# taz.de -- Urheberrecht in Deutschland: Die „FAZ“ hat Archiv-Angst | |
> Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung bedrohe die „freie Presse“, | |
> schreibt die Zeitung. Bei genauem Hinsehen überzeugen die Vorwürfe nicht. | |
Bild: Zeitung in der Bibliothek lesen, statt zahlen – das fürchtet die „FA… | |
FREIBURG taz | Die FAZ warnt vor einem „Angriff auf die wirtschaftlichen | |
Grundlagen“ der „freien Presse“. Kritisiert wird das von der | |
Bundesregierung geplante neue Urheberrecht. An den FAZ-Vorwürfen ist | |
allerdings nicht viel dran. | |
Der umstrittene Gesetzentwurf soll das Urheberrecht an die Bedürfnisse der | |
„Wissensgesellschaft“ anpassen. In digitale Semesterapparate sollen künftig | |
bis zu 15 Prozent eines Buches aufgenommen werden können, ohne den Verlag | |
zu fragen. Der Autor bekommt als Gegenleistung eine Vergütung über die | |
Verwertungsgesellschaft (VG) Wort. Der Verlag geht tendenziell leer aus. | |
Deshalb kritisieren bisher vor allem Wissenschaftsverlage die Reform. | |
Die FAZ ist bisher das publizistische Sprachrohr dieser Verlage, | |
argumentiert aber auch in eigener Sache. Mitte Mai veröffentlichten die | |
FAZ-Herausgeber einen offenen Brief als Anzeige in der FAZ, in der sie eine | |
„Gefährdung der Zeitung“ anprangern. In der letzten Samstags-FAZ hat | |
Kulturredakteur Thomas Thiel jetzt nachgelegt. Überschrift: [1][„Heiko Maas | |
macht freie Presse kaputt.“] | |
Konkret kritisiert die FAZ, dass Bildungseinrichtungen bei Presseartikeln | |
nicht nur 15 Prozent erlaubnisfrei nutzen dürfen, sondern den ganzen | |
Artikel. Das ist aber nichts Neues, sondern gilt schon seit 2003. Thomas | |
Thiel behauptet, der Gesetzentwurf „erlaubt es einem jeden, einzelne | |
Zeitungsartikel der Allgemeinheit zu Bildungszwecken kostenlos zur | |
Verfügung zu stellen“. Das ist nicht richtig. | |
Das Gesetz privilegiert nur Bildungseinrichtungen – Schulen, Unis, | |
Weiterbildungseinrichtungen –, und auch diese dürfen die Materialien nur | |
Kursteilnehmern zugänglich machen, nicht der Allgemeinheit. | |
## „Zitationsarchiv“ Deutsche Nationalbibliothek | |
Sorge macht sich die FAZ vor allem um ihr kommerzielles Archivgeschäft. Es | |
drohten, so Thiel, jährliche Verluste in Höhe eines „siebenstelligen | |
Betrags“. | |
Moniert wird von der FAZ vor allem, dass die Deutsche Nationalbibliothek | |
(DNB) zu einem „Zitationsarchiv“ werden soll. Sie soll zu Zitatzwecken | |
unentgeltliche Webinhalte, deren Verfügbarkeit nicht dauerhaft gesichert | |
ist, online zur Verfügung stellen. | |
Die FAZ kritisiert, dadurch werde die DNB zu einem „unentgeltlichen | |
steuerfinanzierten Gesamtarchiv aller deutschen Zeitungstexte, die im | |
Internet zugänglich gewesen sind“. Die FAZ fürchtet wohl, dass die DNB in | |
dieses frei zugängliche Archiv auch alle FAZ-Texte aufnimmt, die nur vier | |
Wochen lang kostenlos auf faz.net stehen, danach aber für 2 Euro pro Text | |
im FAZ-Archiv gekauft werden müssen. | |
Das federführende Justizministerium liest das Gesetz anders. Die | |
DNB-Regelung gelte nur, „wenn Inhalte nicht dauerhaft zugänglich sind, wie | |
etwa Blogeinträge“. Presseerzeugnisse seien aber typischerweise dauerhaft | |
verfügbar, etwa in Archiven der Verlage – auch wenn der Zugang hierzu | |
kostenpflichtig ist. Die DNB dürfe sie also nicht online stellen, so das | |
Ministerium. | |
Das immerhin könnte im Gesetzentwurf deutlicher formuliert werden. | |
30 May 2017 | |
## LINKS | |
[1] http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/urheberrechtsreform-heiko-maas-macht-… | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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