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# taz.de -- Entscheidung aus Karlsruhe: Glücksspielstaatsvertrag gilt
> Das Bundesverfassungsgericht lehnt Klagen gegen Beschränkungen für
> Spielhallen ab. Wegen der Gefahren der Spielsucht seien sie
> verhältnismäßig.
Bild: Staatliche Maßnahmen sollen sich nicht nur auf die Spieler und die Autom…
Berlin taz | Die Zahl der Spielhallen in Deutschland wird sich bald
deutlich reduzieren. Das Bundesverfassungsgericht hat Klagen gegen den
Glücksspielstaatsvertrag und entsprechend restriktive Landesgesetze
abgelehnt.
Im Jahr 2012 beschlossen die Länder in ihrem Staatsvertrag erstmals
Beschränkungen für Spielhallen. Mehrere Spielhallen in einem Gebäude sind
verboten. Spielhallen müssen untereinander einen bestimmten Mindestabstand
einhalten. In Bayern sind es 250 Meter, in NRW 350 Meter und in Berlin und
Baden-Württemberg sogar 500 Meter. Auch zu Schulen und Jugendeinrichtungen
sind ähnliche Abstände einzuhalten. Spielhallen, die 2011 schon bestanden,
wurde eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2017 eingeräumt. In Berlin
endete die Frist schon ein Jahr früher.
Die lobbystarke Automatenwirtschaft bekämpfte die Neuregelung. Es bestehe
die Gefahr, dass 80 Prozent der Spielhallen schließen müssen. Vier
Spielhallenbetreiber erhoben mit Hilfe teurer Anwaltskanzleien
Verfassungsbeschwerde. Auch der Unionsfraktionsvorsitzende Volker Kauder
kritisierte: „Ich finde es beschämend, dass sich eine Berufsgruppe mit
Hilfe von Gerichten zur Wehr setzen muss, damit Recht auch Recht bleibt.“
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die Klagen der
Spielhallenbetreiber nun aber rundweg abgelehnt. Die Beschränkungen seien
angesichts der Gefahren der Spielsucht verhältnismäßig. Es sei nicht
ausreichend, wenn sich staatliche Maßnahmen nur auf die Spieler und die
Automaten beziehen.
Die Einschränkungen wirkten sich zwar „negativ auf die Rentabilität von
Spielhallen aus“, das Grundgesetz gewährleiste aber keine „bestimmte
Rentabilität“. Allerdings müssten die Länder aufpassen, dass die
Reduzierung der Spielhallen nicht durch eine Zunahme von Spielautomaten in
Gaststätten und staatlichen Spielbanken unterlaufen werde.
Die Automatenwirtschaft kritisierte das Urteil scharf. Es vernichte
Tausende qualifizierter Arbeitsplätze und verschaffe illegalen Angeboten im
Internet und in Hinterzimmern neue Kunden.
11 Apr 2017
## AUTOREN
Christian Rath
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Glücksspiel
Automaten
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Spielbankabgabe
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