| # taz.de -- Kommentar Unpassender SA-Vergleich: Ohne Braunhemd auf dem Lkw | |
| > Der Vorwurf von SA-Methoden eines Nienburger Richters ist völlig absurd. | |
| > Der angeklagte Tiertransportgegner leistete lediglich symbolischen | |
| > Widerstand. | |
| Bild: Tiertransport, nein danke: Den Protest dagegen fand der Nienburger Amtsri… | |
| Mit NS-Vergleichen sind schon viele gescheitert, vor allem wenn der | |
| Vergleich am Ende zu einer Gleichsetzung und damit Verharmlosung der Nazis | |
| führt. [1][Diesmal hat sich ein Amtsrichter aus Nienburg bei Bremen | |
| vergaloppiert]. In einem Nötigungsurteil gegen einen Tierrechtsaktivisten | |
| warf er diesem „strafverschärfend“ vor, er stehe „in der Unrechtstraditi… | |
| politischer Straßenkämpfer wie der SA, derer Methoden er sich hier im Kern | |
| bedient hat“. | |
| Nun ist zunächst festzuhalten, dass sich der Richter hier wohl auf die Zeit | |
| vor der Machtergreifung beziehen wollte. Es geht also nicht um Diktatur, | |
| Judenvernichtung und Angriffskrieg, sondern um die Bekämpfung des | |
| politischen Gegners in den 1920er und Anfang der 1930er Jahre. | |
| Dennoch ist der Vorwurf von SA-Methoden im Nienburger Fall völlig absurd | |
| und zudem ahistorisch. Die SA (Sturmabteilung) war eine Schlägertruppe, die | |
| sich Saal- und Straßenschlachten mit ihren linken Gegnern lieferte und | |
| diese auch provozierte. Die SA trat mit Braunhemden uniformiert auf, war | |
| streng hierarchisch organisiert und hatte am Ende der Weimarer Republik | |
| Zehntausende von Mitgliedern. | |
| Nichts von alledem trifft auf den in Nienburg verurteilten | |
| Tiertransportgegner zu. Seine „Gewalt“ beschränkte sich darauf, allein auf | |
| einem Lkw zu sitzen und diesen so an der Weiterfahrt zu hindern. Laut | |
| Urteil hat er weder geprügelt noch politische Gegner eingeschüchtert. Auch | |
| uniformiert war der Mann nicht. | |
| Es handelte sich hier um nicht mehr als eine klassische Aktion symbolischen | |
| Widerstands. Dieser wird nach den üblichen Regeln bestraft – und eine | |
| Strafe in Kauf zu nehmen gehört auch zum Konzept des zivilen Ungehorsams | |
| (was manche Aktivisten heute vergessen). Die politischen Ziele dieser | |
| Aktion sind aber nicht als strafverschärfend zu bewerten – und schon gar | |
| nicht unter Bezug auf im Kern falsche und darüber hinaus bodenlos | |
| diffamierende SA-Vergleiche. | |
| 24 Sep 2017 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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