| # taz.de -- Kitesurfen im Watt: Der Konflikt weht weiter | |
| > Das durch ein Landesgesetz geregelte Kitesurf-Verbot im niedersächsischen | |
| > Nationalpark Wattenmeer bleibt mit einzelnen Ausnahmen vorerst bestehen. | |
| > Die Kläger verweisen auf ein Bundesgesetz und wollen nun in Berufung | |
| > gehen | |
| Bild: Wollen möglichst überall dürfen: Kitesurfer, hier vor St. Peter-Ording… | |
| Hamburg taz | Die Nationalparkverwaltung des niedersächsischen Wattenmeers | |
| atmet zufrieden auf. „Wir sind froh, dass unsere Verwaltungspraxis und | |
| unsere Rechtsauffassung bestätigt wurden“, sagt deren Verwaltungsjurist | |
| Normann Grabow. Drei Kitesurfer hatten beim Verwaltungsgericht Oldenburg | |
| gegen das generelle Drachensportverbot im Nationalpark geklagt. Ihre Klage | |
| wurde nun abgewiesen. Befriedet ist die Küste damit allerdings noch lange | |
| nicht. | |
| Anlass zur Klage war, dass das niedersächsische Nationalparkgesetz das | |
| Kitesurfen an den Küstenflächen, die Teil des Nationalparks sind, | |
| grundsätzlich verbietet. Aus Sicht der Kitesurfer dürfe das Land aber gar | |
| nicht darüber bestimmen. „Das Land darf nicht regeln, was auf dem Wasser | |
| passiert, weil das eine Bundeszuständigkeit ist“, sagt Sönke Börnsen, | |
| Rechtsanwalt der klagenden Kitesurfer. | |
| Aus deren Sicht fällt das Kitesurfen, wie das Windsurfen und Segeln, unter | |
| das Bundeswasserstraßengesetz (siehe Kasten). „Wir halten das Landesgesetz | |
| aus kompetenzrechtlichen Gründen für verfassungswidrig“, sagt Börnsen. Das | |
| Verwaltungsgericht wollte dieser Argumentation allerdings nicht folgen. | |
| Börnsen will nun vor das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg ziehen. | |
| ## Verbot mit 17 Ausnahmen | |
| Gegenwärtig gibt es in Niedersachsen an 17 Orten Ausnahmen des | |
| grundsätzlichen Kiteverbots. „Alle Küstengemeinden können bei uns einen | |
| Antrag stellen, wenn sie etwa aus touristischen Gründen das Kitesurfen bei | |
| sich erlauben möchten. Wenn wir bei der Prüfung keine Belastung für die | |
| Natur feststellen, geben wir Flächen zum Kitesurfen frei“, sagt Grabow. | |
| Zudem gebe es außerhalb des Nationalparks kein Verbot zum Kitesurfen. | |
| Aus Sicht der Kläger sind diese Ausnahmen allerdings eher Gnadenakte, die | |
| zudem zu gefährlichen Unfällen führen können. „Uns geht es hier nicht | |
| darum, dass uns der Naturschutz egal ist und wir nur unseren Spaß haben | |
| wollen“, sagt Börnsen. Denn wenn genehmigte Flächen zu klein oder nur | |
| einige Monate im Jahr befahrbar sind, werde es für die vielen Kiter einfach | |
| zu eng. | |
| Auch hätten die KitesurferInnen gern langfristig Sicherheit darüber, wo sie | |
| fahren dürfen. Das lehnt die Nationalparkverwaltung aber ab. Die | |
| freigegebenen Kiteflächen stehen immer für fünf Jahre zur Verfügung. „Das | |
| Wattenmeer ist ein hochdynamischer Lebensraum, da müssen wir auf | |
| Veränderungen reagieren können“, sagt Grabow. | |
| ## Kiel setzt auf Konsens | |
| In Schleswig-Holstein, im dortigen Nationalpark Wattenmeer, gibt es bisher | |
| kein grundsätzliches gesetzliches Verbot des Kitesurfens. Dort wurde | |
| voriges Jahr mit allen Beteiligten ein Kompromiss ausgehandelt, wo gekitet | |
| werden darf. Aus Sicht von Börnsen könne nicht wirklich von einem | |
| Kompromiss gesprochen werden. „Da hat das Umweltministerium unter Robert | |
| Habeck seine Linie durchgezogen“, sagt Börnsen. | |
| Die KitesurferInnen sehen sich zudem in ihrer Sichtweise bestätigt, da | |
| sowohl Niedersachsen als auch Hamburg und Schleswig-Holstein das | |
| Bundesverkehrsministerium aufgefordert haben, die Befahrensverordnung in | |
| den drei Nationalparks zu ändern. „Das zeigt, dass es eben doch nicht Sache | |
| der Länder, sondern des Bundes ist“, sagt Börnsen. Die niedersächsische | |
| Nationalparkverwaltung sieht das jedoch anders: „Die Befahrensverordnung | |
| wurde letztmals 1992 verändert, da müssen Dinge vereinheitlicht werden“, | |
| sagt Grabow. Das Kitesurfen sei dort nur ein Aspekt unter vielen. | |
| ## Genervte Nationalparkverwaltung | |
| Generell macht die Nationalparkverwaltung den Eindruck, als sei sie etwas | |
| genervt von den Kitesurfern. „Da sind manche Einzelpersonen lautstark und | |
| fühlen sich politisch wichtig“, sagt Grabow. Die Nationalparkverwaltung war | |
| bis zur Klage der Kitesurfer der Auffassung, dass der Konflikt mit der | |
| Kitesurf-Szene weitgehend befriedet sei. | |
| Die Kläger fühlen sich dennoch weiterhin im Recht. Denn sie spüren | |
| politischen Rückenwind aus Schleswig-Holstein. Die mitregierende FDP will | |
| sich für die KiterInnen einsetzen. Laut Grabow werde das aber auf den | |
| Prozess für Niedersachsen keinen Einfluss haben. | |
| 10 Aug 2017 | |
| ## AUTOREN | |
| André Zuschlag | |
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