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# taz.de -- Wahlbetrugsvorwürfe gegen AfD Bremen: Anzeige ist raus
> Vor allem gegen sich selbst ist die AfD Bremen sehr klagelustig. Mehrere
> Mitglieder zeigten sich gegenseitig an – auch wegen Wahlbetrugs und
> Körperverletzung.
Bild: Viele kaputte Flaschen sind noch keine Partei. Die AfD schon
BREMEN taz | Während die SpitzenkandidatInnen der AfD mit rassistischen
E-Mails und geschichtsklitternden Reden ihre Partei inhaltlich weiter
demaskieren, zeigt ihr Bremer Landesverband, dass man auch im Kleinen
undemokratisch sein kann. Seit Jahren werden parteiintern Kleinkriege
ausgetragen. Gleich mehrere AfD-Mitglieder klagten gegen ihre Partei: Die
taz berichtete bereits über ein [1][Verfahren wegen eines geplatzten
Mietvertrages] vor dem Amtsgericht Blumenthal. Nun liegen der taz Dokumente
vor, die zahlreiche weitere Streitigkeiten belegen.
Allein ein Mitglied aus Bremen-Nord, Michael Krieger, stellte mehrfach
Strafanzeige gegen ParteikollegInnen wie etwa den Bürgerschaftsabgeordneten
Alexander Tassis (AfD). Der wiederum zeigte Krieger an. Mehrere
Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft wegen Körperverletzung und
weiterem sind zwar inzwischen eingestellt. Aber die Auseinandersetzung
zwischen den Beteiligten ging parteiintern weiter: Dabei geht es auch um
Vorwürfe wie Wahl- und Urkundenfälschung sowie Verleumdung.
Krieger besteht unter anderem darauf, beim Landesparteitag im November 2014
als Kandidat für den Beirat Vegesack gewählt worden zu sein. Im Protokoll
der Veranstaltung ist jedoch festgehalten, dass er als Kandidat für den
Beirat Burglesum aufgestellt wurde. Eine Fälschung, behauptet Krieger.
Alles rechtmäßig, sagt Alexander Tassis, der damals als Vorstandsmitglied
verantwortlich war.
„Die Prüfung, ob parteiinterne Protokolle fehlerhaft sind, ist nicht
Aufgabe des Wahlbereichsausschusses“, teilt Carola Jansen vom Wahlamt mit,
das sich 2015 ausführlich mit dem Fall befasste. Das Wahlamt strich Krieger
letztlich von der Liste, weil für Burglesum seine Zustimmungserklärung
fehlte.
## Parteiausschluss für Transparenz
Krieger focht daraufhin parteiintern die Wahl an. Er schickte ein
26-seitiges Schreiben herum, dem er 19 Dokumente als Belege anfügte. Es
beinhaltet Fotos von Umschlägen mit Stimmzetteln, E-Mail-Wechsel,
Vorstandsprotokolle, sogar eine Versicherung an Eides statt, dass er für
Vegesack gewählt wurde. Der Landesvorstand der AfD Bremen überzog ihn
daraufhin mit einem Parteiausschlussverfahren.
Anwaltlich erzwingt Krieger unter anderem die Öffnung der Wahlunterlagen
des umstrittenen Parteitags. Auch Tassis ist anwesend. Ebenso Krieger sowie
dessen damaliger Rechtsanwalt Reich. Festgehalten ist der Vorgang in einem
Protokoll. Darin steht: „Alle Umschläge sind braun, der Umschlag für
Vegesack ist weiß.“ Die entscheidenden Umschläge, jene für Vegesack und
Burglesum, sind „geöffnet und nicht ordnungsgemäß zugeklebt“.
Die Öffnung ergibt, dass Krieger für Vegesack gewählt wurde und nicht für
Burglesum. Danach muss die offizielle Darstellung vom Landesparteitag
falsch sein, ebenso die Wahlvorschläge des Parteivorstands an das Wahlamt
nebst der Versicherung an Eides statt der AfD-Verantwortlichen.
Umso erstaunlicher: Die geöffneten Wahlunterlagen hatten sich zuvor mehrere
Wochen im Besitz von Tassis befunden. Es gibt sogar ein weiteres
Übergabeprotokoll, das die Rückgabe der Wahlunterlagen durch Tassis nebst
deren Ergebnis festhielt, darunter Tassis’ Unterschrift.
## Handgreiflichkeiten um die Aktentasche
Nach der Unterzeichnung dieser Unterlagen soll es sogar zu einer
körperlichen Auseinandersetzung zwischen Tassis, Krieger und dem damaligen
Schatzmeister gekommen sein. Letztere waren bei Tassis zu Hause, um sich
dessen Unterschrift für das Übergabeprotokoll der Wahlunterlagen geben zu
lassen.
Der genaue Ablauf ist strittig: Nach der Unterschrift rangeln die drei wohl
um eine Aktentasche. Es folgen gegenseitige Anzeigen wegen Körperverletzung
und Raubüberfalls. Die staatsanwaltlichen Ermittlungen wurden später wegen
Geringfügigkeit wieder eingestellt, wie Oberstaatsanwalt Frank Passade der
taz sagt.
Krieger, auf den Konflikt und seine Klagen angesprochen, sagt: „Ich bleibe
so lange AfD-Mitglied, bis die anhängigen innerparteilichen,
zivilrechtlichen und strafrechtlichen Verfahren gegen die AfD entschieden
worden sind.“ Die AfD trete „das demokratische Recht brutal mit Füßen“,
weil sie mit einem seit über zwei Jahren anhängigen
AfD-Schiedsgerichtsverfahren „die Willkür innerparteilicher
Schiedsgerichtsverfahren zu verschleiern“ versuche.
Die Gewalt sei von Tassis ausgegangen, so Krieger. Er habe eingegriffen,
damit er sich nicht den Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung gefallen
lassen musste: „Alexander Tassis hat mit seinen 45 Jahren einen 75-Jährigen
überfallen, der am Herzen operiert ist.“
Tassis wiederum hat von der Rangelei eine andere Version: „Die wollten noch
vieles anderes unterschrieben haben.“ Infolge sei eine Auseinandersetzung
entbrannt, die Herr Krieger „sehr exaltiert“ geführt habe. Tassis habe eine
Wunde am Hals davongetragen. „Krieger behauptete unter anderem, die
Halswunde hätte ich mir angeschminkt, weil ich als Homosexueller so etwas
gerne tue.“ Herr Krieger sei eben „Berufsquerulant, der seit zwei Jahren
nichts anderes macht, als uns Ärger zu machen“.
Aber das können dann ja die Anwälte klären.
20 Sep 2017
## LINKS
[1] /AfD-Bremen-droht-Zwangsvollstreckung/!5442766
## AUTOREN
Gareth Joswig
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Schwerpunkt AfD
Bremen
Wahlbetrug
Elisabeth Motschmann
Lesestück Recherche und Reportage
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Junge Alternative (AfD)
Anti-AfD-Proteste
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