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# taz.de -- Neuestes Einreiseverbot gebilligt: Teilsieg für Trump
> Seit Januar läuft ein juristisches Tauziehen um Trumps Einreisesperren.
> Nun hat er vor dem Supreme Court einen kleinen Sieg errungen.
Bild: Endgültig entschieden ist das Einreiseverbot zwar noch nicht, dennoch k�…
Washington dpa | Im Streit über das Einreisverbot für Menschen aus sechs
überwiegend muslimischen Ländern ist der Regierung von US-Präsident Donald
Trump vor dem Obersten Gerichtshof ein Teilsieg gelungen. Der Supreme Court
gab am Montag einem Antrag der Regierung statt und hob Anordnungen von
unteren Instanzen auf. Das Einreiseverbot darf damit vorerst in Kraft
treten, die gerichtlichen Auseinandersetzungen gehen aber weiter. Vor
nachgeordneten Gerichten laufen noch Verfahren gegen die Maßnahme.
Manche Beobachter werteten die Entscheidung des Supreme Court aber als
Signal, dass das Gericht die jüngste Version des Einreiseverbotes
letztendlich billigen könnte. Lediglich zwei der neun Richter, die beiden
liberalen Juristinnen Ruth Bader Ginsburg und Sonia Sotomayor, waren
dagegen, dem Antrag der Regierung stattzugeben und die Anordnungen
aufzuheben.
Von dem Einreiseverbot betroffen sind Menschen aus dem Iran, Tschad,
Libyen, Somalia, Syrien und dem Jemen. Trumps Regierung hatte argumentiert,
diese Länder genügten den Anforderungen der USA für ausreichende
Sicherheitsüberprüfungen von Visa-Antragstellern und Informationsaustausch
nicht. Trump erklärte Ende September, er wolle mit der Maßnahme die
Terrorbedrohung für die USA verringern.
Die Beschränkungen gelten auch für Menschen aus Nordkorea. Aus Venezuela
sollen mehrere Regierungsmitglieder und ihre unmittelbaren Angehörigen
nicht mehr in die USA reisen dürfen.
## Hawaii und Maryland hatten blockiert
Die Maßnahme sollte am 18. Oktober in Kraft treten, war aber von Gerichten
in Hawaii und Maryland in Teilen blockiert worden. Die Richter
argumentierten, dass Menschen aus den betroffenen Ländern mit glaubhaften
Beziehungen in die Vereinigten Staaten nicht von einer Einreise abgehalten
werden dürften, darunter etwa Großeltern oder Enkel von in den USA lebenden
Menschen. Die Gerichte nahmen damit Bezug auf eine andere Entscheidung des
Obersten Gerichtshofes zu einer früheren Version von Trumps Einreiseverbot.
Bei den jüngsten Visasperren handelt es sich bereits um die dritte
Maßnahme, die der Republikaner verhängt hatte. Schon bei den beiden anderen
Verboten hatten Gerichte die Pläne des Präsidenten durchkreuzt. Das zweite
Verbot trat letztendlich nur in abgespeckter Form in Kraft. In dem
juristischen Gezerre um die jüngste Variante stehen als nächstes Anhörungen
vor Berufungsgerichten in Richmond und San Francisco an.
5 Dec 2017
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