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# taz.de -- Urheberrecht in Deutschland: Die „FAZ“ hat Archiv-Angst
> Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung bedrohe die „freie Presse“,
> schreibt die Zeitung. Bei genauem Hinsehen überzeugen die Vorwürfe nicht.
Bild: Zeitung in der Bibliothek lesen, statt zahlen – das fürchtet die „FA…
FREIBURG taz | Die FAZ warnt vor einem „Angriff auf die wirtschaftlichen
Grundlagen“ der „freien Presse“. Kritisiert wird das von der
Bundesregierung geplante neue Urheberrecht. An den FAZ-Vorwürfen ist
allerdings nicht viel dran.
Der umstrittene Gesetzentwurf soll das Urheberrecht an die Bedürfnisse der
„Wissensgesellschaft“ anpassen. In digitale Semesterapparate sollen künftig
bis zu 15 Prozent eines Buches aufgenommen werden können, ohne den Verlag
zu fragen. Der Autor bekommt als Gegenleistung eine Vergütung über die
Verwertungsgesellschaft (VG) Wort. Der Verlag geht tendenziell leer aus.
Deshalb kritisieren bisher vor allem Wissenschaftsverlage die Reform.
Die FAZ ist bisher das publizistische Sprachrohr dieser Verlage,
argumentiert aber auch in eigener Sache. Mitte Mai veröffentlichten die
FAZ-Herausgeber einen offenen Brief als Anzeige in der FAZ, in der sie eine
„Gefährdung der Zeitung“ anprangern. In der letzten Samstags-FAZ hat
Kulturredakteur Thomas Thiel jetzt nachgelegt. Überschrift: [1][„Heiko Maas
macht freie Presse kaputt.“]
Konkret kritisiert die FAZ, dass Bildungseinrichtungen bei Presseartikeln
nicht nur 15 Prozent erlaubnisfrei nutzen dürfen, sondern den ganzen
Artikel. Das ist aber nichts Neues, sondern gilt schon seit 2003. Thomas
Thiel behauptet, der Gesetzentwurf „erlaubt es einem jeden, einzelne
Zeitungsartikel der Allgemeinheit zu Bildungszwecken kostenlos zur
Verfügung zu stellen“. Das ist nicht richtig.
Das Gesetz privilegiert nur Bildungseinrichtungen – Schulen, Unis,
Weiterbildungseinrichtungen –, und auch diese dürfen die Materialien nur
Kursteilnehmern zugänglich machen, nicht der Allgemeinheit.
## „Zitationsarchiv“ Deutsche Nationalbibliothek
Sorge macht sich die FAZ vor allem um ihr kommerzielles Archivgeschäft. Es
drohten, so Thiel, jährliche Verluste in Höhe eines „siebenstelligen
Betrags“.
Moniert wird von der FAZ vor allem, dass die Deutsche Nationalbibliothek
(DNB) zu einem „Zitationsarchiv“ werden soll. Sie soll zu Zitatzwecken
unentgeltliche Webinhalte, deren Verfügbarkeit nicht dauerhaft gesichert
ist, online zur Verfügung stellen.
Die FAZ kritisiert, dadurch werde die DNB zu einem „unentgeltlichen
steuerfinanzierten Gesamtarchiv aller deutschen Zeitungstexte, die im
Internet zugänglich gewesen sind“. Die FAZ fürchtet wohl, dass die DNB in
dieses frei zugängliche Archiv auch alle FAZ-Texte aufnimmt, die nur vier
Wochen lang kostenlos auf faz.net stehen, danach aber für 2 Euro pro Text
im FAZ-Archiv gekauft werden müssen.
Das federführende Justizministerium liest das Gesetz anders. Die
DNB-Regelung gelte nur, „wenn Inhalte nicht dauerhaft zugänglich sind, wie
etwa Blogeinträge“. Presseerzeugnisse seien aber typischerweise dauerhaft
verfügbar, etwa in Archiven der Verlage – auch wenn der Zugang hierzu
kostenpflichtig ist. Die DNB dürfe sie also nicht online stellen, so das
Ministerium.
Das immerhin könnte im Gesetzentwurf deutlicher formuliert werden.
30 May 2017
## LINKS
[1] http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/urheberrechtsreform-heiko-maas-macht-…
## AUTOREN
Christian Rath
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