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# taz.de -- Iranerin mit Studienabsicht: Deutschland darf Visum verweigern
> Der Europäische Gerichtshof bestätigt die Sanktion. Die Iranerin hatte
> ein Stipendium der TU Darmstadt für ein Studium von
> Sicherheitstechnologien.
Bild: Studierende an der TU Darmstadt in der Uni-Bibliothek, mutmaßlich keine …
Luxemburg dpa | Einer Frau aus dem Iran kann ein Visum für ein Studium in
Deutschland verweigert werden, wenn dies nach Ansicht der deutschen
Behörden zu einer Bedrohung der öffentlichen Sicherheit führen könnte. Dies
hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg
entschieden. Die nationalen Behörden eines EU-Landes hätten „einen weiten
Spielraum“ bei der Entscheidung über eine mögliche Gefahr für die
öffentliche Sicherheit.
Im konkreten Fall ging es um eine Iranerin, die Informationstechnologie an
einer iranischen Universität studiert hatte, die wegen ihres Engagements im
militärischen Bereich von Sanktionen der EU betroffen ist.
Die Frau hatte ein Stipendium für ein Promotionsstudium an der Technischen
Universität Darmstadt angeboten bekommen, bei dem es um die Sicherheit
mobiler Systeme gehen sollte. Sie erhielt jedoch kein Einreisevisum, weil
die Behörden die „missbräuchliche“ Nutzung der erworbenen Kenntnisse
befürchteten.
Der EuGH entschied, die nationalen Behörden dürften die Einreise
verweigern, wenn sie fürchteten, die erworbenen Kenntnisse könnten später
zu Zwecken eingesetzt werden, die die Sicherheit gefährdeten. Solche Zwecke
seien die Verschaffung vertraulicher Informationen in westlichen Ländern,
interne Repression oder allgemein Menschenrechtsverletzungen.
4 Apr 2017
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Europäischer Gerichtshof
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