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# taz.de -- Anti-Nazi-Rufe beim Fußballspiel: Babelsberg zahlt nicht für Anti…
> Der SV Babelsberg 03 verweigert eine Strafzahlung für „Nazischweine
> raus“-Parolen von Fans. Nun droht dem Regionalligisten der Ausschluss.
Bild: Nach Hitlergrüßen aus dem Cottbus-Fanblock: Ein Cottbuser Fan wird auf …
Beim Nordostdeutschen Fußballverband (NOFV) liegen die Nerven blank. Sein
Sportgerichtsurteil gegen den Regionalligisten SV Babelberg 03 ist längst
zu einem Politikum geworden und das Rechtsverständnis des Regionalverbandes
ruft in den letzten Tagen vermehrt bundesweites Interesse hervor. Nach dem
Heimspiel gegen Energie Cottbus vergangenen April wurde der Verein vom NOFV
zu einer Geldstrafe von 7.000 Euro verurteilt. Und in der Urteilsbegründung
wurden neben dem Abbrennen von Pyrotechnik zuvörderst die Rufe der Fans in
Richtung Cottbuser Gästeblock „Nazischweine raus“ angeführt. Dort waren
zuvor der Hitlergruß gezeigt und antisemitische Parolen gebrüllt worden.
Der Verein weigert sich deshalb, die Strafe zu begleichen. Nach der zweiten
Mahnung hat man nun auch die am Freitag auslaufende Zahlungsfrist
ignoriert. NOFV-Geschäftsführer Holger Fuchs wiederholt am Telefon die
altbekannte Argumentation des Verbands. Die Geldstrafe hätten mit den Rufen
der Babelsberger Fans nichts zu tun. Dabei hat selbst mittlerweile Stefan
Oberholz, der Vorsitzende des NOFV-Sportgerichts eingeräumt, dass die
Erwähnung des Vorfalls in der Urteilsbegründung „fehlerhaft“ gewesen sei.
Ungeachtet dessen pocht der NOFV nun auf die Umsetzung seines
Richterspruchs und hat dem Verein mit dem Ausschluss vom Spielbetrieb
gedroht, soll das Geld bis 2. Februar nicht eingehen. Der Babelsberger
Vorstandsvorsitzende Archibald Horlitz sagt: „Ein bisher nie angewendeter
Ausschluss vom Spielbetrieb (…) ist quasi die Todesstrafe für einen Verein,
da dies eine Insolvenz fast zwangsläufig nach sich zieht.“
Warum der NOFV nun auch noch dem Klub in dieser Woche nach weiteren
pyrotechnischen Vorfällen bei Spielen im August und September und einer
Geldstrafe von 4.500 Euro zudem mit einem Geisterspiel droht, obwohl der
DFB die Vorgabe gemacht hat, von derlei Sanktionen abzusehen? Die Antwort
von Holger Fuchs kann nicht überliefert werden. Mitten in der Frage bricht
er das Gespräch ab und geht danach auch nicht mehr ans Telefon.
Zuvor hat er noch beklagt, dass die Babelsberger Politik gegen den Verband
über die Medien machen, der NOFV dagegen wolle ausschließlich mit dem
Verein direkt kommunizieren. Gesprächsangebote in der Angelegenheit hätte
dieser aber abgelehnt. Der Babelsberger Vorstand erklärt dazu: Ja, ein
solches Angebot habe es gegeben. Weil aber an ein Gespräch über das
Strafurteil die Bedingung geknüpft worden sei, dass man zuvor die Strafe
bezahle, habe man abgelehnt.
## Strafe für antisemitische Vorfälle wieder aufgehoben
Einen Revisionsantrag des Regionalligisten gegen das erstinstanzliche
Urteil hatte der NOFV übrigens wegen einer fehlenden Unterschrift
abgelehnt. Der Einwand der Babelsberger, dass in der Vergangenheit bei
anderen Verfahren man auch ohne Unterschrift derlei Anträge angenommen
habe, konnte den NOFV nicht umstimmen.
In Bedrängnis ist der Verband derzeit auch, weil im juristischen Umgang mit
dem Spiel zwischen Babelsberg und Cottbus eine zweite große Baustelle
entstanden ist. Denn vor wenigen Wochen hat der DFB erhebliche Zweifel an
der Rechtmäßigkeit des Urteils im Falle von Energie Cottbus angemeldet. In
einem Revisionsverfahren wurde vom NOFV eine Geldstrafe von 5.000 Euro
wegen der [1][rassistischen und antisemitischen Vorfälle] im Cottbuser
Gästeblock aufgehoben. Formaljuristische Fehler im ersten Verfahren waren
offenbar der Grund dafür. Der DFB schaltete sich ein, weil er nach diesen
Vorkommnissen einen Freispruch für fatal hält. Nun wird das Verfahren vor
dem DFB-Bundesgericht noch einmal aufgerollt.
Beim SV Babelsberg betont man, dass man denjenigen Teil der Strafe, der
sich auf die Verwendung von Pyrotechnik bezieht, akzeptieren will. Wenn das
NOFV-Urteil gegen Babelsberg – wie der Verband behauptet – sich
ausschließlich auf die pyrotechnischen Vorfälle beziehen sollte,
verwundert, warum die zündelnden Cottbuser 1.000 Euro weniger Strafe zahlen
mussten, zumal in der Urteilsbegründung zwei weitere Spiele mit derartigen
Überschreitungen angeführt wurden.
Geschäftsführer Fuchs konnte dazu wegen des abrupten Gesprächabbruchs
leider nicht befragt werden. Und zum öffentlichen Brief der Babelsberger,
der namentlich an ihn gerichtet war, wollte er zuvor keine Stellung nehmen.
Er habe ihn nur überflogen, teilte er mit.
2 Feb 2018
## LINKS
[1] /Kolumne-Pressschlag/!5474303
## AUTOREN
Johannes Kopp
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Schwerpunkt Rassismus
SV Babelsberg
Fußball
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