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# taz.de -- Verfassungsgericht über Psychiatrie: Trauma durch Fixierung
> Dürfen Patienten in der Psychiatrie fixiert werden? Über den Einsatz
> dieser Maßnahme und mögliche Alternativen wird gerade in Karlsruhe
> verhandelt.
Bild: Auf dem Bett fixiert: „Für manche ist das der Tiefpunkt ihres Lebens“
Karlsruhe taz | „Eine Fixierung ist für die Betroffenen erniedrigend und
entwürdigend“, erklärte Matthias Seibt vom Bundesverband der
Psychiatrie-Erfahrenen am Dienstag bei der Verhandlung am
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. „Für manche ist sie der Tiefpunkt
ihres Lebens. Sie sind anschließend traumatisiert.“
Bei der häufigsten Form der 5-Punkt-Fixierung werden beide Arme und beide
Beine am Bett festgebunden; dazu kommt ein Bauchgurt. Anschließend wird der
Fixierte kontrolliert, entweder durch eine Sitzwache oder per
Video-Überwachung.
Diese brachiale Maßnahme ist häufiger, als man denkt. Allein in
Baden-Württemberg gab es in den Jahren 2015 und 2016 zwischen 2.700 und
4.000 Fixierungsfälle pro Jahr mit 700 bis 900 Betroffenen, berichtete die
federführende Verfassungsrichterin Doris König.
Einer der beiden Fälle, über die Karlsruhe konkret entscheiden muss, kam
aus Baden-Württemberg. Ein Schizophrenie-Patient war in Ludwigsburg binnen
13 Tagen immer wieder fixiert worden, weil er Gegenstände auf das Personal
warf. Gegen die Fixierung erhob er nachträglich eine Verfassungsbeschwerde.
## Mitarbeiter und Patienten schützen
Der zweite Fall kam aus München: Ein Mann in München war von der Polizei
gegen Mitternacht betrunken ins Isar-Amper-Klinikum eingeliefert worden.
Dort wurde er acht Stunden lang fixiert. Weil er hierfür keinen
Schadenersatz bekam, erhob er ebenfalls Verfassungsbeschwerde.
In der Praxis wird die Fixierung vor allem bei erregt tobenden Patienten
angewandt. „Wir müssen die Mitarbeiter schützen, aber auch die anderen
Patienten“, sagte Peter Brieger, der ärztliche Leiter des Münchner
Klinikums.
Oft bringt die Polizei aggressive Personen schon mit Handschellen in die
Klinik. Neben psychisch Kranken werden so auch Alkohol- und
Drogenkonsumenten eingeliefert. „Es gibt neue psychoaktive Substanzen, da
toben die Betroffenen ein bis zwei Tage und sind extrem aggressiv“, so
Brieger.
## Gibt es Alternativen?
Die Richter interessierte vor allem, ob es Alternativen gibt, etwa wie in
Großbritannien, wo Fixierungen nicht praktiziert werden. Dort stürzen sich
jeweils vier gut trainierte Pfleger auf einen tobenden Patienten und halten
ihn so lange fest, bis er sich beruhigt hat. „In 25 bis 50 Prozent der
Fälle bekommt der Patient dann gegen seinen Willen eine Spritze zur
Beruhigung“, berichtete Peter Lepping vom Centre for Mental Health and
Society. „Das haben wir uns charmanter vorgestellt“, sagt Andreas Voßkuhle,
der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, und wirkte etwas ernüchtert.
Es zeigte sich aber auch, dass fehlendes Personal zu mehr Fixierungen
führt. „Wenn der Aufnahmearzt genug Zeit hat, kann er mit dem
Eingelieferten erst mal eine rauchen gehen, das hilft oft schon zur
Beruhigung“, so Peter Brieger. „Wenn aber noch sieben weitere Patienten
warten, ist das schwierig.“
Vermutlich wird Karlsruhe fordern, dass über Fixierungen künftig ein
Richter entscheidet, zumindest nachträglich. Vorgeschrieben ist das bisher
nur in Berlin, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Die Ärzte finden das
auch gut, sie erhoffen sich mehr Legitimation für ihre Maßnahmen. Das
Urteil wird in einigen Monaten verkündet.
30 Jan 2018
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Bundesverfassungsgericht
Psychiatrie
Patienten
Klinik
Karlsruhe
Psychiatrie
Donald Trump
Psychiatrie
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