| # taz.de -- Iranerin mit Studienabsicht: Deutschland darf Visum verweigern | |
| > Der Europäische Gerichtshof bestätigt die Sanktion. Die Iranerin hatte | |
| > ein Stipendium der TU Darmstadt für ein Studium von | |
| > Sicherheitstechnologien. | |
| Bild: Studierende an der TU Darmstadt in der Uni-Bibliothek, mutmaßlich keine … | |
| Luxemburg dpa | Einer Frau aus dem Iran kann ein Visum für ein Studium in | |
| Deutschland verweigert werden, wenn dies nach Ansicht der deutschen | |
| Behörden zu einer Bedrohung der öffentlichen Sicherheit führen könnte. Dies | |
| hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg | |
| entschieden. Die nationalen Behörden eines EU-Landes hätten „einen weiten | |
| Spielraum“ bei der Entscheidung über eine mögliche Gefahr für die | |
| öffentliche Sicherheit. | |
| Im konkreten Fall ging es um eine Iranerin, die Informationstechnologie an | |
| einer iranischen Universität studiert hatte, die wegen ihres Engagements im | |
| militärischen Bereich von Sanktionen der EU betroffen ist. | |
| Die Frau hatte ein Stipendium für ein Promotionsstudium an der Technischen | |
| Universität Darmstadt angeboten bekommen, bei dem es um die Sicherheit | |
| mobiler Systeme gehen sollte. Sie erhielt jedoch kein Einreisevisum, weil | |
| die Behörden die „missbräuchliche“ Nutzung der erworbenen Kenntnisse | |
| befürchteten. | |
| Der EuGH entschied, die nationalen Behörden dürften die Einreise | |
| verweigern, wenn sie fürchteten, die erworbenen Kenntnisse könnten später | |
| zu Zwecken eingesetzt werden, die die Sicherheit gefährdeten. Solche Zwecke | |
| seien die Verschaffung vertraulicher Informationen in westlichen Ländern, | |
| interne Repression oder allgemein Menschenrechtsverletzungen. | |
| 4 Apr 2017 | |
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