| # taz.de -- Genveränderter Mais in Italien: Anbauverbot bleibt bestehen | |
| > Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Die Regelung für die Pflanze | |
| > MON 810 in Italien war rechtswidrig, kann aber in Kraft bleiben. | |
| Bild: EU-Länder können nur vorübergehende „Sofortmaßnahmen“ gegen zugel… | |
| FREIBURG taz | Italien durfte den Anbau des gentechnisch veränderten Maises | |
| MON 810 nicht unter Berufung auf das „Vorsorgeprinzip“ verbieten. Dies | |
| entschied jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH). | |
| MON 810 ist die einzige genveränderte Pflanze, die in der Europäischen | |
| Union zum Anbau zugelassen ist. MON 810 wird hier vor allem in Spanien | |
| angebaut. In zahlreichen Staaten gibt es allerdings nationale | |
| Anbauverbote, so auch in Deutschland seit 2009 und Italien seit 2013. | |
| Eigentlich können EU-Staaten nur vorübergehende „Sofortmaßnahmen“ gegen | |
| zugelassene Genpflanzen treffen. Voraussetzung sind neue wissenschaftliche | |
| Erkenntnisse über eine wahrscheinliche Gefahr für Mensch, Tier oder Umwelt. | |
| Darauf berief sich auch Italien 2013. Die EU-Behörde für | |
| Lebensmittelsicherheit kam in einem Gutachten jedoch zum Schluss, dass es | |
| keine neuen Erkenntnisse gebe. | |
| Das EuGH-Verfahren wurde dann ausgelöst, weil das Landgericht Udine drei | |
| italienische Bauern, die trotz Verbots MON 810 anbauten, zu einer | |
| Geldstrafe verurteilte. In diesem Verfahren ging es um die Frage, ob das | |
| italienische Anbauverbot wirksam ist. Zentrale Frage beim EuGH war, ob | |
| Italien sich auf das im EU-Umwelt- und Lebensmittelrecht geltende | |
| Vorsorgeprinzip berufen kann. Der EuGH verneinte dies. Das Vorsorgeprinzip | |
| sei vor allem dann relevant, wenn es kein wissenschaftlich begleitetes | |
| Zulassungsverfahren gab. MON 810 sei jedoch vor der Zulassung | |
| wissenschaftlich geprüft worden. | |
| ## EuGH hat Verbot nicht aufgehoben | |
| Dennoch durften die Bauern das Verbot nicht missachten. Seine Wirksamkeit | |
| ende nämlich erst, so der EuGH, wenn die EU-Kommission es förmlich aufhebe. | |
| Eine solche Aufhebung ist nicht erfolgt. | |
| 2015 hat die EU in ihrer Opt-Out-Richtlinie das Zulassungsverfahren für | |
| Genpflanzen geändert. EU-Staaten können Hersteller nun bitten, ihr Gebiet | |
| aus dem Zulassungsantrag auszunehmen. Wenn der Hersteller dennoch eine | |
| EU-weite Zulassung will und erhält, können Mitgliedsstaaten auch aus | |
| agrarpolitischen und anderen Gründen den Anbau verbieten. | |
| Aufgrund einer Übergangsvorschrift, von der Italien und Deutschland | |
| Gebrauch gemacht haben, gilt dies auch für den bereits zugelassenen Genmais | |
| MON 810. Monsanto hat für die Vergangenheit und die Zukunft auf eine | |
| Zulassung für Italien, Deutschland und 17 andere Staaten verzichtet. | |
| 13 Sep 2017 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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