# taz.de -- Iranerin mit Studienabsicht: Deutschland darf Visum verweigern | |
> Der Europäische Gerichtshof bestätigt die Sanktion. Die Iranerin hatte | |
> ein Stipendium der TU Darmstadt für ein Studium von | |
> Sicherheitstechnologien. | |
Bild: Studierende an der TU Darmstadt in der Uni-Bibliothek, mutmaßlich keine … | |
Luxemburg dpa | Einer Frau aus dem Iran kann ein Visum für ein Studium in | |
Deutschland verweigert werden, wenn dies nach Ansicht der deutschen | |
Behörden zu einer Bedrohung der öffentlichen Sicherheit führen könnte. Dies | |
hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg | |
entschieden. Die nationalen Behörden eines EU-Landes hätten „einen weiten | |
Spielraum“ bei der Entscheidung über eine mögliche Gefahr für die | |
öffentliche Sicherheit. | |
Im konkreten Fall ging es um eine Iranerin, die Informationstechnologie an | |
einer iranischen Universität studiert hatte, die wegen ihres Engagements im | |
militärischen Bereich von Sanktionen der EU betroffen ist. | |
Die Frau hatte ein Stipendium für ein Promotionsstudium an der Technischen | |
Universität Darmstadt angeboten bekommen, bei dem es um die Sicherheit | |
mobiler Systeme gehen sollte. Sie erhielt jedoch kein Einreisevisum, weil | |
die Behörden die „missbräuchliche“ Nutzung der erworbenen Kenntnisse | |
befürchteten. | |
Der EuGH entschied, die nationalen Behörden dürften die Einreise | |
verweigern, wenn sie fürchteten, die erworbenen Kenntnisse könnten später | |
zu Zwecken eingesetzt werden, die die Sicherheit gefährdeten. Solche Zwecke | |
seien die Verschaffung vertraulicher Informationen in westlichen Ländern, | |
interne Repression oder allgemein Menschenrechtsverletzungen. | |
4 Apr 2017 | |
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