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# taz.de -- Landesmedienanstalt Rheinland-Pfalz: Ein Inside-Job
> Die Wahl Marc Jan Eumanns zum LMK-Direktor landet doch vor Gericht. Der
> Vorwurf: Die Ausschreibung hätte öffentlich gemacht werden müssen.
Bild: Marc Jan Eumann, hier noch im Düsseldorfer Landtag
Berlin taz | Der Kölner Medienanwalt Markus Kompa geht nun doch gerichtlich
gegen die rheinland-pfälzische Landeszentrale für Medien und Kommunikation
(LMK) vor. Das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße bestätigte
am Mittwoch gegenüber der Nachrichtenagentur epd eine entsprechende
Ankündigung Kompas. Kompa hatte sich bei der Wahl zum Direktor der LMK am
4. Dezember als Gegenkandidat zum SPD-Politiker Marc Jan Eumann beworben,
war aber nicht zugelassen worden. [1][Eumann war ohne öffentliche
Ausschreibung als einziger Kandidat aufgestellt worden]. Dagegen hat Kompa
nach epd-Informationen nun einen Eileintrag beim Gericht eingereicht.
Der taz hatte Kompa zunächst [2][gesagt], er werde keine weiteren Schritte
unternehmen. Er habe kandidiert, um Aufmerksamkeit auf das intransparente
Auswahlverfahren zu lenken. Der Vorsitzende der LMK-Versammlung Albrecht
Bär sagte, Kompas Kandidatur sei zu spät eingegangen. Es sei darüber hinaus
bisher nicht üblich, den Direktorenposten für die LMK öffentlich
auszuschreiben.
In einem Schreiben von Kompas Anwalt heißt es nun, die LMK habe die Vakanz
„nur vage kommuniziert“, daher sei die Suche nach geeigneten Bewerbern
„praktisch nur Insidern bekannt gewesen“. Die Wahl hatte bereits im Vorfeld
für Kritik gesorgt. Dem ehemaligen nordrhein-westfälischen Staatssekretär
Eumann wird vorgeworfen, sich nach dem Regierungswechsel in NRW per
Klüngelei ein neues Amt gesichert zu haben.
Die rheinland-pfälzische LMK-Versammlung, ein medienpolitisches Gremium aus
VertreterInnen verschiedener gesellschaftlicher Gruppen, wählte Eumann mit
19 von 38 Stimmen nur äußerst knapp. Der Vorsitzende Bähr kündigte der taz
gegenüber an, es werde künftig klarere Regeln zur Findung des LMK-Direktors
geben. Die Wahl Eumanns hingegen stellte Bähr nicht infrage.
Die Landesmedienanstalten agieren als Kontrollgremien für den privaten
Rundfunk und webbasierte Telemedien. Sie sollen staatsfern organisiert
sein. Der Vorwurf, es handle sich bei Eumanns Wahl um parteipolitische
Klüngelei, wiegt daher besonders schwer. Heftige Kritik kam auch vom
Deutschen Journalistenverband und dem Steuerzahlerbund. Die
rheinland-pfälzische AfD beantragte eine Diskussion im Landtag. Die LMK
verteidigte die Wahl am Mittwoch erneut gegenüber dem SWR. Eumanns Vertrag
muss innerhalb von sechs Wochen ab Wahltag geschlossen werden. (pwe)
13 Dec 2017
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## AUTOREN
Peter Weissenburger
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