| # taz.de -- Mehr Befugnisse für die Polizei: „Erhebliche Bedenken“ | |
| > Am Mittwoch soll die Polizeigesetz-Novelle beschlossen werden. Massive | |
| > Kritik an dem Gesetzesentwurf kommt von der | |
| > Landesdatenschutzbeauftragten. | |
| Bild: Die Bürgerschaft soll der Bremer Polizei mehr Rechte geben | |
| BREMEN taz | Das novellierte Polizeigesetz soll am Mittwoch in der | |
| Innendeputation beschlossen werden. Noch im Frühjahr soll es auch von der | |
| Bürgerschaft verabschiedet werden. Neu an dem Gesetzesentwurf sind die | |
| stärkeren Befugnisse der Polizei schon im Vorfeld einer Straftat. | |
| So sollen die Inhalte von Telefonaten, Mails und Kurznachrichten von als | |
| „Gefährdern“ eingestuften Personen schon überwacht werden dürfen, noch | |
| bevor eine Straftat vorliegt. Auch eine elektronische Fußfessel kommt dann | |
| als präventive Maßnahme zur Gefahrenabwehr in Betracht – bislang war sie | |
| lediglich ein Instrument zur Führungsaufsicht nach einer Straftat, etwa bei | |
| entlassenen Sexualstraftätern. Auch die Videoüberwachung soll deutlich | |
| ausgeweitet werden. | |
| Massive Kritik an dem Gesetzesentwurf kommt von der | |
| Landesdatenschutzbeauftragten: In ihrer Stellungnahme, die der taz | |
| vorliegt, äußert sie „erhebliche rechtsstaatliche und datenschutzrechtliche | |
| Bedenken“. | |
| Die Kritik entzündet sich vor allem an dem Begriff „terroristische | |
| Straftat“, den der Gesetzesentwurf neu einführt und auf den er sich beruft. | |
| Neue Straftatbestände zu erfinden, gehört aber nicht zu den originären | |
| Aufgaben Bremens: „Straftaten sind im Strafgesetzbuch geregelt. Da ist der | |
| Landesgesetzgeber gar nicht zuständig“, sagt die zuständige Referentin | |
| Melanie Böttger. | |
| Auch, dass die geplanten Überwachungsbefugnisse nicht ausschließlich auf | |
| Straftaten mit terroristischem Hintergrund abzielen, bemängelt die | |
| Datenschutzbeauftragte. Das stehe der Forderung des | |
| Bundesverfassungsgerichts entgegen. Es sei zweifelhaft, ob dies | |
| „verfassungsrechtlich haltbar“ sei. | |
| ## Viel mehr Eingriffsmöglichkeiten seitens der Polizei | |
| „Mit den Regelungen des neuen Polizeigesetzes gehen die Befugnisse der | |
| Polizei, zum Beispiel bei der Videoüberwachung, bei der elektronischen | |
| Aufenthaltsüberwachung und bei der Standortermittlung über die Abwehr von | |
| Gefahren des internationalen Terrorismus hinaus“, sagt Böttger. Das | |
| Polizeirecht werde dadurch „total umstrukturiert“, es gebe viel mehr | |
| Eingriffsmöglichkeiten seitens der Polizei. | |
| Kritik kommt auch von der ehemals grünen Bürgerschaftsabgeordneten Susanne | |
| Wendland: „Meiner Meinung geht die geplante Änderung zu Lasten unserer | |
| Grundrechte. Das wird in Bremen kaum diskutiert.“ | |
| Dass das Innenressort bei der Novellierung des Polizeigesetzes eher auf | |
| Schnelligkeit als auf Diskussion setzt, zeigt sich auch bei Beteiligung der | |
| Landesdatenschutzbeauftragten: Die hatte im November letzten Jahres nur | |
| sieben Tage Zeit, um ihre gesetzlich vorgeschriebene Stellungsnahme zum | |
| Gesetzesentwurf zu verfassen. In einem Schreiben ans Innenressort bemängelt | |
| die Behörde genau das: „In der Stellungsnahmebitte sehen wir keine | |
| rechtzeitige Unterrichtung.“ | |
| Dass die Frist für die Landesdatenschutzbeauftragte knapp war, bestätigt | |
| auch das Innenressort. Das wollte die Novellierung des Polizeigesetzes | |
| ursprünglich schon im Dezember in den Landtag einbringen. „Deswegen war es | |
| für alle Beteiligten zeitlich ambitioniert, nicht nur für die | |
| Datenschutzbeauftragte, sondern auch für die Justizbehörde und die | |
| Senatskanzlei“, sagte Ressortsprecherin Rose Gerdts-Schiffler. „Es hat | |
| dennoch für eine formelle Ressortabstimmung gereicht.“ | |
| „Rot-Grün und besonders Herr Mäurer wollen das Gesetz schlicht durchpauken. | |
| Diskussion unerwünscht“, sagt dazu Susanne Wendland. | |
| Die von der Landesdatenschutzbeauftragten geäußerten massiven Bedenken | |
| haben keinen Eingang in den Gesetzesentwurf gefunden: Sie wurden in | |
| wesentlichen Punkten vom Innenressort nicht berücksichtigt. Von | |
| möglicherweise verfassungswidrigen Überwachungsmaßnahmen betroffenen | |
| BürgerInnen steht aber der Rechtsweg offen. Es könnte also sein, dass eine | |
| Klärung darüber, ob das Gesetz verfassungskonform ist, vor Gericht | |
| entschieden wird. | |
| 9 Jan 2018 | |
| ## AUTOREN | |
| Karolina Meyer-Schilf | |
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