# taz.de -- BVerfG zu türkischer Wahlwerbung: Kein Anspruch auf Einreise | |
> Türkische Politiker können sich in Deutschland nicht auf Grundrechte | |
> berufen. Die Bundesregierung plant derzeit jedoch keine Einschränkungen. | |
Bild: Veranstaltungen türkischer Politiker in Deutschland sind weder prinzipie… | |
Karlsruhe taz | Türkische Minister haben keinen Anspruch, in Deutschland | |
aufzutreten. Das stellte nun das Bundesverfassungsgericht klar. | |
Als Minister könnten sie sich in Deutschland nicht auf Grundrechte berufen. | |
Anlass der Entscheidung war der Auftritt des türkischen Premiers Binali | |
Yıldırım Mitte Februar in Oberhausen. Er warb dort für die geplante | |
türkische Verfassungsreform. | |
Ein Deutscher aus der Eifel schrieb daraufhin einen empörten Brief an das | |
Bundesverfassungsgericht. Normalerweise werden solche Unmutseingaben ohne | |
Begründung abgelehnt, weil der Bürger offensichtlich nicht in den eigenen | |
Grundrechten verletzt ist. Karlsruhe nutzte hier aber die Ablehnung der | |
Klage, um die Rolle türkischer Regierungsmitglieder in Deutschland | |
klarzustellen. | |
Danach reisen die Minister in Deutschland nicht als einfache Bürger ein, | |
sondern als Vertreter ihrer Staaten. Sie können sich daher gegenüber | |
deutschen Behörden und Gerichten nicht auf deutsche Grundrechte berufen. | |
Die Einreise türkischer Minister nach Deutschland bedürfe, so Karlsruhe, | |
der ausdrücklichen oder stillschweigenden Zustimmung der Bundesregierung. | |
Es handele sich hierbei um einen Akt der Außenpolitik. Die Bundesregierung | |
plant aber weiterhin keine Einreiseverbote für türkische Minister, so eine | |
Sprecherin, und verwies auf die hohe Bedeutung der Meinungsfreiheit. (Az.: | |
2 BvR 483/17) | |
10 Mar 2017 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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