# taz.de -- Genveränderter Mais in Italien: Anbauverbot bleibt bestehen | |
> Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Die Regelung für die Pflanze | |
> MON 810 in Italien war rechtswidrig, kann aber in Kraft bleiben. | |
Bild: EU-Länder können nur vorübergehende „Sofortmaßnahmen“ gegen zugel… | |
FREIBURG taz | Italien durfte den Anbau des gentechnisch veränderten Maises | |
MON 810 nicht unter Berufung auf das „Vorsorgeprinzip“ verbieten. Dies | |
entschied jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH). | |
MON 810 ist die einzige genveränderte Pflanze, die in der Europäischen | |
Union zum Anbau zugelassen ist. MON 810 wird hier vor allem in Spanien | |
angebaut. In zahlreichen Staaten gibt es allerdings nationale | |
Anbauverbote, so auch in Deutschland seit 2009 und Italien seit 2013. | |
Eigentlich können EU-Staaten nur vorübergehende „Sofortmaßnahmen“ gegen | |
zugelassene Genpflanzen treffen. Voraussetzung sind neue wissenschaftliche | |
Erkenntnisse über eine wahrscheinliche Gefahr für Mensch, Tier oder Umwelt. | |
Darauf berief sich auch Italien 2013. Die EU-Behörde für | |
Lebensmittelsicherheit kam in einem Gutachten jedoch zum Schluss, dass es | |
keine neuen Erkenntnisse gebe. | |
Das EuGH-Verfahren wurde dann ausgelöst, weil das Landgericht Udine drei | |
italienische Bauern, die trotz Verbots MON 810 anbauten, zu einer | |
Geldstrafe verurteilte. In diesem Verfahren ging es um die Frage, ob das | |
italienische Anbauverbot wirksam ist. Zentrale Frage beim EuGH war, ob | |
Italien sich auf das im EU-Umwelt- und Lebensmittelrecht geltende | |
Vorsorgeprinzip berufen kann. Der EuGH verneinte dies. Das Vorsorgeprinzip | |
sei vor allem dann relevant, wenn es kein wissenschaftlich begleitetes | |
Zulassungsverfahren gab. MON 810 sei jedoch vor der Zulassung | |
wissenschaftlich geprüft worden. | |
## EuGH hat Verbot nicht aufgehoben | |
Dennoch durften die Bauern das Verbot nicht missachten. Seine Wirksamkeit | |
ende nämlich erst, so der EuGH, wenn die EU-Kommission es förmlich aufhebe. | |
Eine solche Aufhebung ist nicht erfolgt. | |
2015 hat die EU in ihrer Opt-Out-Richtlinie das Zulassungsverfahren für | |
Genpflanzen geändert. EU-Staaten können Hersteller nun bitten, ihr Gebiet | |
aus dem Zulassungsantrag auszunehmen. Wenn der Hersteller dennoch eine | |
EU-weite Zulassung will und erhält, können Mitgliedsstaaten auch aus | |
agrarpolitischen und anderen Gründen den Anbau verbieten. | |
Aufgrund einer Übergangsvorschrift, von der Italien und Deutschland | |
Gebrauch gemacht haben, gilt dies auch für den bereits zugelassenen Genmais | |
MON 810. Monsanto hat für die Vergangenheit und die Zukunft auf eine | |
Zulassung für Italien, Deutschland und 17 andere Staaten verzichtet. | |
13 Sep 2017 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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