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# taz.de -- Meineid-Vorwurf gegen AfD-Chefin Petry: Immunität soll aufgehoben …
> Eine weitere Hürde für ein Meineidsverfahren gegen die AfD-Chefin ist
> genommen. Kommt es zum Prozess, droht Frauke Petry eine Haftstrafe.
Bild: Lief schon mal besser für Frauke Petry
Dresden epd/rtr | Der Immunitätsausschuss des sächsischen Landtags hat
einstimmig die Aufhebung der Immunität von AfD-Chefin Frauke Petry
empfohlen. Das teilte der sächsische Landtag am Donnerstag in Dresden mit.
Damit könnte die AfD-Bundes- und sächsische Landesvorsitzende
möglicherweise wegen mutmaßlichen Meineids vor Gericht gestellt werden.
Die Strafverfolger verdächtigen die Vorsitzende der rechtspopulistischen
Partei, im Wahlprüfungsausschuss des Landtages die Unwahrheit gesagt zu
haben. Sie stützen sich dabei unter anderem auf die Anzeige vom
Landtags-Abgeordneten der Linkspartei, André Schollbach.
Nach seinen Worten haben sich Petry und der AfD-Landtagsabgeordnete Carsten
Hütter im Wahlprüfungsausschuss des Landtages im November 2015 unter Eid in
Widersprüche verwickelt. Es sei um Darlehen gegangen, die die AfD von ihren
Kandidaten für die Landtagswahl 2014 verlangt habe. Petry und Hütter hätten
unter anderem unterschiedliche Angaben darüber gemacht, ab welchen
Zeitpunkt Petry von diesen Darlehen Kenntnis hatte.
Petry selbst hatte den Ausschuss gebeten, den Weg für die Anklage
freizumachen. Die AfD-Chefin weist die Vorwürfe als unbegründet zurück.
Petry gilt in der AfD als isoliert. Beim Parteitag in Köln war sie mit dem
Versuch gescheitert, die AfD auf eine klare Abgrenzung gegen den rechten
Rand des politischen Spektrums festzulegen. Zudem wurde sie nicht zur
Spitzenkandidatin für die Bundestagswahl gewählt.
## Die AfD stimmt zu
Sollte innerhalb der nächsten sieben Tagen kein Abgeordneter der
Beschlussempfehlung schriftlich widersprechen, so gelte die Entscheidung
des Ausschusses als Beschluss des Plenums, teilte der Landtag mit. Es
bedürfe dann keiner weiteren Behandlung im Plenum. Sollte ein Abgeordneter
allerdings während der Frist widersprechen, so werde die
Beschlussempfehlung auf die Tagesordnung der nächsten Landtagssitzung am
30. August gesetzt und dort zur Abstimmung gebracht.
Bei Meineid droht eine Haftstrafe von mindestens einem Jahr. In minder
schweren Fällen sieht das Gesetz eine Haftstrafe von sechs Monaten bis zu
fünf Jahren vor. Dem Sender MDR Sachsen sagte Petry, die sich im
Landtagsausschuss nicht persönlich zu dem Antrag geäußert hatte: „Sollte es
in der Folge tatsächlich zu einem Verfahren kommen, kann ich in diesem zu
den im Raum stehenden Vorwürfen öffentlich Stellung nehmen. Das war bisher
nicht möglich.“ Die AfD stimmte der Immunitätsaufhebung zu.
Nach der Aberkennung der Immunität kommt es nicht sofort zum Prozess. Das
Amtsgericht Dresden muss zunächst über die Zulässigkeit der Anklage
befinden.
17 Aug 2017
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Schwerpunkt AfD
Frauke Petry
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