| # taz.de -- Hartz IV und Wohnkostenübernahme: Nur im unteren Preissegment | |
| > Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Hartz-IV-Empfänger haben | |
| > keinen Anspruch auf die volle Übernahme von Wohn- und Heizkosten. | |
| Bild: Das würde das Amt wohl zahlen | |
| Karlsruhe afp | Dass die Wohnung zu teuer sei, ist ein häufiger Streitpunkt | |
| zwischen Jobcenter und Beziehern von Arbeitslosengeld II. Das | |
| Bundesverfassungsgericht entschied nun in einem am Dienstag in Karlsruhe | |
| veröffentlichten Beschluss, dass die Jobcenter nicht jede Wohnung | |
| finanzieren müssen. Vielmehr gelten als Maßstab die Kosten einer | |
| vergleichbaren Wohnung im „unteren Preissegment“. (Az. 1 BvR 617/14 u.a.) | |
| Geklagt hatte eine Sozialhilfeempfängerin, die allein in einer 77 | |
| Quadratmeter großen Wohnung lebt. Zunächst hatte das zuständige Jobcenter | |
| die Miete und die Heizkosten vollständig, ab 2008 nur noch teilweise | |
| übernommen. In ihrer Verfassungsbeschwerde gab die Klägerin an, in ihrem | |
| Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum verletzt zu sein. | |
| Daneben hatte auch das Sozialgericht Mainz zwei Verfahren vorgelegt, weil | |
| es die Regelung für die Kostenerstattung von Unterkunft und Heizung für | |
| verfassungswidrig hielt. Das Bundesverfassungsgericht urteilte anders: Auch | |
| wenn „die grundlegende Lebenssituation eines Menschen“ betroffen sei, | |
| ergebe sich „daraus nicht, dass auch jedwede Unterkunft im Fall einer | |
| Bedürftigkeit staatlich zu finanzieren und Mietkosten unbegrenzt zu | |
| erstatten wären“. | |
| Im betreffenden Paragrafen des Sozialgesetzbuch II heißt es: „Bedarfe für | |
| Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen | |
| anerkannt, soweit diese angemessen sind.“ Was „angemessen“ bedeutet, | |
| definierten die Richter des Verfassungsgerichts nun: Das Jobcenter soll | |
| sich an den Mieten für vergleichbare Wohnungen „im unteren Preissegment“ am | |
| Wohnort des Leistungsempfängers orientieren. | |
| Demnach durfte das Jobcenter die Leistungen der Klägerin kürzen, wenn die | |
| Wohnung nicht vergleichsweise günstig war. In einem solchen Fall sieht das | |
| Gesetz vor, dass Hartz-IV-Empfänger in der Regel spätestens nach sechs | |
| Monaten in eine günstigere Wohnung ziehen oder einen Untermieter suchen | |
| müssen. | |
| 14 Nov 2017 | |
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