| # taz.de -- Strafmaß im NSU-Prozess: Lebenslang heißt nicht bis zum Tod | |
| > Trotz der Forderungen der Ankläger: Beate Zschäpe wird vermutlich nur | |
| > rund zwanzig Jahre hinter Gittern verbringen müssen. | |
| Bild: Dass Beate Zschäpe bis an ihr Lebensende hinter Gittern bleibt, ist unwa… | |
| Freiburg taz | Die Bundesanwaltschaft hat verlangt, dass Beate Zschäpe zu | |
| [1][lebenslanger Freiheitsstrafe] mit Feststellung der besonderen Schwere | |
| ihrer Schuld verurteilt wird. Daneben soll noch Sicherungsverwahrung | |
| verhängt werden. Was bedeutet das? | |
| Die lebenslange Freiheitsstrafe wird mindestens 15 Jahre lang vollstreckt. | |
| Dabei wird die Untersuchungshaft angerechnet. Nach 15 Jahren ist eine | |
| Strafaussetzung zur Bewährung möglich, wenn der Täter nicht mehr gefährlich | |
| ist. Hierzu muss ein Sachverständigengutachten eingeholt werden. Solange | |
| die Gefahr neuer Gewalttaten besteht, ist eine Entlassung ausgeschlossen. | |
| Hat das Strafgericht eine besondere Schwere der Schuld festgestellt, ist | |
| eine Entlassung nach 15 Jahren in der Regel nicht möglich. Das | |
| Strafvollstreckungsgericht prüft dann kurz vor Ablauf der 15 Jahre, ob die | |
| besondere Schwere der Schuld eine Fortsetzung der Haft gebietet. In die | |
| Entscheidung fließt neben der Tat auch das Verhalten des Täters im | |
| Gefängnis und sein Gesundheitszustand ein. Wenn eine Entlassung nach 15 | |
| Jahren abgelehnt wird, legt das Gericht eine weitere Mindestverbüßungszeit | |
| von einigen Jahren fest. Wenn diese zusätzlichen Jahre verstrichen sind, | |
| ist der Strafgefangene aber wiederum nur dann zu entlassen, wenn die | |
| Sicherheitsprognose des Sachverständigen positiv ist. | |
| Eine Sicherungsverwahrung ist neben einer lebenslangen Freiheitsstrafe kaum | |
| relevant. Denn die Sicherungsverwahrung setzt eine nach Verbüßung der | |
| Strafe fortdauernde Gefährlichkeit voraus. Doch die lebenslange | |
| Freiheitsstrafe wird ohnehin erst dann zur Bewährung ausgesetzt, wenn keine | |
| Gefährlichkeit mehr besteht. Der Bundesgerichtshof hat im Juni 2017 dennoch | |
| die Verhängung von Sicherungsverwahrung neben lebenslanger Freiheitsstrafe | |
| zugelassen, weil hier der Staat nach der Entlassung länger | |
| Kontrollmöglichkeiten hat. | |
| Dass die jetzt 42-jährige Beate Zschäpe in 15 oder 20 Jahren noch so | |
| gefährlich ist, dass sie bis zu ihrem Lebensende hinter Gittern bleiben | |
| muss, ist wohl eher unwahrscheinlich. | |
| 13 Sep 2017 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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