt und antisemitische Parolen gebrüllt worden. | |
| Der Verein weigert sich deshalb, die Strafe zu begleichen. Nach der zweiten | |
| Mahnung hat man nun auch die am Freitag auslaufende Zahlungsfrist | |
| ignoriert. NOFV-Geschäftsführer Holger Fuchs wiederholt am Telefon die | |
| altbekannte Argumentation des Verbands. Die Geldstrafe hätten mit den Rufen | |
| der Babelsberger Fans nichts zu tun. Dabei hat selbst mittlerweile Stefan | |
| Oberholz, der Vorsitzende des NOFV-Sportgerichts eingeräumt, dass die | |
| Erwähnung des Vorfalls in der Urteilsbegründung „fehlerhaft“ gewesen sei. | |
| Ungeachtet dessen pocht der NOFV nun auf die Umsetzung seines | |
| Richterspruchs und hat dem Verein mit dem Ausschluss vom Spielbetrieb | |
| gedroht, soll das Geld bis 2. Februar nicht eingehen. Der Babelsberger | |
| Vorstandsvorsitzende Archibald Horlitz sagt: „Ein bisher nie angewendeter | |
| Ausschluss vom Spielbetrieb (…) ist quasi die Todesstrafe für einen Verein, | |
| da dies eine Insolvenz fast zwangsläufig nach sich zieht.“ | |
| Warum der NOFV nun auch noch dem Klub in dieser Woche nach weiteren | |
| pyrotechnischen Vorfällen bei Spielen im August und September und einer | |
| Geldstrafe von 4.500 Euro zudem mit einem Geisterspiel droht, obwohl der | |
| DFB die Vorgabe gemacht hat, von derlei Sanktionen abzusehen? Die Antwort | |
| von Holger Fuchs kann nicht überliefert werden. Mitten in der Frage bricht | |
| er das Gespräch ab und geht danach auch nicht mehr ans Telefon. | |
| Zuvor hat er noch beklagt, dass die Babelsberger Politik gegen den Verband | |
| über die Medien machen, der NOFV dagegen wolle ausschließlich mit dem | |
| Verein direkt kommunizieren. Gesprächsangebote in der Angelegenheit hätte | |
| dieser aber abgelehnt. Der Babelsberger Vorstand erklärt dazu: Ja, ein | |
| solches Angebot habe es gegeben. Weil aber an ein Gespräch über das | |
| Strafurteil die Bedingung geknüpft worden sei, dass man zuvor die Strafe | |
| bezahle, habe man abgelehnt. | |
| ## Strafe für antisemitische Vorfälle wieder aufgehoben | |
| Einen Revisionsantrag des Regionalligisten gegen das erstinstanzliche | |
| Urteil hatte der NOFV übrigens wegen einer fehlenden Unterschrift | |
| abgelehnt. Der Einwand der Babelsberger, dass in der Vergangenheit bei | |
| anderen Verfahren man auch ohne Unterschrift derlei Anträge angenommen | |
| habe, konnte den NOFV nicht umstimmen. | |
| In Bedrängnis ist der Verband derzeit auch, weil im juristischen Umgang mit | |
| dem Spiel zwischen Babelsberg und Cottbus eine zweite große Baustelle | |
| entstanden ist. Denn vor wenigen Wochen hat der DFB erhebliche Zweifel an | |
| der Rechtmäßigkeit des Urteils im Falle von Energie Cottbus angemeldet. In | |
| einem Revisionsverfahren wurde vom NOFV eine Geldstrafe von 5.000 Euro | |
| wegen der [1][rassistischen und antisemitischen Vorfälle] im Cottbuser | |
| Gästeblock aufgehoben. Formaljuristische Fehler im ersten Verfahren waren | |
| offenbar der Grund dafür. Der DFB schaltete sich ein, weil er nach diesen | |
| Vorkommnissen einen Freispruch für fatal hält. Nun wird das Verfahren vor | |
| dem DFB-Bundesgericht noch einmal aufgerollt. | |
| Beim SV Babelsberg betont man, dass man denjenigen Teil der Strafe, der | |
| sich auf die Verwendung von Pyrotechnik bezieht, akzeptieren will. Wenn das | |
| NOFV-Urteil gegen Babelsberg – wie der Verband behauptet – sich | |
| ausschließlich auf die pyrotechnischen Vorfälle beziehen sollte, | |
| verwundert, warum die zündelnden Cottbuser 1.000 Euro weniger Strafe zahlen | |
| mussten, zumal in der Urteilsbegründung zwei weitere Spiele mit derartigen | |
| Überschreitungen angeführt wurden. | |
| Geschäftsführer Fuchs konnte dazu wegen des abrupten Gesprächabbruchs | |
| leider nicht befragt werden. Und zum öffentlichen Brief der Babelsberger, | |
| der namentlich an ihn gerichtet war, wollte er zuvor keine Stellung nehmen. | |
| Er habe ihn nur überflogen, teilte er mit. | |
| 2 Feb 2018 | |
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| ## AUTOREN | |
| Johannes Kopp | |
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