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# taz.de -- Kommentar Verfolgung der Rohingya: Umsiedlung, Deportation, Mord
> Das Vorgehen gegen die Rohingya in Birma erfüllt den Tatbestand der
> „ethnischen Säuberung“. Es bedarf schneller Maßnahmen der UNO.
Bild: Gewaltsam vertrieben: Die Rohingya benötigen dringend Hilfe
Die klaren Worte des UNO-Hochkommissars für Menschenrechte waren
überfällig. Said Raad al-Hussein hat in seinem Bericht an den
Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen überzeugend dargelegt, dass das
mörderische Vorgehen der Militärs im zu 90 Prozent von Buddhisten
bevölkerten Birma (Myanmar) gegen die Minderheit der muslimischen Rohingya
den Tatbestand der „ethnischen Säuberung“ erfüllt.
Menschenrechtsorganisationen wie Human Rights Watch äußern diese
Einschätzung bereits seit geraumer Zeit. Der Begriff bezeichnet die
Vertreibung einer ethnischen oder religiösen Gruppe aus einem bestimmten
Territorium, zumeist gewaltsam, durch Umsiedlung, Deportation oder Mord.
Befehlshaber der Vertreibungsverbrechen an den Rohingya ist Armeechef Min
Aung Hlaing, der noch in diesem Sommer offizieller Gast der
Bundeswehrführung in Berlin war. Zum Vorwand für die gewaltsame Vertreibung
der rund 1,1 Millionen Menschen zählenden Minderheit nehmen die Militärs
den Angriff einer kleinen, selbsternannten Befreiungsarmee der Rohingya auf
20 Polizeiposten, den der UNO-Hochkommissar ebenfalls deutlich verurteilte.
Seit diesem Angriff diffamiert der Propagandaapparat der Regierung alle
Rohingya pauschal als Terroristen.
Regierungschefin Aung San Suu Kyi rechtfertigt das Vorgehen der Militärs
und weist die internationalen Berichte über die Gräueltaten als
Falschinformationen zurück. Seit ihrem Amtsantritt hat die
Friedensnobelpreisträgerin nichts dafür getan, um die jahrzehntelange
Unterdrückung der Rohingya zu beenden.
Inzwischen hat sich die einstige Vorkämpferin für Freiheit, Demokratie und
Menschenrechte, die von der früheren Militärregierung selber 15 Jahre unter
Hausarrest gehalten wurde, als buddhistische Chauvinistin erwiesen.
Es ist höchste Zeit, dass die USA und die EU ihre Zurückhaltung gegenüber
Suu Kyi sowie ihre Unterstützung für die Militärs in Myanmar aufgeben und
im UNO-Menschenrechtsrat eine klare Verurteilung der „ethnischen
Säuberungen“ durchsetzen. Zudem bedarf es schneller, konkreter Maßnahmen
der UNO zur Beendigung dieser Verbrechen. Sonst besteht die Gefahr, dass
der nächste Bericht des Hochkommissars für Menschenrechte vom vollendeten
Völkermord an den Rohingya handeln wird.
11 Sep 2017
## AUTOREN
Andreas Zumach
## TAGS
Rohingya
Schwerpunkt Myanmar
Aung San Suu Kyi
Uno
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