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# taz.de -- Kritik an Freihandels-Strategie: Weniger demokratische Kontrolle
> Künftige Abkommen sollen den Investorenschutz aussparen. NGOs sind aber
> unzufrieden, weil Unternehmen Sonderrechte behalten.
Bild: Auch die neue EU-Strategie macht Freihandelsabkommen nicht besser, finden…
BERLIN taz | Die neue Strategie der EU-Kommission in Sachen Freihandel
stößt bei Nichtregierungsorganisationen auf Kritik. „Zwar sehen wir es als
Erfolg unserer Bewegung an, dass jetzt Handelsabkommen ohne
Investorenschutz abgeschlossen werden sollen“, sagt Anna Cavazzini,
Referentin für Handelspolitik von Campact. „Für einen gerechteren Handel
wird die neue Idee jedoch nicht sorgen.“ Denn der Schutz von Investoren sei
in neuer Form vorgesehen.
Bereits in den geplanten Handelsabkommen der Europäischen Union mit
Australien und Neuseeland ist der Investorenschutz nicht mehr enthalten. In
der vergangenen Woche forderte nun die EU-Kommission die EU-Staaten auf,
über einen multilateralen Gerichtshof zu verhandeln, der umstrittene
Schiedsgerichte ersetzen soll. In ihm hätten bestellte Richter statt – wie
bei den Schiedsgerichten – Anwälte das Sagen.
Das bewerten Cavazzini und auch Roman Huber, geschäftsführender Vorstand
des Vereins Mehr Demokratie, erst einmal positiv. „Es könnte eine größere
Kontinuität entstehen“, sagt Huber. Das Problem: Unternehmen behielten
Sonderrechte im Gegensatz zu Privatpersonen und Staaten. Denn diese könnten
vor dem entsprechenden Gerichtshof nicht klagen.
Die Klagemöglichkeiten der Unternehmen gehen laut Huber auch im geplanten
Gerichtshof über nationales Recht hinaus. „Dabei gibt es keine empirischen
Belege dafür, dass der Handel gebremst wird, wenn ausländische Unternehmen
sich nationalen Gerichten unterwerfen müssen“, sagt Huber. Sie hätten
einfach Angst, dass Investitionen sich nicht lohnten.
## Kontrolle der Mitgliedstaaten wird geschwächt
Da künftige Freihandelsabkommen den Investorenschutz nicht mehr mit
einschließen sollen, will die EU-Kommission darüber hinaus, dass diese
künftig ohne Ratifizierung der nationalen Parlamente verabschiedet werden.
Aus einem Gutachten des EuGH zum Abkommen mit Singapur geht laut Cavazzini
hervor, dass nur zu verhandelnde Bereiche blieben, bei denen die EU
kompetent sei oder diese Kompetenzen notfalls „dehnen kann“.
Die Verbände kritisieren dennoch, dass damit die demokratische Kontrolle
der Mitgliedstaaten geschwächt wird. „Die Verträge werden die Bereiche wie
Arbeits- und Umweltschutz berühren, die eigentlich den Mitgliedstaaten
unterliegen“, sagt Roman Huber.
Laut Roland Süß von Attac gehen die aktuellen Vorschläge der EU-Kommission
außerdem über zentrale Kritik an den Freihandelsabkommen weiterhin hinweg.
So soll die Vergabe des Mandats des Europarats an eine Handelskommission
für künftige Freihandelsabkommen zwar transparent werden. „Eigentlich
müsste jedoch der gesamte Verhandlungsprozess offengelegt werden“, sagt
Süß.
18 Sep 2017
## AUTOREN
Anna Parrisius
## TAGS
Freihandel
NGOs
Außenhandel
Freihandel
Schwerpunkt TTIP
Jefta
Grüne
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