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# taz.de -- Kommentar Familiennachzug: Ausnahmen wenigstens für Härtefälle
> Die FDP sollte auf eine moderate Öffnung beim Familiennachzug setzen. Ein
> Gastbeitrag des Vorsitzenden der Jungen Liberalen.
Bild: Die Aussicht auf die Zusammenführung mit der Familie ist integrationsfö…
Auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise 2015 entschied die damalige
Bundesregierung aus Union und SPD zweierlei: Erstens sollten bestimmte
Gruppen nicht mehr als Flüchtlinge im Sinne der Genfer
Flüchtlingskonvention, sondern nur noch als sogenannte subsidiär
Schutzberechtigte anerkannt werden. Zweitens wurde genau für diese Gruppe
der Familiennachzug vorübergehend ausgesetzt.
Diese Ausnahme wird im Jahr 2018 enden. Aus diesem Grund spielte in den
Sondierungen zwischen Union, FDP und Grünen die Frage eine Rolle, wie der
Familiennachzug in Zukunft ausgestaltet werden soll. Fest steht nun: Durch
das Scheitern der Gespräche werden die vier Parteien keine gemeinsame
Position in dieser Frage mehr erzielen. Die FDP hat nun angekündigt, einen
eigenen Gesetzentwurf in dieser Frage vorzulegen. Und sie täte gut daran,
auf eine moderate Öffnung des Familiennachzugs zu setzen.
Den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte nicht grundsätzlich zu
ermöglichen, wohl aber in bestimmten Konstellationen – diese Haltung sollte
Grundlage eines Gesetzentwurfs sein. Die Aussicht auf Zusammenführung mit
der Familie ist gerade für solche Menschen integrationsfördernd, die
länger in Deutschland bleiben werden.
Denkbar ist daher, bei einfacher oder mehrfacher Verlängerung des
subsidiären Schutzes, der zunächst nur für ein Jahr gewährt wird, einen Weg
für den Familiennachzug zu eröffnen. Dies könnte mit weiteren Kriterien
kombiniert werden. Wer etwa bereits ein Arbeitsplatzangebot in der Tasche
oder einen Arbeitsvertrag unterschrieben hat, sollte schneller ein Recht
auf Familiennachzug erhalten.
Aufgrund der Entscheidungen der Großen Koalition im Jahr 2015 hängt es
heute mitunter vom Zufall ab, ob jemand anerkannter Flüchtling oder
lediglich subsidiär Schutzberechtigter ist. Wer den Familiennachzug zum
anerkannten Flüchtling unterstützt, kann den Familiennachzug zum subsidiär
Schutzberechtigten nicht völlig ablehnen, sondern muss für Härtefalle
Ausnahmen schaffen.
29 Nov 2017
## AUTOREN
Konstantin Kuhle
## TAGS
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