# taz.de -- Anti-Nazi-Rufe beim Fußballspiel: Babelsberg zahlt nicht für Anti… | |
> Der SV Babelsberg 03 verweigert eine Strafzahlung für „Nazischweine | |
> raus“-Parolen von Fans. Nun droht dem Regionalligisten der Ausschluss. | |
Bild: Nach Hitlergrüßen aus dem Cottbus-Fanblock: Ein Cottbuser Fan wird auf … | |
Beim Nordostdeutschen Fußballverband (NOFV) liegen die Nerven blank. Sein | |
Sportgerichtsurteil gegen den Regionalligisten SV Babelberg 03 ist längst | |
zu einem Politikum geworden und das Rechtsverständnis des Regionalverbandes | |
ruft in den letzten Tagen vermehrt bundesweites Interesse hervor. Nach dem | |
Heimspiel gegen Energie Cottbus vergangenen April wurde der Verein vom NOFV | |
zu einer Geldstrafe von 7.000 Euro verurteilt. Und in der Urteilsbegründung | |
wurden neben dem Abbrennen von Pyrotechnik zuvörderst die Rufe der Fans in | |
Richtung Cottbuser Gästeblock „Nazischweine raus“ angeführt. Dort waren | |
zuvor der Hitlergruß gezeigt und antisemitische Parolen gebrüllt worden. | |
Der Verein weigert sich deshalb, die Strafe zu begleichen. Nach der zweiten | |
Mahnung hat man nun auch die am Freitag auslaufende Zahlungsfrist | |
ignoriert. NOFV-Geschäftsführer Holger Fuchs wiederholt am Telefon die | |
altbekannte Argumentation des Verbands. Die Geldstrafe hätten mit den Rufen | |
der Babelsberger Fans nichts zu tun. Dabei hat selbst mittlerweile Stefan | |
Oberholz, der Vorsitzende des NOFV-Sportgerichts eingeräumt, dass die | |
Erwähnung des Vorfalls in der Urteilsbegründung „fehlerhaft“ gewesen sei. | |
Ungeachtet dessen pocht der NOFV nun auf die Umsetzung seines | |
Richterspruchs und hat dem Verein mit dem Ausschluss vom Spielbetrieb | |
gedroht, soll das Geld bis 2. Februar nicht eingehen. Der Babelsberger | |
Vorstandsvorsitzende Archibald Horlitz sagt: „Ein bisher nie angewendeter | |
Ausschluss vom Spielbetrieb (…) ist quasi die Todesstrafe für einen Verein, | |
da dies eine Insolvenz fast zwangsläufig nach sich zieht.“ | |
Warum der NOFV nun auch noch dem Klub in dieser Woche nach weiteren | |
pyrotechnischen Vorfällen bei Spielen im August und September und einer | |
Geldstrafe von 4.500 Euro zudem mit einem Geisterspiel droht, obwohl der | |
DFB die Vorgabe gemacht hat, von derlei Sanktionen abzusehen? Die Antwort | |
von Holger Fuchs kann nicht überliefert werden. Mitten in der Frage bricht | |
er das Gespräch ab und geht danach auch nicht mehr ans Telefon. | |
Zuvor hat er noch beklagt, dass die Babelsberger Politik gegen den Verband | |
über die Medien machen, der NOFV dagegen wolle ausschließlich mit dem | |
Verein direkt kommunizieren. Gesprächsangebote in der Angelegenheit hätte | |
dieser aber abgelehnt. Der Babelsberger Vorstand erklärt dazu: Ja, ein | |
solches Angebot habe es gegeben. Weil aber an ein Gespräch über das | |
Strafurteil die Bedingung geknüpft worden sei, dass man zuvor die Strafe | |
bezahle, habe man abgelehnt. | |
## Strafe für antisemitische Vorfälle wieder aufgehoben | |
Einen Revisionsantrag des Regionalligisten gegen das erstinstanzliche | |
Urteil hatte der NOFV übrigens wegen einer fehlenden Unterschrift | |
abgelehnt. Der Einwand der Babelsberger, dass in der Vergangenheit bei | |
anderen Verfahren man auch ohne Unterschrift derlei Anträge angenommen | |
habe, konnte den NOFV nicht umstimmen. | |
In Bedrängnis ist der Verband derzeit auch, weil im juristischen Umgang mit | |
dem Spiel zwischen Babelsberg und Cottbus eine zweite große Baustelle | |
entstanden ist. Denn vor wenigen Wochen hat der DFB erhebliche Zweifel an | |
der Rechtmäßigkeit des Urteils im Falle von Energie Cottbus angemeldet. In | |
einem Revisionsverfahren wurde vom NOFV eine Geldstrafe von 5.000 Euro | |
wegen der [1][rassistischen und antisemitischen Vorfälle] im Cottbuser | |
Gästeblock aufgehoben. Formaljuristische Fehler im ersten Verfahren waren | |
offenbar der Grund dafür. Der DFB schaltete sich ein, weil er nach diesen | |
Vorkommnissen einen Freispruch für fatal hält. Nun wird das Verfahren vor | |
dem DFB-Bundesgericht noch einmal aufgerollt. | |
Beim SV Babelsberg betont man, dass man denjenigen Teil der Strafe, der | |
sich auf die Verwendung von Pyrotechnik bezieht, akzeptieren will. Wenn das | |
NOFV-Urteil gegen Babelsberg – wie der Verband behauptet – sich | |
ausschließlich auf die pyrotechnischen Vorfälle beziehen sollte, | |
verwundert, warum die zündelnden Cottbuser 1.000 Euro weniger Strafe zahlen | |
mussten, zumal in der Urteilsbegründung zwei weitere Spiele mit derartigen | |
Überschreitungen angeführt wurden. | |
Geschäftsführer Fuchs konnte dazu wegen des abrupten Gesprächabbruchs | |
leider nicht befragt werden. Und zum öffentlichen Brief der Babelsberger, | |
der namentlich an ihn gerichtet war, wollte er zuvor keine Stellung nehmen. | |
Er habe ihn nur überflogen, teilte er mit. | |
2 Feb 2018 | |
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## AUTOREN | |
Johannes Kopp | |
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