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# taz.de -- Handeskammer: Pflichtbeiträge bleiben: Das Scheitern des Rebellenp…
> Der Handelskammer-Chef kann sein Versprechen nicht halten,
> Pflichtbeiträge abzuschaffen. Verfassungsgericht macht Strich durch die
> Rechnung.
Bild: Kurz vor dem Offennbarungseid: Der Kammerpräses Tobias Bergmann scheitert
HAMBURG taz | Tobias Bergmann kassiert sein wichtigstes Wahlversprechen –
die Abschaffung der Pflichtbeiträge in der Hamburger Handelskammer bis
2020. „Das werden wir nicht halten können“, erklärte der Präses der Kamm…
am Montag gegenüber NDR 90,3. Und schiebt natürlich ein „vorerst“ hinterh…
und die Versicherung: „Aber das ändert nichts an den Zielen, dass wir
sagen: Wir wollen, dass sich die Hamburger Handelskammer durch freiwillige
Beiträge finanziert. Und da sind wir weiter dran.“ Was Politiker und
Wirtschaftsbosse eben so sagen, wenn sie eine krachende Niederlage
bemänteln wollen.
Bergmann ist Wortführer der „Kammerrebellen“, die 2014 mit dem Vorsatz
antraten, die verkrusteten Strukturen in der Handelskammer aufzubrechen.
Anfang dieses Jahres gelang ihnen der Durchmarsch: Sie errangen bei der
Wahl 55 von 58 Sitzen im Plenum, fast alle altehrwürdigen hanseatischen
Unternehmer wurden rausgekegelt. Bergmann wurde der neue Präses und
schasste seinen Lieblingsfeind, den langjährigen Hauptgeschäftsführer
Hans-Jörg Schmidt-Trenz.
Zentrales Wahlversprechen Bergmanns war die Abschaffung der
Pflichtbeiträge, welche die Mitgliedsunternehmen an die Kammer abführen
müssen. Stattdessen solle „ein System von freiwilligen Beiträgen“
eingeführt werden, hatte Bergmann Ende Februar im taz-Interview
angekündigt: „Dann kann sich ein Unternehmen zwischen einer
Basismitgliedschaft und einer freiwilligen, beitragspflichtigen
Premium-Mitgliedschaft entscheiden.“
Daraus aber wird nichts. Zum einen musste der neue Präses feststellen, dass
die aufgelaufenen Pensionsverpflichtungen der Kammer gegenüber ihren
ausgeschiedenen MitarbeiterInnen sich auf rund 110 Millionen Euro belaufen.
Diese üppigen Ruhestandbezüge hat der neue Präses Bergmann nicht zu
verantworten, aber zu bezahlen.
Zum Zweiten hat das Bundesverfassungsgericht Ende Juli auf Klage zweier
süddeutscher Unternehmen entschieden, dass die Beitragspflicht zu
Handelskammern nicht zu beanstanden sei. Damit hatte das höchste deutsche
Gericht dem Ansinnen der Hamburger Kammerrebellen, nur noch freiwillige
Mitgliedsbeiträge zu erheben, einen Riegel vorgeschoben. Das ist nach
ausführlicher Prüfung des Karlsruher Urteils nun auch Bergmann klar
geworden.
Bislang deckt die Kammer den größten Teil ihres Etats durch
Pflichtbeiträge, einen kleineren durch Gebühren für Beratungen und
Serviceleistungen. Jetzt soll eine unabhängige Kommission Einsparpotenziale
ermitteln. Erste Ergebnisse sollen im Herbst vorliegen. Dann soll auch ein
neuer Hauptgeschäftsführer gefunden sein. Dessen Salär soll gegenüber der
halben Million, die Schmidt-Trenz kassierte, auf das Einkommensniveau eines
Senators gesenkt werden: höchstens 180.000 Euro.
21 Aug 2017
## AUTOREN
Sven-Michael Veit
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