# taz.de -- Strafmaß im NSU-Prozess: Lebenslang heißt nicht bis zum Tod | |
> Trotz der Forderungen der Ankläger: Beate Zschäpe wird vermutlich nur | |
> rund zwanzig Jahre hinter Gittern verbringen müssen. | |
Bild: Dass Beate Zschäpe bis an ihr Lebensende hinter Gittern bleibt, ist unwa… | |
FREIBURG taz | Die Bundesanwaltschaft hat verlangt, dass Beate Zschäpe zu | |
[1][lebenslanger Freiheitsstrafe] mit Feststellung der besonderen Schwere | |
ihrer Schuld verurteilt wird. Daneben soll noch Sicherungsverwahrung | |
verhängt werden. Was bedeutet das? | |
Die lebenslange Freiheitsstrafe wird mindestens 15 Jahre lang vollstreckt. | |
Dabei wird die Untersuchungshaft angerechnet. Nach 15 Jahren ist eine | |
Strafaussetzung zur Bewährung möglich, wenn der Täter nicht mehr gefährlich | |
ist. Hierzu muss ein Sachverständigengutachten eingeholt werden. Solange | |
die Gefahr neuer Gewalttaten besteht, ist eine Entlassung ausgeschlossen. | |
Hat das Strafgericht eine besondere Schwere der Schuld festgestellt, ist | |
eine Entlassung nach 15 Jahren in der Regel nicht möglich. Das | |
Strafvollstreckungsgericht prüft dann kurz vor Ablauf der 15 Jahre, ob die | |
besondere Schwere der Schuld eine Fortsetzung der Haft gebietet. In die | |
Entscheidung fließt neben der Tat auch das Verhalten des Täters im | |
Gefängnis und sein Gesundheitszustand ein. Wenn eine Entlassung nach 15 | |
Jahren abgelehnt wird, legt das Gericht eine weitere Mindestverbüßungszeit | |
von einigen Jahren fest. Wenn diese zusätzlichen Jahre verstrichen sind, | |
ist der Strafgefangene aber wiederum nur dann zu entlassen, wenn die | |
Sicherheitsprognose des Sachverständigen positiv ist. | |
Eine Sicherungsverwahrung ist neben einer lebenslangen Freiheitsstrafe kaum | |
relevant. Denn die Sicherungsverwahrung setzt eine nach Verbüßung der | |
Strafe fortdauernde Gefährlichkeit voraus. Doch die lebenslange | |
Freiheitsstrafe wird ohnehin erst dann zur Bewährung ausgesetzt, wenn keine | |
Gefährlichkeit mehr besteht. Der Bundesgerichtshof hat im Juni 2017 dennoch | |
die Verhängung von Sicherungsverwahrung neben lebenslanger Freiheitsstrafe | |
zugelassen, weil hier der Staat nach der Entlassung länger | |
Kontrollmöglichkeiten hat. | |
Dass die jetzt 42-jährige Beate Zschäpe in 15 oder 20 Jahren noch so | |
gefährlich ist, dass sie bis zu ihrem Lebensende hinter Gittern bleiben | |
muss, ist wohl eher unwahrscheinlich. | |
13 Sep 2017 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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