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# taz.de -- Wahl in Kenia annulliert: Ein Augenblick der Hoffnung
> Das oberste Gericht erklärt die Präsidentschaftswahl für ungültig und
> setzt Neuwahlen an. Das ist ein historisches Ereignis für Kenia – und
> Afrika.
Bild: Sicherheitsvorkehrungen in Nairobi vor dem Obersten Gericht Kenias
Es ist eine historische Premiere für ganz Afrika. Kenias Oberstes Gericht
annullierte am Freitag die Präsidentschaftswahl vom 8. August und ordnete
Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen an. Die Wahl sei nicht verfassungsgemäß
verlaufen und Präsident Uhuru Kenyatta sei nicht der ordnungsgemäß gewählte
Präsident, erklärte der Vorsitzende Richter David Maraga.
Es gehört zum Ritual afrikanischer Wahlen, dass eine unterlegene Opposition
hinterher das Ergebnis nicht anerkennt und vor Gericht dagegen zieht – und
dass sie dann auch vor Gericht verliert. Dies führt regelmäßig dazu, das
Vertrauen weiter Bevölkerungsteile in ihre „demokratischen“ Institutionen
zu untergraben. Wenn selbst offensichtliche Wahlmanipulationen von Richtern
durchgewunken werden, wozu dann noch zur Wahl gehen? Auf diese Weise sind
Wahlen in Afrika immer öfter zu einer Formalie geworden, bei der sich der
Machthaber vom Volk bestätigen lässt, Opposition lediglich eine dekorative
Funktion ausübt und die einzige spannende Frage die nach der
Wahlbeteiligung ist.
Kenia hat jetzt diesem unheilvollen Trend einen Riegel vorgeschoben. Die
Unregelmäßigkeiten, die die Richter in Nairobi feststellten, waren im
Vergleich zu so manchen Dingen, die anderswo durchgehen, gering. Präsident
Kenyatta selbst werden keine Manipulationen vorgeworfen. Die
Unregelmäßigkeiten seien in der Wahlkommission vorgefallen, beim
Zusammenzählen der Ergebnisse der einzelnen Wahlbezirke und Wahlkreise.
Dies entspricht den Vorwürfen der Opposition.
Es kam in Kenia nicht einmal ansatzweise zu Ungeheuerlichkeiten
beispielsweise vom Ausmaß des Wahlbetrugs in Gabun vor einem Jahr. Im
August 2016 hatte Gabuns Präsident Ali Bongo seine Wiederwahl ganz knapp
mit 49,8 Prozent gewonnen, gegen 48,2 für Oppositionsführer Jean Ping –
nachdem die ganze Zeit während der Auszählung Ping klar vorne gelegen
hatte, zuletzt mit 59 gegen 37 Prozent, bis ganz am Schluss Bongos
Heimatprovinz eine Wahlbeteiligung von 99,93 Prozent mit 95,46 Prozent
Bongo-Stimmen meldete und die Wahl sich damit plötzlich drehte. Die
Fälschung war offensichtlich, es floss viel Blut auf den Straßen.
## Rechtsstaatlichkeit gerettet
Aber es änderte nichts daran, dass Gabuns Oberstes Gericht Bongos Wahlsieg
bestätigte und er seitdem weiter Präsident ist. Auch in Kenia ist die
Opposition bei vorherigen Wahlen mit dem Anschein nach besser begründeten
Klagen nicht durchgekommen. Dieses Jahr rechnete nicht einmal
Oppositionsführer Raila Odinga so richtig damit, vor Gericht Recht zu
bekommen. Die kenianischen Richter hätten auch die Unregelmäßigkeiten
bestätigen und das Wahlergebnis trotzdem anerkennen können, wie dies schon
in anderen Ländern vorgefallen ist, beispielsweise im Nachbarland Uganda.
Nun gibt es einen seltenen Augenblick der Hoffnung. Unabhängig davon, ob
Kenyatta die angesetzte Wahlwiederholung vielleicht doch noch für sich
entscheidet, diesmal aber korrekt: Rechtsstaatlichkeit ist in Kenia nicht
verloren. Für Demokraten auf dem gesamten Kontinent gibt es nun neue
Zuversicht. Nächstes Jahr treten in Afrika die beiden Langzeitherrscher
Paul Biya in Kamerun und Robert Mugabe in Simbabwe zur Wiederwahl, beides
erfahrene Veteranen des Wahlbetrugs und des Niederschlagens von Opposition.
Sie werden es jetzt nicht mehr ganz so leicht haben.
1 Sep 2017
## AUTOREN
Dominic Johnson
## TAGS
Kenia
Justiz
Uhuru Kenyatta
Raila Odinga
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